Kaution gemindert wegen angebl. Mietschulden

Hallo.

Ein Mieter hat die Kaltmiete um 10 bzw. 15% gemindert, wegen unterschiedlicher Dinge (Geruchsbelästigung durch Kaffeerösterei, Lärm durch Großbaustelle, …).
Diese Minderungen wurde stets angekündigt und begründet (und ist auch berechtigt).

Beim Auszug bittet der Mieter um die Rückzahlung der Kaution.

Der Vermieter meint wohl, dass der Mieter Mietschulden hat (aufgrund der von ihm aus gesehen unberechtigten Minderungen), und rücküberweist dem Mieter die Kaution (>2700 Euro) abzüglich der (angeblichen!) Mietschulden (>1900 Euro), sodass nur ca 800 Euro überwiesen werden.

Diese Minderung der Kaution wurde aber nicht schriftlich begründet oder aufgelistet, ist daher völlig undurchsichtig (und eben aus Mietersicht unberechtigt).

**1) Darf der Vermieter das einfach so tun, ohne Begründung und Auflistung?

  1. Was ist zu tun, damit der Mieter an seine volle Kaution kommt?**

Danke.
☼ Markuss ☼

Hallo,

Ein Mieter hat die Kaltmiete um 10 bzw. 15% gemindert, wegen
unterschiedlicher Dinge (Geruchsbelästigung durch
Kaffeerösterei, Lärm durch Großbaustelle, …).
Diese Minderungen wurde stets angekündigt und begründet (und
ist auch berechtigt).

Beim Auszug bittet der Mieter um die Rückzahlung der Kaution.

Der Vermieter meint wohl, dass der Mieter Mietschulden hat
(aufgrund der von ihm aus gesehen unberechtigten Minderungen),
und rücküberweist dem Mieter die Kaution (>2700 Euro)
abzüglich der (angeblichen!) Mietschulden (>1900 Euro),
sodass nur ca 800 Euro überwiesen werden.

Diese Minderung der Kaution wurde aber nicht schriftlich
begründet oder aufgelistet, ist daher völlig
undurchsichtig (und eben aus Mietersicht unberechtigt).

Die entscheidende Frage ist hier wohl, ob der Mieter die Mietminderung entsprechend begründet und berechtigt einbehalten hat. Lese ich es richtig, so wurde u.a. wegen einer Kaffeerösterei gemindert. Wenn bei Einzug die Rösterei vorhanden war, kann der Mieter die Miete nicht mindern, denn er kannte von Anfang an den „Mangel“. Wer über oder neben einer Kaffeerösterei einzieht muss sich über Geruch klar sein. Auf ersten Blick hin würde ich eine Mietminderung deswegen verneinen.

Ob in in welchem Umfang wegen Lärmbelästigung von einer Baustelle gemindert wurde, kann ich hier nicht nachvollziehen, da der Hinweis „Lärm von einer Baustelle“ zu undifferenziert ist. Ist der Mieter z.B. berufstätig, wird er keinesfalls eine Mietminderung in der Höhe durchsetzen können, wie sie jemand durchsetzen kann, der/die während des Tages daheim ist, dort lernt oder arbeitet oder wegen Krankheit nicht aus dem Haus kann. Dann ist die Frage, wie war der Lärm. Dauerhaft und sporadisch. Ist es eine öffentliche Einrichtung, ein privater Unternehmer ? Vor allem aber lässt die Höhe alleine keinen Rückschluss zu, wie hoch die Miete gemindert wurde und wie lange.

1) Darf der Vermieter das einfach so tun, ohne Begründung
und Auflistung?

Dre VM darf natürlich Mietrückstände verrechnen. Wenn er eine Mietminderung nicht anerkennt, muss der Mieter notfalls klagen. Zuvor aber einen Anwalt konsultieren, ob überhaupt Erfolg beschieden ist.

  1. Was ist zu tun, damit der Mieter an seine volle Kaution
    kommt?

Gruss Günter