Kaution,Heizkosten für ca.1 glob Erwärmung zahlen?

Hallo,

vielleicht könnte mir hierbei jemand helfen:

Ich bin am 29.6. mit meiner WG zusammen aus unserer Mietwohnung ausgezogen, die wir für 11 Monate bewohnt hatten.
Nun habe ich das vage aber immer bestimmtere Gefühl, daß der Vermieter versucht, uns übers Ohr zu hauen:
Zum einen gab es jetzt eine Heizkostenabrechnung, besser gesagt nur die Summe, die wir von der Kaution abgezogen bekommen sollen: Für die ersten 5 Monate Aug. bis Dez. sollen wir knapp 900 Euro Heizung bezahlen, obwohl monatlich ca. 70 Euro schon bezahlt wurden in den Nebenkosten. Scheint mir ein wenig hoch für eine 4 Zimmer Wohnung, in der 4 Studenten, die sowieso aufs Geld sowie auf den Heizungsregler schauen mußten, wohnen.Kurz gesagt war die Heizung nur wenn wirklich nötig an.

Nachdem wir nun eine Rechnung mit Zählerständen usw. forderten, bekamen wir eine bzw. mehrere:
Die vom Ableser notierten MEssgerätnummern haben verschiedene Kennnummern, obwohl sie nicht ausgetauscht wurden, und die Kundennnummern, die die Heizungsfirma auf ihre Blätter gedruckt haben, unterscheiden sich auch.
Der Eigentümer der Wohnung wohnt selbst in einer anderen Wohnung dieses Hauses, unsere Rechnung ist, wie seine vermutlich auch, an ihn adressiert. So langsam vermute ich, für 2 Wohnungen zahlen zu sollen.
Nur wie finde ich das jetzt genau raus?

Der Vermieter weigert sich durch vorgetäuschtes „Ich weiß ja gar nicht was sie wollen“, die (wohl) richtigen Rechnungen rauszugeben, hat aber vorsorglich mal vom Kautionskonto die besagten 900 Euro abgehoben.

Nun sagte man mir, der Vermieter dürfe das Geld nicht für Nebenkosten und Mietzinsforderungen einbehalten, sondern nur für Schäden in der Wohnung. Kann mir das jemand bestätigen?

Dazu kommt jetzt, daß der Vermieter, zu dem wir anfangs eine recht freundliche und entspannte Beziehung hatten, seit ich meinte, da stimme was mit der Heizkostenabrechnung nicht, nach Mängeln in der Wohnung sucht.
Dummerweise haben wir beim Einzug nur mündlich auf beschädigte Fliesen im Bad hingewiesen, worauf er meinte, das sei schon länger, das bräuchten wir nicht extra nochmal nachträglich schriftlich aufnehmen. Zudem ist der defekt gewesene Wasserhahn nun noch defekter durch den Gebrauch. Diesen will er jetzt ebenso wie die Fliesen ersetzt und neu eingebaut haben.

Nun ist die Wohnung vor genau 15 Tagen - heute teilte er mir das mit den Schäden am Telefon mit - von seinem Sohn abgenommen worden und schriftlich als besenrein und ohne Mängel bezeichnet.
Gilt hier dasselbe mit den 2 Wochen Zeit, um Mängel aufzuzeigen, wie das bei uns beim Einzug der Fall war, d.h. kann er jetzt, 15 Tage nach der Wohnungsabnahme noch ankommen, wir hätten was kaputt gemacht, was vorher schon kaputt war? Theoretisch kann der dann ja jetzt mit nem Vorschlaghammer durch die Wohnung wüten und wir müssten das zahlen…

So, das wäre mal das größte meiner Vermieterproblem, für eine Antwort bin ich sehr dankbar!

Liebe Grüße

Thorsten Pfeiffer

Hallo,

setze Deinem Vermieter einen Termin zur Vorlage der Abrechnung, aller Belege und Nachweise bis spätestens 31.07.2003. Setze ihn, wenn er die Unterlagen nicht vorlegt in Verzug. Teile ihm jetzt bereits mit, dass nach Verzug Du die ganze Angelegenheit einem Anwalt übergibst und er wegen Verzuges alle anfallenden Kosten tragen muss.

Ich bin am 29.6. mit meiner WG zusammen aus unserer
Mietwohnung ausgezogen, die wir für 11 Monate bewohnt hatten.
Nun habe ich das vage aber immer bestimmtere Gefühl, daß der
Vermieter versucht, uns übers Ohr zu hauen:
Zum einen gab es jetzt eine Heizkostenabrechnung, besser
gesagt nur die Summe, die wir von der Kaution abgezogen
bekommen sollen: Für die ersten 5 Monate Aug. bis Dez. sollen
wir knapp 900 Euro Heizung bezahlen, obwohl monatlich ca. 70
Euro schon bezahlt wurden in den Nebenkosten. Scheint mir ein
wenig hoch für eine 4 Zimmer Wohnung, in der 4 Studenten, die
sowieso aufs Geld sowie auf den Heizungsregler schauen mußten,
wohnen.Kurz gesagt war die Heizung nur wenn wirklich nötig an.

Nachdem wir nun eine Rechnung mit Zählerständen usw.
forderten, bekamen wir eine bzw. mehrere:
Die vom Ableser notierten MEssgerätnummern haben verschiedene
Kennnummern, obwohl sie nicht ausgetauscht wurden, und die
Kundennnummern, die die Heizungsfirma auf ihre Blätter
gedruckt haben, unterscheiden sich auch.
Der Eigentümer der Wohnung wohnt selbst in einer anderen
Wohnung dieses Hauses, unsere Rechnung ist, wie seine
vermutlich auch, an ihn adressiert. So langsam vermute ich,
für 2 Wohnungen zahlen zu sollen.
Nur wie finde ich das jetzt genau raus?

Der Vermieter weigert sich durch vorgetäuschtes „Ich weiß ja
gar nicht was sie wollen“, die (wohl) richtigen Rechnungen
rauszugeben, hat aber vorsorglich mal vom Kautionskonto die
besagten 900 Euro abgehoben.

Muss er heraus geben.

Nun sagte man mir, der Vermieter dürfe das Geld nicht für
Nebenkosten und Mietzinsforderungen einbehalten, sondern nur
für Schäden in der Wohnung. Kann mir das jemand bestätigen?

Nein, wenn unbestrittene Nebenkosten nicht bezhalt sind, kann mit der Kaution verrehcnet werden. Hinweis: unbestrittene ist das Wesentliche und in Deinem Fall sind die Kosten bestritten. Also durfte der Vermieter das Geld nicht abheben.

Dazu kommt jetzt, daß der Vermieter, zu dem wir anfangs eine
recht freundliche und entspannte Beziehung hatten, seit ich
meinte, da stimme was mit der Heizkostenabrechnung nicht, nach
Mängeln in der Wohnung sucht.
Dummerweise haben wir beim Einzug nur mündlich auf beschädigte
Fliesen im Bad hingewiesen, worauf er meinte, das sei schon
länger, das bräuchten wir nicht extra nochmal nachträglich
schriftlich aufnehmen. Zudem ist der defekt gewesene
Wasserhahn nun noch defekter durch den Gebrauch. Diesen will
er jetzt ebenso wie die Fliesen ersetzt und neu eingebaut
haben.

Nun ist die Wohnung vor genau 15 Tagen - heute teilte er mir
das mit den Schäden am Telefon mit - von seinem Sohn
abgenommen worden und schriftlich als besenrein und ohne
Mängel bezeichnet.

Diese Übergabe reicht. Erkläre dem Vermieter, dass er verpflichtet war, bzw. sein Auftraggeber, bei der Wohnungsübergabe sorgfältig zu prüfen, ob Mängel vorhanden sind. Nach der schriftlichen Vereinbarung, dass keine Mängel vorhanden sind, hat der Vermieter keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn er nachträglich einen Mangel feststellen sollte. Der Mieter kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die nicht im Wohnungsübergabeprotokoll aufgelistet sind (BGH NJW 83, 446).

Gilt hier dasselbe mit den 2 Wochen Zeit, um Mängel
aufzuzeigen, wie das bei uns beim Einzug der Fall war, d.h.
kann er jetzt, 15 Tage nach der Wohnungsabnahme noch ankommen,
wir hätten was kaputt gemacht, was vorher schon kaputt war?

Nein, siehe das oben genannte Urteil.

Gruss Günter

Hallo,

merke: IMMER wenn Du ausziehst, zahle die letzten beiden Mieten nicht. Die können dann mnit der Kaution verrechnet werden, dann hast du keinem Gled nachzurennen. DU mußt dann nicht klagen, falls der Vermieter dann was will muß ER klagen (inkl. Gerichtzskostenvorschuß, Prozeßrisiko etc.).

Wenn es nicht ganz aufgeht mit zwei Mieten, dann bezahl den Rest oder fang halt entsprechend schon drei Monate vor Auszug an, nur ein Teilzahlung zu leisten.

Merke: Geld das weg ist (Kaution beim Vermieter) bleibt weg. Geld das Du hast das behälst Du auch.

Das hat nichts mit Rechtsfragen zu tun, sondern mit Opportunitätsüberlegungen.

Hilft Dir jetzt nicht, aber vielleicht beim nächsten Wohungswechsel.

Gruß, foc

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

  1. wäre dies ungesetzlich - nur mal so am Rande.
  2. würde ich als Vermieter nur einen Titel über die fehlende Miete erwirken und - würde dieser nicht beglichen, nach entsprechender Klage die Schufa informieren. Verrechnung mit der Kaution bekommst Du bei keinem Gericht durch.

Was dann abgeht, dagegen ist der Verlust einer Kaution ein kleines Problem.

Hi,

da bin ich doch fast sprachlos. Aber nur fast. Der Vorschlag die letzten beiden Mieten nicht zu zahlen ist an Dämlichkeit nicht zu überbieten.
Die Miete hat mit der Kaution nichts zu tun!
Jeder Vermieter der nicht völlig bescheuert ist, wird die ausstehende Miete einklagen mitsamt der für den Mieter verbundenen Kosten. Die Kaution verbleibt selbsverständlich in voller Höhe im Zugriff des Vermieters um etwaige Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis zu begleichen.

Fassungslose Grüße,

Max

Hallo foc,

dieser Tipp ist unverantwortlich.

merke: IMMER wenn Du ausziehst, zahle die letzten beiden
Mieten nicht. Die können dann mnit der Kaution verrechnet
werden, dann hast du keinem Gled nachzurennen. DU mußt dann
nicht klagen, falls der Vermieter dann was will muß ER klagen
(inkl. Gerichtzskostenvorschuß, Prozeßrisiko etc.).

Die Kaution ist in erster Linie dazu da, nach einem Auszug in einer Wohnung vorhandenen Schäden abzudecken, nicht geleistete Schönheitsreparaturen auszugleiche und solange am Ende des Mietverhältnisses Forderungen aus den Nebenkosten bestehen, kann die Kaution damit aufgerechnet werden.

In den Sonderfällen, wenn auch Mietrückstand nach dem Auszug besteht, kann die Kaution mit der Miete verrechnet werden.

Keinesfalls darf jedoch - von ganz wenigen Sonderfällen abgesehen - z.B. es ist bekannt, dass der Vermieter nie ohne Gericht die Kaution abrechnet - die Miete mit der Kaution aufgerechnet werden. Jeder Vermieter kann sofort nach solchen Massnahmen einen Anwalt einschalten - die Kosten trägt der Mieter - oder er kann das gerichtliche Mahnverfahren beantragen - auch hier trägt der Mieter die Kosten -.

Wenn es nicht ganz aufgeht mit zwei Mieten, dann bezahl den
Rest oder fang halt entsprechend schon drei Monate vor Auszug
an, nur ein Teilzahlung zu leisten.

Merke: Geld das weg ist (Kaution beim Vermieter) bleibt weg.
Geld das Du hast das behälst Du auch.

Merke: Wer rechtswidrig zur Selbsthilfe greift, hat die daraus entstehenden wirtschaftlichen Folgekosten zu tragen.

Das hat nichts mit Rechtsfragen zu tun, sondern mit
Opportunitätsüberlegungen.

Irrtum. Unser Leben wird durch Recht bestimmt und nicht durch Opportunität.

Hilft Dir jetzt nicht, aber vielleicht beim nächsten
Wohungswechsel.

Ich würde vorschlagen, dass Du dies selbst an Dir probierst. Vielleicht wird Dir dann begreifbar, welchen Wert Dein Hinweis hat.

Gruss Günter

Vielen Dank zuerst mal, besonders an Günter.

Ich werde jetzt wohl mal die Herausgabe der richtigen Rechnung versuchen zu beschleunigen, mal sehen, wie das alles am Ende ausgeht.
Immerhin habe ich auch ein wenig was gelernt aus dem ganzen, immer alles mit Mängeln schriftlich machen und auch von „netten“ Vermietern alles schriftlich fordern.
Ansonsten hab ich mich dann doch fürn Mieterschutzbund durchgerungen, auch wenns jetzt für diesen Fall ein wenig spät ist.
Lohnt sich aber vl. schon für den nächsten Umzug.

Vielen Dank dann!

Thorsten