Hallo,
vielleicht könnte mir hierbei jemand helfen:
Ich bin am 29.6. mit meiner WG zusammen aus unserer Mietwohnung ausgezogen, die wir für 11 Monate bewohnt hatten.
Nun habe ich das vage aber immer bestimmtere Gefühl, daß der Vermieter versucht, uns übers Ohr zu hauen:
Zum einen gab es jetzt eine Heizkostenabrechnung, besser gesagt nur die Summe, die wir von der Kaution abgezogen bekommen sollen: Für die ersten 5 Monate Aug. bis Dez. sollen wir knapp 900 Euro Heizung bezahlen, obwohl monatlich ca. 70 Euro schon bezahlt wurden in den Nebenkosten. Scheint mir ein wenig hoch für eine 4 Zimmer Wohnung, in der 4 Studenten, die sowieso aufs Geld sowie auf den Heizungsregler schauen mußten, wohnen.Kurz gesagt war die Heizung nur wenn wirklich nötig an.
Nachdem wir nun eine Rechnung mit Zählerständen usw. forderten, bekamen wir eine bzw. mehrere:
Die vom Ableser notierten MEssgerätnummern haben verschiedene Kennnummern, obwohl sie nicht ausgetauscht wurden, und die Kundennnummern, die die Heizungsfirma auf ihre Blätter gedruckt haben, unterscheiden sich auch.
Der Eigentümer der Wohnung wohnt selbst in einer anderen Wohnung dieses Hauses, unsere Rechnung ist, wie seine vermutlich auch, an ihn adressiert. So langsam vermute ich, für 2 Wohnungen zahlen zu sollen.
Nur wie finde ich das jetzt genau raus?
Der Vermieter weigert sich durch vorgetäuschtes „Ich weiß ja gar nicht was sie wollen“, die (wohl) richtigen Rechnungen rauszugeben, hat aber vorsorglich mal vom Kautionskonto die besagten 900 Euro abgehoben.
Nun sagte man mir, der Vermieter dürfe das Geld nicht für Nebenkosten und Mietzinsforderungen einbehalten, sondern nur für Schäden in der Wohnung. Kann mir das jemand bestätigen?
Dazu kommt jetzt, daß der Vermieter, zu dem wir anfangs eine recht freundliche und entspannte Beziehung hatten, seit ich meinte, da stimme was mit der Heizkostenabrechnung nicht, nach Mängeln in der Wohnung sucht.
Dummerweise haben wir beim Einzug nur mündlich auf beschädigte Fliesen im Bad hingewiesen, worauf er meinte, das sei schon länger, das bräuchten wir nicht extra nochmal nachträglich schriftlich aufnehmen. Zudem ist der defekt gewesene Wasserhahn nun noch defekter durch den Gebrauch. Diesen will er jetzt ebenso wie die Fliesen ersetzt und neu eingebaut haben.
Nun ist die Wohnung vor genau 15 Tagen - heute teilte er mir das mit den Schäden am Telefon mit - von seinem Sohn abgenommen worden und schriftlich als besenrein und ohne Mängel bezeichnet.
Gilt hier dasselbe mit den 2 Wochen Zeit, um Mängel aufzuzeigen, wie das bei uns beim Einzug der Fall war, d.h. kann er jetzt, 15 Tage nach der Wohnungsabnahme noch ankommen, wir hätten was kaputt gemacht, was vorher schon kaputt war? Theoretisch kann der dann ja jetzt mit nem Vorschlaghammer durch die Wohnung wüten und wir müssten das zahlen…
So, das wäre mal das größte meiner Vermieterproblem, für eine Antwort bin ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Thorsten Pfeiffer