…kann der Vermieter 1 1/2 Jahre nach Abschluß und Bezug der Wohnung noch nachträglich eine Mietkaution verlangen ? -und eine fristlose Kündigung aussprechen wenn sich der Mieter darauf nicht einlassen will ??
Bei Abschluß war von Kaution keine Rede bzw. der vermieter hat ausdrücklich gesagt, das er auf Kautionszahlungen verzichtet.
Vielen dank im Voraus
Lutz
Hallo,
das nachträgliche Verlangen einer Mietkaution ist eine Vertragsänderung. Dieser müssen beide Parteien zustimmen. Der Mieter muss also, wenn er nicht will, nachträglich der Forderung nicht nachkommen. Der VM kann nicht wegen der Weigerung, nachträglich eine Kaution zu zahlen, kündigen. Alerdings muss man darauf hinweisen, dass der VM durchaus dann einen nachträglichen Anspruch haben kann, wenn der Mieter durch zahlreiche Beschädigungen der Mietsache auffällt und zu erwarten ist, dass bei einem Auszug ein noch größerer Schaden besteht. Die Beurteilungskriterien der Gerichte sind hier aber sehr streng.
Grüsse Günter
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Kaution im Nachhinnein ???
Hallo Günter,
vielen dank für deine Antwort. Hast mir wieder einmal helfen können.
Gruß Lutz