Hallo noch mal,
irgendwie ist mein Artikel von heute morgen geschlossen. Sehr wahrscheinlich ein User-Error meinerseits, desewegen bitte ich um Entschuldigung, dass ich nochmals zum gleichen Thema einen 2. Thread öffene. Schönen Dank schon mal an „man-nehme-an“, dass Sie sie sich die Zeit genommen haben, den Thread zu lesen. Also nun zur Beantwortung der Fragen von man-nehme-an: Der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterzeichnet. Die Kaution wurde von ihr überwiesen.
Vielen Dank für Die Antworten
MFG
Hallo,
ich hatte den Artikel auch überflogen aber wg. FAQ 1129 nicht beantwortet; der Vorgang ist mir noch in Erinnerung.
Wenn eine der beiden Mieter auszieht und das Mietverhältnis nicht kündigt bzw. nicht kündigen kann, weil beide Mieter kündigen müssten,
dann hat der Mitmieter mit der Kaution, die die andere Mitmieterin an den Vermieter bezahlt hat, nichts zu tun, denn Vertraggeber für die Kaution ist der Vermieter, der ja auch das Geld erhalten hat.
Vermutlich versucht der Rechtsanwalt auf diesen Weg an das Geld zu kommen; die Situation dürfte dem RA aber bekannt sein.
Es könnte jetzt gestritten werden, ob der noch in der Wohnung verbliebene Mieter anteilig die Kaution erstatten sollte, aber einen Rechtsanspruch hierauf wäre nicht erkennbar.
Der richtige Weg des ausgezogenen Mieters wäre der zum Vermieter, wobei der Ausgezogene offensichtlich nicht mehr in Erinnerung hat, dass er dennoch für Mietschäden dem Vermieter gegenüber zu haften hat, solange er im Mietvertrag steht.
Schon aus dieser Überlegung heraus sollte der „Ausgezogene“ sich darum bemühen, aus dem MV entlassen zu werden.
LG
Hallo noch mal,
irgendwie ist mein Artikel von heute morgen geschlossen. Sehr
wahrscheinlich ein User-Error meinerseits, desewegen bitte ich
um Entschuldigung, dass ich nochmals zum gleichen Thema einen
2. Thread öffene. Schönen Dank schon mal an „man-nehme-an“,
dass Sie sie sich die Zeit genommen haben, den Thread zu
lesen. Also nun zur Beantwortung der Fragen von man-nehme-an:
Der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterzeichnet. Die
Kaution wurde von ihr überwiesen.
Hallo,
der untere Artikel hat ja eigentlich fast alles schon geschrieben.
Wenn 2 Personen eine MV unterschreiben können nur Beide den MV auch kündigen, es sei denn, es besteht zwischen den beiden Mietern und dem Vermieter Einigung dahingehend, dass einer der beiden Mieter aus dem Mietvertrag entlassen wird.
Wenn aber einer der beiden Mieter auszieht, haftet dieser dennoch dem Vermieter gegenüber für Schäden etc. und hat aber auch keinen Anspruch auf Kauttionsrückzahlung, da das Mietverhältnis ja noch besteht.
Also müsste der/die Augezogene eigentlich beim Vermieter den Anspruch geltend machen; die RA’s versuchen es halt.
Schönen Tag noch.
Vielen Dank für Die Antworten
MFG