Kaution kündigen laut Mietvertag?

Hallo!

Man nehme an Person A ist im Sommer ausgezogen. Laut Mietvertrag kann diese Person ihre Kaution 3 Monate nach Mietbeendigung zurück verlangen. In diesem Fall wäre es bei Person A eine Bankbürgschaft.

Person A kündigt auf der Bank und Vermieter wird angeschrieben das er ebenfalls die Kündiung unterschreiben muss.

Hätte der Vermieter das „Recht“ sich zu weigern?
Würde der Mietvertrag mehr Gewicht tragen oder Gerichtsurteile das der VM die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten darf?

Freue mich über Theorien :smile:
Danke im Voraus!

Hallo Nanjana,

die Kaution ist für Forderungen des VM gedacht. Dazu gehören auch NK-Abrechnungen.
Die entspr. MV-Verinbarung „kann verlangen“ stellt IMHO keine Frist dar.
Vlt. macht der VM ja zum Jahreswechsel Abr. für alle und dir keine Extra-Abrechnung?
Vlt. macht das jmd. für Ihn, der derzeit reichlich zu tun hat?

Zwang setzt Recht voraus - entspr. gesetzl. Fristen kenne ich nicht und halte 6 Monate da noch im Rahmen…

Und: nachfragen und bitten bringt immer IMHO immer mehr als drohen :smile:

HTH
G imager

Hallo,

die Fragestellung verwirrt hier etwas.

Man nehme an Person A ist im Sommer ausgezogen.

Ist das Mietverhältnis auch beendet?

Laut Mietvertrag kann diese Person ihre Kaution 3 Monate nach
Mietbeendigung zurück verlangen. In diesem Fall wäre es bei
Person A eine Bankbürgschaft.

Dann geht hier die vertragliche Vereinbarung dem allgemeinen Grundsatz, dass der Vermieter die Kaution eine angemessene Zeit, idR. 6 Monate (aber nicht zwingend), zurück halten darf, vor.

Hätte der Vermieter das „Recht“ sich zu weigern?

Wenn die 3 Monatsfrist der vertraglichen Regelung abgelaufen ist und der Vermieter keine Ansprüche geltend macht, nein.

Würde der Mietvertrag mehr Gewicht tragen oder Gerichtsurteile
das der VM die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung
einbehalten darf?

Warum der Mietvertrag? Sie sagten doch, dass in diesem gerade steht, dass die Kaution nach 3 Monaten herauszugeben ist?

Was steht denn nun im Mietvertrag?

Gruß
Dea