Kaution länger als 6 Monate einbehalten

Hallo,
zum Fall…
Person A war von Okt. - Jan. Mieter einer Wohnung. Nach Auszug wurden von der ursprünglichen Kaution, in Höhe von 450 Euro, 150 Euro für die Nebenkostenabrechnung 2005 einbehalten. Soweit ok, denn lt. Mietrecht darf der Vermieter es m.E. 6 Monate einbehalten. Abrechnung kam nun und és wurden schon mal 75 Euro zurückbezahlt, da nur geringe Nachzahlung vorlag. Nun hat der Vermieter aber noch ca. 70 Euro von M. Wie es scheint möchte er diese auch bis zum Jahresende für die neue Nebenkostenabrechnung behalten. Darf er auch dies oder sind die 6 Monate ab Auszug der maximale Termin.

Ich danke euch.

Die 6 Monate sind keine starre Frist - sondern je nach Einzelfall kann die Kaution bereits früher zurückzuzahlen sein bzw. darf die Kaution oder ein angemessener Teilbetrag vom Vermieter auch länger einbehalten werden.

Im Allgemeinen gilt: Die Kaution ist zurückzuzahlen sobald feststeht, dass keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis offen sind.

Da nur noch der Januar = ein Hauptheizmonat abzurechnen ist, die Heizkostenvorauszahlungen aber auf 12 Monate (= 6 Heiz- und 6 Sommermonate) verteilt gezahlt werden, wird schon alleine aus diesem Grund mit einer Nachzahlung in Höhe von einer monatlichen Heizkostenvorauszahlung zu rechnen sein ohne dass dabei Verbrauchs-/Preissteigerungen berücksichtigt wären.