Hallo,
ich werde am 31.03.13 aus meiner Wohnung ausziehen. Meine Vermieter haben damals eine Kaution von 2 Kaltmieten von mir übergeben bekommen. Meine Vermieter sind ziemlich konservative, kleinliche Spiesser - daher mache ich mir etwas Sorgen bei der Wohnungsübergabe. Ich habe während meiner Mietzeit versucht, die Wohnung in einem guten Zustand zu erhalten. Vor meinem Auszug wird sie von mir weiß gestrichen.
Eine Tür wurde jedoch leider Opfer einer Beschädigung. Auf einer Größe von etwa einem 2 € Stück ist das Türblatt eingedrückt - man kann also von einer „Delle“ im Türblatt sprechen. Ich habe Klebefolie mit Holzmaserung gekauft und die Stelle überklebt. Leider ist der Farbton nicht identisch und man sieht die Stelle schon deutlich. Bei der Tür handelt es sich um eine recht günstige „Innenraumtür“ in Ahorn oder Birke Optik.
Nun meine Frage - haben die Vermieter das Recht meine gesamte Kaution oder einen Teil davon einzubehalten oder zählt die Beschädigung zu „unvermeidbarem abwohnen“ ?
Ich werde zudem die Duschkabine neu verfugen und alles in Ordnung bringen - nur diese Macke kann ich eben nicht ungeschehen machen.
Wenn ich schon dabei bin - sind die Vermieter verpflichtet die Kaution versinst auszubezahlen? Falls ja - mit welchem Zins? Es gab keine seperate Nebenkostenabrechnung, daher wird es auch keine Nachzahlungsforderung geben. Dürfen die Vermieter meine Kaution dennoch bis zu sechs Monate einbehalten?
Danke und liebe Grüße,
Sven