Liebe/-r Experte/-in,
ein Bekannter von mir hat 2004 für seine Mietwohnung dem Vermieter 1.200 Euro Kaution überwiesen.
Am 9.12.2009 war lt. Übergabeprotokoll mängelfreie Übergabe - trotz mehrerer schriftlicher und telefonischer Anmahnungen und sogar einer schriftlichen Zusage des Vermieters vom Juni 2010, die Kaution zu überweisen, hat mein Bekannter weder seine 1.200 Euro noch die Zinsen (wieviele % kann man hier ansetzen?)
1.Wo steht geschrieben, wie lange man als Mieter nach mängelfreier Übergabe der Wohnung auf seine Kaution warten muss?
Es gibt KEINEN Grund für eine längere Wartezeit als die Dauer der Überweisung ab dem Datum der mängelfreien Übergabe, oder?
- Mein Bekannter hat sogar noch AUfgaben des Vermieters übernommen in dem er eine neue Mikrowelle gekauft hat (die alte in der mitgemieteten Einbauküche eingebaute ging noch vor Auszug kaput) und er hat noch die Heizungsventile überprüfen lassen - diese beiden Dinge haben ihn 300 Euro gekostet, die er nun endlich auch vom Vermieter zurückhaben will.
Bitte antwortet auch wenn Ihr „nur“ 1. oder 2. beantworten könnt - es eilt.
Danke und Grüße
Heinz