Kaution Mietwohnung: seit 1.12.2009 nicht zurück

Liebe/-r Experte/-in,

ein Bekannter von mir hat 2004 für seine Mietwohnung dem Vermieter 1.200 Euro Kaution überwiesen.
Am 9.12.2009 war lt. Übergabeprotokoll mängelfreie Übergabe - trotz mehrerer schriftlicher und telefonischer Anmahnungen und sogar einer schriftlichen Zusage des Vermieters vom Juni 2010, die Kaution zu überweisen, hat mein Bekannter weder seine 1.200 Euro noch die Zinsen (wieviele % kann man hier ansetzen?)

1.Wo steht geschrieben, wie lange man als Mieter nach mängelfreier Übergabe der Wohnung auf seine Kaution warten muss?
Es gibt KEINEN Grund für eine längere Wartezeit als die Dauer der Überweisung ab dem Datum der mängelfreien Übergabe, oder?

  1. Mein Bekannter hat sogar noch AUfgaben des Vermieters übernommen in dem er eine neue Mikrowelle gekauft hat (die alte in der mitgemieteten Einbauküche eingebaute ging noch vor Auszug kaput) und er hat noch die Heizungsventile überprüfen lassen - diese beiden Dinge haben ihn 300 Euro gekostet, die er nun endlich auch vom Vermieter zurückhaben will.

Bitte antwortet auch wenn Ihr „nur“ 1. oder 2. beantworten könnt - es eilt.

Danke und Grüße
Heinz

Hallo Heinz,

das ist eine (klare) Sache für den Mieterverein (wenn er bereits Mitglied ist) oder einen Rechtsanwalt.

Ich bin KEIN Experte dafür!

Beste Grüße

Am 9.12.2009 war lt. Übergabeprotokoll mängelfreie Übergabe -
trotz mehrerer schriftlicher und telefonischer Anmahnungen und
sogar einer schriftlichen Zusage des Vermieters vom Juni 2010,
die Kaution zu überweisen, hat mein Bekannter weder seine
1.200 Euro noch die Zinsen (wieviele % kann man hier
ansetzen?)

Hallo, leider kann ich hier nicht helfen. Warum ich hier als „Experte“ ausgewählt wurde ist mir unklar. Von Rechtssachen habe ich keine Ahnung.
Schade! Viel Glück und viele Grüße
Karl-heinz Wößner

Liebe/-r Experte/-in,

ein Bekannter von mir hat 2004 für seine Mietwohnung dem
Vermieter 1.200 Euro Kaution überwiesen.

Am 9.12.2009 war lt. Übergabeprotokoll mängelfreie Übergabe -
trotz mehrerer schriftlicher und telefonischer Anmahnungen und
sogar einer schriftlichen Zusage des Vermieters vom Juni 2010,
die Kaution zu überweisen, hat mein Bekannter weder seine
1.200 Euro noch die Zinsen (wieviele % kann man hier
ansetzen?)

Laßt euch einen Nachweis der treuhänderischen Anlage der Kaution geben!!!

1.Wo steht geschrieben, wie lange man als Mieter nach
mängelfreier Übergabe der Wohnung auf seine Kaution warten
muss?

Es gibt KEINEN Grund für eine längere Wartezeit als die Dauer
der Überweisung ab dem Datum der mängelfreien Übergabe, oder?

Der Vermieter hat das Rückbehaltungsrecht von 3 Monatsnebenkosten bis zur nächsten Abrechnung. Wenn es keine Mängel bei Übergabe gab, steht der Rest dem Mieter zu.

  1. Mein Bekannter hat sogar noch AUfgaben des Vermieters
    übernommen in dem er eine neue Mikrowelle gekauft hat (die
    alte in der mitgemieteten Einbauküche eingebaute ging noch vor
    Auszug kaput) und er hat noch die Heizungsventile überprüfen
    lassen - diese beiden Dinge haben ihn 300 Euro gekostet, die
    er nun endlich auch vom Vermieter zurückhaben will.

steht das im Protokoll?

Bitte antwortet auch wenn Ihr „nur“ 1. oder 2. beantworten
könnt - es eilt.

Danke und Grüße

Heinz

Hallo,

erst einmal sorry, daß ich nicht sofort antworten konnte.

Eingangs eine wichtige Frage:
Hat Ihr Bekannter einen Rechtsschutz? Den wird man brauchen!

Der Vermieter ist nämlich ein Sauhund - sorry, wenn ich das so kraß sage. Meistens kennen die Vermieter das BGB bzw. Mietrecht ganz gut und wissen, daß in der Regel, so nicht schriftlich angemahnt, Ansprüche seitens des Mieters an den Vermieter nach einem halben Jahr (meines Wissens, könnte aber auch ein Jahr sein) verjähren. Gut in diesem Falle aber ist, daß der Vermieter sich auf die Anmahnung gemeldet hat.

Ihr Bekannter sollte die Angelegenheit unbedingt in professionelle Hände legen (übernimmt i.d.R. der Mietrechtsschutz). Er sollte eine Auflistung der Ansprüche gegen den Vermieter (am besten mit Belegen wie Rechnungen und Quittungen für die erbrachten Leistungen und Anschaffungen) machen und dies alles einem Rechtsanwalt, der vielleicht Fachanwalt für Mietrecht ist schon beim ersten Gespräch vorlegen!

Ich hatte einen ähnlichen Fall und nach 9 Monaten auch meine Kaution noch nicht zurückerhalten. Ich hatte einen guten Anwalt, der geschickt geblufft hat, nachdem er mich drauf hinwies, daß meine Ansprüche eigentlich bereits verjährt sind. Mein Exvermieter war wohl zu geizig für einen Anwalt und hat knurrend spät aber immerhin die Kaution zurückgezahlt.
Also, nicht länger warten - aktiv werden!

Man sollte in wiederholtem Fall gleich bei der Schlüsselübergabe die Rückerstattung der Kaution ansprechen. Wie gesagt, die Ansprüche bestehen nicht unbegrenzt - um eine Verjährung gar nicht erst zu riskieren. Als Laie wird man mit sturen Vermietern kein Glück haben! Besser den Anwalt einschalten - es lohnt sich!

Ich wünsche Ihrem Bekannten sehr, daß er sein Geld wieder bekommt!
LG Greta

ein Bekannter von mir hat 2004 für seine Mietwohnung dem
Vermieter 1.200 Euro Kaution überwiesen.
Am 9.12.2009 war lt. Übergabeprotokoll mängelfreie Übergabe -

1.Wo steht geschrieben, wie lange man als Mieter nach
mängelfreier Übergabe der Wohnung auf seine Kaution warten
muss?

Nirgends!!! Das ist Hinhaltetaktik!

Es gibt KEINEN Grund für eine längere Wartezeit als die Dauer
der Überweisung ab dem Datum der mängelfreien Übergabe, oder?

Nein!!!

Danke, Greta, für die ausführliche Antwort.

Die linke Bazille von Vermieter hat sich - meiner Meinung nach - selbst ins Knie geschossen, denn im Mietvertrag steht drin, dass die Kaution DREI Monate nach Ablauf des Mietvertrags zurückzuzahlen ist…!

Mietvertragsende 1.12.2009, am 17.6. hat er selbst schriftlich mitgeteilt, dass er die Kaution „in den nächsten vier Wochen“ überweisen wolle.
Dieses SChreiben hebt doch die Verjährung auf, oder verzögert sie, richtig?
Nach welcher Zeit tritt die Verjährung in Kraft?
Wo ist dies nachzulesen?

Er hat - und seine Frau einen Tag später - diese Woche einen Brief bekommen mit letzter Aufforderung, die ÜW bis 9.2. eintreffend zu tätigen - ansonsten erfolgt Mahnbescheid!

Gibts sonst noch Tipps?

Danke und Grüße
Heinz
Such Dir was aus zum Kosten senken: www.mehr-DSL.de

Hallo Heinz,

Heute gilt, dass der Kautionsanspruch des Vermieters der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (3 Jahre) unterliegt.

Ihr habt also für die Kaution theoretisch noch Zeit aber nicht für die anderen Ansprüche. Sh. auch Wer-weiß-was Artikel: /t/zurueckbehaltung-der-mietkaution-trotz-verjaehrun…

Schriftwechsel grundsätzlich per Einwurfeinschreiben, die diese Sache betreffen - und wie gesagt, wegen dem Geld das sonst noch zu bekommen ist - schaltet einen Anwalt ein!!!

LG
Greta

Danke, Greta, für die ausführliche Antwort.

Die linke Bazille von Vermieter hat sich - meiner Meinung
nach - selbst ins Knie geschossen, denn im Mietvertrag steht
drin, dass die Kaution DREI Monate nach Ablauf des
Mietvertrags zurückzuzahlen ist…!

Mietvertragsende 1.12.2009, am 17.6. hat er selbst
schriftlich mitgeteilt, dass er die Kaution „in den nächsten
vier Wochen“ überweisen wolle.

Dieses SChreiben hebt doch die Verjährung auf, oder verzögert
sie, richtig?

Nach welcher Zeit tritt die Verjährung in Kraft?

Wo ist dies nachzulesen?

Er hat - und seine Frau einen Tag später - diese Woche einen
Brief bekommen mit letzter Aufforderung, die ÜW bis 9.2.
eintreffend zu tätigen - ansonsten erfolgt Mahnbescheid!

Gibts sonst noch Tipps?