Kaution mit Nebenkostenabr.verrechnet trotz widers

Hallo,

folgendes Problem:

Mieter zieht fristgemäß aus, das Abgabeprotokoll wurde erstellt / unterschrieben und es gab keine Mängel.

Als der Mieter dann eine Nebenkostenabrechung vom Vermieter bekommt, sieht er einige Fehler und legt Widerspruch ein. Er müsste eine Nachzahlung zu Januar 20112 leisten.

Dann kriegt der Mieter Post vom Vermieter das die Kaution ausgezahlt wird, allerdings wurde die Nachzahlung einfach abgebucht und als Mietrückstand betitelt.

50 Euro behält er auch für die nächste Nebenkostenabrechnung.

Das stinkt doch zum Himmel, oder??

Das stinkt doch zum Himmel, oder??

Wie bitte schön soll denn da hier jemand beurteilen.

Ob der Vermieter die Verrechnung der Kaution und den Zurückbehalt eines weiteren Teils für die kommende Abrechnung vornehmen darf, hängt einzig davon ab, ob die Abrechnung richtig ist und zudem einen entsprechenden Einbehalt der Höhe nach rechtfertigt, oder, wie der Mieter es meint, nicht.

Das weiß nur der Mieter (oder das Gericht iRe. Kautionsrückzahlungsklage).

Gruß
Da