angenommen Herr M ist im November 2006 aus einem Haus gezogen mit unglaublich viel Ärger mit dem Vermieter im Streit auseinander gegangen. Nun hatte der Vermieter noch nachträglich Summen von der Kaution abgezogen, welche er als Entschädigung von diversen Schäden oder Sonstigem begründete.
Angenommen nun, selbst nach diesen Abzügen würden noch ca. 200 Euro an Kaution in der Luft hängen, welche der Mieter aber nie gefordert hat, um weiteren Ärger und Streit aus dem Weg zu gehen.
Könnte der Mieter die anteilige Kaution noch zurück verlangen, obwohl er es seit dem Auszug nie gefordert hat?
wenn dann am Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, was hier nicht viel Unterschied macht aber doch ein paar Wochen.
Allerdings gibt es z.B. ein OLG Urteil das den Beginn der Verjährungsfrist später ansetzt, da der VM ja zunächst ein Rückhaltsrecht hat, bis z.B.alle etwaigen Ansprüche aus der NK-Abrechnung erledigt sind. Dieses Urteil hat deswegen die Verjährung erst zum Ende des Jahres angesetzt, in dem die letzte NK-Abrechnung gelaufen ist.