Kaution nach Kündigung Mietvertrag EINES Ehegatten

Ehemann M und Ehefrau F mieten eine gemeinsame Wohnung und zahlen - vom gemeinsamen Geld - die Kaution (sagen wir 400 €).
Ein Jahr später trennt sich das Paar und M steigt aus dem Mietvertrag aus („ordentlich“ mit Vermieter geklärt etc.).
Ein weiteres Jahr später zieht auch F aus der Wohnung aus. Jetzt gibt es Probleme bei der Auszahlung der Kaution seitens des Vermieters der der Meinung ist, dass irgendwas defekt ist und die Reparatur von der Kaution einbehalten bleiben kann.

Nehmen wir einmal an der Vermieter hat Recht und die Reparatur würde 200 € kosten.
Nun ist F der Meinung:
400 € Kaution - 200 € Reparatur = 200 € Rest. Durch zwei geteilt: jeder Ehegatte bekommt 100 €.

Nun ist M der Meinung:
400 € Kaution. Da M bereits vor einem Jahr aus dem Vertrag ausgestiegen ist ist die Reparatur alleinig von F zu tragen da der Schaden eindeutig nach Austritt aus dem Mietvertrag entstanden ist:
400 € durch zwei geteilt = 200 € / Person.
M: 200 €
F: 200 € - 200 € Reparatur = 0 €

Wer hat Recht?

Hallo Tobias,

normalerweise wäre es so, dass der alte Mietvertrag aufgelöst und mit der verbleibenden Mieterin ein neuer aufgesetzt worden wäre.

Hier handelt es sich offenbar um eine interne Absprache, die diese Komplikation - durchaus erlaubterweise - umgeht.

Fraglich ist aber, was denn vereinbart wurde. Wurde der ausscheidende Mieter seinerzeit aus dem Vertrag gestrichen, dann ist es seine interne Angelegenheit, was er mit der verbleibenden Mieterin bezüglich der Kaution ausgemacht hat.

Hier scheint aber eher der Fall zu sein, dass einfach alles beim Alten belassen wurde. Dann steht der ehemalige Mieter auch weiterhin für alles gerade und kann sich nicht darauf berufen, dass der Schaden nach seinem Auszug verursacht wurde.

Gruß!

Horst

Es wurde die mit dem Vermieter die Festlegung getroffen dass der Mann aus dem Mietvertrag komplett gestrichen wird.
Rein theoretisch hätte ihm zu diesem Zeitpunkt auch die hälftige Kaution ausgezahlt werden müssen da er nicht mehr Mieter ist oder?

LG

Es wurde die mit dem Vermieter die Festlegung getroffen dass
der Mann aus dem Mietvertrag komplett gestrichen wird.
Rein theoretisch hätte ihm zu diesem Zeitpunkt auch die
hälftige Kaution ausgezahlt werden müssen da er nicht mehr
Mieter ist oder?

Nein, sorry,

es hätte eigentlich der gesamte Vertrag gekündigt werden müssen. Dann hätten die Mieter ihre Kaution wiederbekommen können und sehen müssen, wie sie die untereinander aufteilen.

Auf die hälftige Kaution hätte der Ehemann nur gegenüber seiner Frau bestehen können.

Nach wie vor bleibt unklar, wie die komplette Streichung des Mannes aus dem Mietvertrag von Statten ging und nach wie vor scheint es mehr ein „Gentlemen’s agreement“ gewesen zu sein, dass den Ehemann nicht von seinen vertraglichen Pflichten entbunden hat.

Aus dem gemeinsamen Vertrag war jeder gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Also bleibt alles zwischen den Eheleuten hängen.

Gruß!

Horst

Aus dem gemeinsamen Vertrag war jeder gesamtschuldnerisch
gegenüber dem Vermieter verpflichtet.

Aber doch nicht wegen Schäden, die entstanden sind, als der eine gar nicht mehr Vertragspartner war.

Levay

Aus dem gemeinsamen Vertrag war jeder gesamtschuldnerisch
gegenüber dem Vermieter verpflichtet.

Aber doch nicht wegen Schäden, die entstanden sind, als der
eine gar nicht mehr Vertragspartner war.

Das ist ja gerade nicht klar.

Gruß!

Horst

Das ist ja gerade nicht klar.

Also, das erscheint mir schon irgendwie klar. Wenn jemand aus einem Vertrag austritt, dann kann er dafür auch nicht mehr haften.

Levay

Also, das erscheint mir schon irgendwie klar. Wenn jemand aus
einem Vertrag austritt, dann kann er dafür auch nicht mehr
haften.

Man kann aber nicht einfach einseitig aus einem Vertrag austreten, den man mit einem anderen gemeinsam unterschrieben hat.

Gruß!

Horst

Nein, aber war der Fall nicht so, dass hier mit allen Beteiligten ein Änderungsvertrag geschlossen wurde? So habe ich das verstanden.

Levay

Richtig, es wurde zu dritt (Mann, Frau, Vermieter) der Mann aus dem MIetvertrag zum Zeitpunkt X „entlassen“ so dass danach nur noch die Frau Alleinmieterin der Wohnung war.

LG

Hi,
ich möchte mich Levays und WildAlfs Ansicht anschliessen.
Wenn im gegenseitigen Einvernehmen der M aus dem Vertrag gestrichen wird, ist das quasi in Kurzform die Kündigung des alten Mietvertrages und Abschluss eines neuen Mietvertrages auf dem alten Formblatt.
Dem M hätte damit von der F die halbe Kaution erstattet werden müssen. Die volle Kaution wäre beim Vermieter geblieben und hätte nach Auszug der F ihr allein zugestanden.

Nach der Entlassung aus dem Mietvertrag hat M keine Verpflichtungen mehr gegenüber F und Vermieter. Zu diesem Zeitpunkt hätte normalerweise die formelle Wohnungsabnahme mit Mängelbeschreibung stattfinden sollen. Da das nicht erfolgt ist, übernimmt wohl F stillschweigend das Risiko. Wenn ihr Beschädigungen bekannt gewesen wären, hätte sie ja rechtzeitig M darauf ansprechen können.
Folglich würde ich M 200,- EUR zusprechen.
Ich meine, so sehe ich das unter rein logischen Gesichtspunkten
LG
R

Wenn im gegenseitigen Einvernehmen der M aus dem Vertrag
gestrichen wird, ist das quasi in Kurzform die Kündigung des
alten Mietvertrages und Abschluss eines neuen Mietvertrages
auf dem alten Formblatt.

Das habe ich aber nicht gesagt und auch nicht gemeint :smile: Ich sprach von einem Änderungsvertrag.

Levay