Kaution nachträglich vereinbar?

Hallo!

Folgendes fiktives Szenario:
Mieter u Vermieter haben beim Abschluss des Miet-Vertrages beidseitig vereinbart, dass keine Kaution zu zahlen ist. Dieser Vermerk existiert auch im Mitvertrag. Beide (Mieter u Vermieter) sind Privatpersonen, falls das von Belang sein sollte.

Nach mehreren Jahren verlangt nun der Vermieter auf einmal, dass nachträglich eine Kaution vereinbart u durch den Mieter gestellt wird.

Kann der Mieter diese Vertragserweiterung verweigern?
Wenn ja, wie sollte er das begünden? Stichwort „Vertragsfreiheit“?
Wenn nicht, warum nicht?

Auf Eure Antworten wartet ein gespannter

Mutschy

Hallo!

Nach mehreren Jahren verlangt nun der Vermieter auf einmal,
dass nachträglich eine Kaution vereinbart u durch den Mieter
gestellt wird.

Kann der Mieter diese Vertragserweiterung verweigern?

Ja.

Wenn ja, wie sollte er das begünden?

Gar nicht. Der Mieter will keine Vertragsänderung und fertig.

Gruß
Wolfgang

Hallo, Wolfgang!

Danke für deine Antwort u ein * dafür.

Gruss

Mutschy