Kaution/nachträgliche Miete

Hallo liebe Experten!

Mal angenommen, eine Person hat ihre Wohnung zum 30.09.2007 gekündigt und ist schon zum 31.08. aus dieser ausgezogen. Sie hat allerdings jede Menge Nachmieter gefunden. Verträge kamen aber nicht zustande, da die Mitarbeiterin dieser großen Wohnungsbaugesellschaft sich um nichts gekümmert hat. Gut, ist klar, dass man da nichts machen kann und dass das einfach Pech ist und der Mieter auf jeden Fall bis zum Ende zu zahlen hat.
Nun ist es aber so, dass die Mitarbeiterin dem Mieter versprochen hat, dass für den Monat nur die Kaltmiete berechnet würde, weil in der Zeit ein neues Bad eingebaut werden würde. Außerdem habe der Mieter ja eigenständig Laminat verlegen lassen. Nun hatte der Mieter monatelang nichts von dem Unternehmen gehört. Anfragen blieben erfolglos, es war niemand zu erreichen und ein halbes Jahr lang kam weder eine Forderung noch sonst irgendwas. Jetzt plötzlich vor einer Woche kam dann eine Rechnung über die letzte volle Monatsmiete. Auf Anfrage wußte keiner irgendwas, die Mitarbeiterin arbeitet nicht mehr dort etc. Als auch nach der Kaution gefragt wurde, hieß es, man dürfe die einbehalten, bis die Nebenkostenabrechung durch sei. Stimmt das? Ich dachte, es seien höchstens 6 Monate? Die sind schon lange um.
Die Person hat nicht die finanziellen Mittel, diese volle Miete zu bezahlen, vor allem da er sich sicher war, er könne früher ausziehen, weil er so viele potenzielle Nachmieter hatte und die Hausverwaltung (eine große Wohnungsbaugesellschaft in Berlin-Mitte) gesagt hatte, das sei ja dann überhaupt kein Problem…

Ich freue mich über Antworten!

N.

hallo,
ja, sie dürfen die kaution bis zu einen jahr (bk-verrechnung) einbehalten. es wird dich nicht trösten, vermieter handeln willkürlich- sie kennen ihre möglichkeiten und rechte. für die zukunft: schriftlich mit rückantwort. es kann sich keiner mehr erinnern. ich und viele andere kennen das problem. gruss kfm