Kaution-'Nachzahlung'

Hallo,
folgender Fall:
Mieterin X hat einen Mietvertrag in einem Studentenwohnheim. Die Vermieterin behält die Kaution ein, da ein Unternehmen mit dem Streichen der Wohnung beauftragt wird. Da die Wohnung auch nicht geputzt ist, verlangt die Vermieterin über die Kaution hinaus noch eine Zahlung für das Beauftragen eines Reinigungsunternehmens. Weiss jemand, ob das rechtens wäre? Oder sollte nicht auch das Reinigen der Wohnung durch das Einbehalten der Kaution geregelt sein?
Gruß,
Marie

Hallo,

eine Kaution dienst generell zur Absicherung von Forderungen des Vermieters gegen den Mieter. Einfach einbehalten werden kann eine Kaution nicht. Sie muss lediglich nicht sofort zum Mietende abgerechnet werden. Das Wort „abgerechnet“ ist hier bedeutend: Wenn ein Vermieter tatsächlich eine Kaution nicht mehr zurückzahlen will, so muss er Sie gegen konkrete Forderungen aufrechnen.

In dem beschriebenen Fall sollte also irgendwann eine Kautionsabrechnung kommen, die besagt „hinterlegte Kaution X EUR, offene Forderungen aus abc Y EUR, ergibt Restguthaben Z EUR“, welches dann auch zurückbezahlt wird. Natürlich kann auch noch eine Restforderung übrig bleiben, welche der Mieter an den Vermieter zahlen muss.

Grundsätzlich ist es immer eine gute Idee, die Forderungen des Vermieters dahingehend zu prüfen, ob diese begründet sind. So müssen Malerarbeiten und Endreinigung im Mietvertrag wirksam dem Mieter aufgebürdet worden sein.

Gruß,
Steamy24

Anmerkung
Hallo,

So müssen Malerarbeiten und Endreinigung im Mietvertrag wirksam
dem Mieter aufgebürdet worden sein.

Aber Vorsicht: bei Studentenwohnheimen können abweichend von normalen Mietverträgen für Wohnraum besondere Regeln gelten!
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Aber Vorsicht: bei Studentenwohnheimen können abweichend von
normalen Mietverträgen für Wohnraum besondere Regeln gelten!

Jein - das kommt auf den Mietvertrag an. Grundsätzlich steht die Vermietung von Stundentenwohnungen nicht über den Gesetzen :wink:
Aber richtig - § 549 Abs. 3 BGB ist dringend zu beachten.

Oder eben eine Vermietung nur zum vorübergehenden Gebrauch

Gruß,
Steamy24