Kaution noch offen

Hallo zusammen,

und zwar habe ich folgende Frage.

Ich bin vor 1 1/2 Jahren aus meiner alten Wohnung ausgezogen und hatte mein letzte Miete nicht bezahlt, wie ich es mit meinen ehemaligen Vermieter besprochen hatte. Da er die Miete von der Kaution abziehen wollte.

Das letzte schreiben bzw email von meinem Vermieter war etwa vor einem 1/2 Jahr, dass ich bitte die restliche Miete bezahlen soll ansonsten würde er zum Rechtsanwalt gehen!?

Darauf hatte ich Ihn geschrieben wie oben schon erläutert unsere Vereinbarung und dass ich von Ihm noch Geld bekommen würde da ich ja 3 Monatsmieten Kaution bezahlt hatte.

Habe Ihn jetzt noch einmal vor einen monat angeschrieben und auch schon des öfteren verucht anzurufen leider vergebenst.

Wie stehe ich eigentlich rechtliche da bzw. kann ich rechtliche gegen Ihn vorgehen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Also die Kaution müsste er dir schon längst ausgezahlt haben. Er kann die Miete damit verrechnen kann aber auch verlangen, dass du die zählst was eigentlich keinen Sinn machen würde weil dann ja alles doppelt gemoppelt passieren würde. Hast du die Vereinbarung Schriftlich? Dann kann dir nix passieren. Ansonsten Zahl die Miete und verlange sofort die Auszahlung der kompletten 3 Monatsmieten Kaution und zwar sofort !

Hallo,

die Kaution hat der Vermieter noch Auszug unverzüglich zurück zu zahlen. Schreiben Sie Ihm dass er ihnen sofort dieses Geld ausbezahlen soll oder Sie schalten einen Rechtanwalt ein. Sein Geld für die Miete hätten Sie rein rechtlich gleich bezahlen müssen.

MfG.

Wenn das alles beweisbar ist, stehen die Chancen nicht schlecht, den Rest der Kaution einzuklagen.
mfg pete88

hallo,
wenn Sie Ihre kaution nach dieser zeit noch nicht wieder haben, den ex-vermieter mit fristsetzung zwei wochen zur zahlung auffordern. sollte er dann nicht gezahlt haben, die miete abgezogen, ruhig klagen.
mfg,
udo
ps: immer alles schriftlich. und wenn möglich mit beratung über rechtsanwalt (evtl beratungsschein möglich) vor der klage oder zum mieterverein…
mfg,
udo

Hallo,
natürlich steht dir die restliche Kaution zu. Geh zum Anwalt für Mietrecht.

Hallo,

primär sind nicht beanspruchte Kautionen 6 Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses nebst Zinsen auszuzahlen, es sei denn der Mietvertrag regelt eine andere Dauer.

Gruß

Vorsicht! Er kann Sie verklagen und die Kaution als Sicherheit für die Prozesskosten einbehalten, die übrigens nicht unerheblich sind, da der Streitwert bei solchen Mietverfahren zur Kosten findung eine Jahresmiete beträgt! Überweisen Sie ihm blitzschnell die offene Miete und bitten Sie ihn danach höflich um Verzeihung und Auskehr der Kaution!

Sie sind ganz schön im Unrecht!

JA, in Deutschland kann jeder gegen jeden Klagen, soweit Geld vorhanden ist. Klagen müssen Vorfinanziert werden.
Rechtlich steht dem Vermieter Miete bis zum Auszug von mieter zu.
Kaution dienst als Sicherungsleistung und zur Verrechnung mit ausstehenden Forderungen nach Auszug der Mieter.

Hallo Bennjito,

so wie ich das lesen, habt Ihr keine schriftliche Vereinbarung über die Verrechnung der letzten Miete getroffen. Das macht die Sache entwas schwieriger, denn grundsätzlich ist die Kaution nicht zum Ausgleich von Mietschulden gedacht.
Aber davon abgesehen ist der Vermieter natürlich verpflichtet, die Kaution, mit Zinsen, zurück zu zahlen. Was er einbehalten darf, sind Nachzahlungen von Nebenkosten und Reparaturen, die aufgrund von Versäumnissen des Mieters nötig wurden.
Ich würde meinem Vermieter die Vereinbarung von vor 1 1/2 Jahren nochmal schriftlich bestätigen, alles aufrechnen und ihn auffordern, die Restsumme bis zu einem bestimmten Termin zu überweisen. Wenn dann nichts geschieht, bleibt Dir nur der Weg über einen Mahnbescheid, der in einem Zivilprozess enden könnte. Die Verfahrenskosten muss am Ende der bezahlen, der den Rechtsstreit verliert.
Ich wünsche Dir, dass es nicht so weit kommen wird.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,
der Vermieter ist im Recht. Du darfst keine Miete zurückhalten und mit der Kaution aufrechnen.

Gruß
Udo

Hallo,
wenn die geschuldete Miete niedriger ist als die Kaution und keine Schäden an der Wohnung entstanden sind,so muss der Vermieter Ihnen die Kaution zurückerstatten.Sie sollten sich einen anwalt nehmen,denn rechtlich können Sie in dem Fall gge.den Vermieter vorgehen,wenn o.g.Punkte ausscheiden.

Hallo, JA Sie können rechtlich gegen ihn vorgehen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für eventuelle Schäden an der Mietsache. Falls Sie nichts kaputtgemacht haben, muß Ihnen der Vermieter die Kaution zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen überweisen. Die 1 1/2 Jahre Wartezeit sind entschieden zu viel. Der Vermieter hat ja zugestimmt, die ausstehende 1 Monatsmiete aus dem Kautionsbetrag zu nehmen. Verbleiben noch 2 Monatsmieten.- Sie können die Sache umdrehen und Ihrerseits mit rechtl. Schritten drohen. Eigentlich hat der Vermieter durch das lange Einbehalten seinerseits einen Zinsgewinn.
Senden Sie ihm einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein, in welchem Sie 1.) ihn an die Vereinbarung erinnern 2.) und die Kaution+aufgelaufene Zinsen minus 1 Monatsmiete fordern.
Setzen Sie einen Zahlungstermin etwa max. 2 Wochen und weisen Sie in gleichem Brief darauf hin, daß Sie nach Verstreichen dieser Frist einen Rechtsanwalt einschalten, der dann -da bin ich mir sicher- ebenfalls vom Vermieter gezahlt werden muß.-
Sie können ersatzweise auch einen Schiedsmann in Ihrer Stadt~ bzw. Gemeindeverwaltung aufsuchen und die Sache dort regeln lassen. Vorteil: da müssen Sie nicht mit Rechtsanwaltskosten in Vorleistung treten.–
Gruß, Achim

Guten Tag,

ich hatte mal ein ähnliches Problem. Nur das ich die Miete schon gezahlt hatte.

Jetzt wohn ich seit Juni in der neuen Wohnung. Die alte Wohnung hatte ich bereits im März verlassen.
Bis Dezember hatte ich meine Kaution (war damals nicht viel - 820 Euro - nicht bekommen.)
Im Januar kam dann die Nebenkostenabrechnung (da zuspät nicht gezahlt).

Im Januar schreib mich dann der Anwalt des Vermieters an (Frist bis zur Zahlung). Ich antwortete mit einer eigene Frist und der Info der zu Späten abrechnung.

14 Tage später hatte ich dann meine Kaution zurück :wink:

Naja Fristen reichen wirklich oft. Und kleiner Hinweis an dieser Stelle.
Da ich im Juni meine Kaution noch nicht zurück hatte, habe ich eine Mietkautionsversicherung „erst Mal“ gewählt. Echt praktisch :smile: Zahle 1 mal im Jahr 103 Euro und musste keine Kaution hinterlegen …

Hier kannst dich mal selbst reinlesen:

kautionsversicherung-vergleichen.de

Gruß Ivan

Hallo bennjito,
das ist verdammt lange her, da kann Dir eigentlich nur noch der DMB (Deutsche Mieterschutzbund) helfen. Die haben dort Anwälte die einen beraten und zur Seite stehen. Man zahlt nur einen Jahresbeitrag von ca. 70,- Euro und hat alle Infos + Briefe etc. incl.
Hier wirst Du wohl ohne Anwalt nichts mehr werden!! Tut mir leid. Wünsche Dir alles Gute, Hase1.