Kaution oder Mietbürgschaft

Hallo,

wenn ich mich gerade richtig informiert habe, ist es üblich entweder die Kaution zu hinterlegen oder eine Mietbürgschaft.
Im hier bestehenden Fall, sind wir in einer WG und dort ist es üblich, dass die Kaution an den gegeben wird, der aus dem Zimmer auszieht und damit der tatsächliche Vermieter davon gar nichts mitbekommt.

Daneben möchte nun der Hauptmieter eine Bürgschaft von mir als Eltern.

Meine Frage: wenn Mietbürgschaft und Kaution sich entsprechen- müsste es doch auch möglich sein, dass ich - statt einer Bürgschaft- 3 Monatsmieten als weitere Kaution gebe. Ist das so richtig gedacht?

Das mit der WG Kaution ist so eine Sache, schon alleine wegen der Verzinsung der Kaution.

In der Regel heißt es, eine Bürgschaft oder Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten. Wie ihr euch mit den Vermieter einigt ist eure Sache, ihr könnt auch einen Aktienfond als Sicherheit hinterlegen.

Der Vermieter darf aber nicht mehr in der Summe als die 3 Monatsmieten verlangen. Freiwillig kann man aber mehr geben, z.b. Barkaution 3 Montsmieten + Bürgschaft über x Monatsmieten oder unbegrenzt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
da ist der letzte Satz ganz interessant

„(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

Was der will und was er bekommt ist eine andere Sache, das Ganze scheint mir nicht ganz kalr, ob es nun eine WG sein soll oder ein Untermietverhältnis.

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Da läuft etwas verkehrt.

Der Vertragspartner der Untermieter ist der Hauptmieter, hier aber sieht es so aus, als ob bei Gründung der WG das Kollektiv die eigentlich nur vom Hauptmieter zu leistende Mietkaution anteilig übernommen hätten.
Das war falsch.
Nun ist es so, dass man dieses Konstrukt leider erhält und bei Untermieterwechseln die damals gezahlte Kaution untereinander ausgleicht.

Wir haben also:

  • einen Anspruch des Vermieters (das ist hier der Hauptmieter aus eurer Sicht) auf eine Sicherheit, die drei Monatskaltmieten nicht übersteigen darf, entweder als Kaution oder als Bürgschaft oder eine Kombination daraus, die aber in der Gesamtsumme nicht diese drei Monatskaltmieten übersteigen darf. (Ist die Bürgschaft eigentlich in der Höhe beziffert, stimmt diese Höhe?)
  • eine fortlaufende Praxis, eine damals unzulässig erhobene Kaution untereinander abzulösen.

Ohne da aufmüpfig zu werden, wird sich die Tochter diesem Konstrukt fügen müssen.
Sie sollte die Zahlung der Kaution an den Vormieter sauber als „Ablösung der Mietkaution für Zimmer X, Hauptmieter Y, gezahlt von Nachmieter Z an Vormieter A“ quittieren lassen.
Eine überhöhte Sicherheit, hier vermutlich die Bürgschaft, wäre nichtig. Einfach mal nichts sagen, wäre meine Empfehlung. Im Fall der Fälle wäre dann nämlich nur die Kaution weg, während die Bürgschaft wertlos wäre.

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Da sollte man von Null ausgehen. Oder will jemand die o,oo1 Prozent in einzelne Cent umrechnen?

Meine Tochter ist Untermieterin und das alles ist eine WG.
Die Hauptmieterin ist die, die jetzt noch in der Wohnung mitlebt.

Die Kaution wird- X_Strom hat es gut und stimmig formuliert: immer an den abgetreten, der sein Zimmer verlässt. Damit läuft der Betrag nur zwischen dem, der neu kommt und dem, der geht.
Der Vermieter- in dem FAll die Hauptmieterin- will aber auch eine Sicherheit und jetzt kommt das mit der Bürgschaft.

Der korrekte Weg:
Vormieter verlangt Kaution. Deine Tochter: Was, warum, wofür, an wen?
Vormieter sagt: Das ist die Kaution, die dereinst an den Vermieter der gesamten Wohnung, also den Vermieter unseres Vermieters, gezahlt haben.
Deine Tochter: Mit diesem Vermieter habe ich keinen Vertrag. Hol dir dein Geld von diesem Vermieter zurück, von mir bekommt er keins.

Dann schließt sie also einen Untermietvertrag mit der Mieterin der Wohnung ab. Was da der Vermieter der gesamten Wohnung nun zu suchen hat, ausser bei der Zugstimmungserteilung zur Untermiete, ist mir schleierhaft.

Meine Oma hat gut 40 Jahre in einer Wohnung am Stück gewohnt. Meinst Du nicht, daß es etwas voreilig ist, davon auszugehen, daß der Zinssatz über die ganze Mietdauer gleich niedrig bleibt? Klar: in einer WG bleibt man in aller Regel nicht 40 Jahre wohnen, aber so mancher Student hat auch schon zehn Jahre für sein Studium gebraucht (erst recht mit Promotion) und ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer halten, daß wir in zehn Jahren noch eine null vor dem Komma sehen.

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Drösel das mal auf: an wen sollst Du die Kaution zahlen, ist da überhaupt ´ne Untermieterin da oder nachweislich da gewesen und sollst Du Kaution und Mietbürgschaft an die Hauptmieterin übergeben?
Wenn nämlich nur die Hauptmieterin samt der Untermieterin da wohnt, dann kann die NICHT die Kaution und für sich eine weitere Kaution oder gar Bürgschaft verlangen.
Wenn sie das macht, verschaft sich die Haupmieterin ein festtes zinsloses, widerrechtliches Darlehen von ihrer Untermieterin, wenn sie statt der Bürgschft Geld bekommt. ramses90

Also ich erkläre es nochmal- echt kompliziert.

Es gibt einen Eigentümer, der die Wohnung an diese Hauptmieterin vermietet hat.
Dann gibt es Untermieter (2), die einen Vertrag mit dieser Hauptmieterin eingehen.
Genau das macht gerade meine Tochter- sie zieht als eine Untermieterin in diese WG.

Die Kaution für das Zimmer zahlt sie nun an die Frau, die nun ausziehen wird.
Es ist diese Regelung, dass der neue Mieter das an diesen Ausziehenden zahlt- der Hauptmieter oder der Eigentümer hat damit nix zu tun.

Und dann gibt es von dieser Hauptmieterin noch den Wunsch nach einer Bürgschaft.
Genau die würde ich gerne umgehen oder lieber auch eine Art Kaution hinterlegen. Dann gibt es einen definierten Betrag, aber nicht dieses Gefühl von „unendlich“.
Mir fehlt halt auch die Sicherheit was man mit meiner Bürgschaft alles missbräuchlich tun könnte- mich verunsichert das sehr.

Daher meine Fragen.
lg kitty

Was soll das für eine Kaution sein? Der Eigentümer kann vom Untermieter nichts verlangen, der Hauptmieter kann vom Untermieter nicht Kaution und Bürgschaft verlangen, wenn dadurch eine „Übersicherung“ erfolgen würde.

Richtig. Und die hat sie wiederum an ihre Vorgängerin gezahlt. Und irgendwann hat die erste Untermieterin an die Hauptmieterin gezahlt. Und die wiederum hat die Kaution für die komplette Wohnung an den Vermieter gezahlt.

Irgendwann einmal bekommt die letzte Hauptmieterin die Kaution beim Auszug zurück. Und ggf. die letzte Untermieterin ihren Anteil von der letzten Hauptmieterin - bei Auszug der Untermieterin, nicht beim Auszug der Hauptmieterin.

Eigentlich müsste die Hauptmieterin bei jedem Untermieterauszug deren Teil der Kaution zurückzahlen und den Teil der neuen Untermieterin wieder einfordern. Bei der direkten Übertragung geht’s halt schneller.

Und natürlich muss irgendwann der letzte damit rechnen, die Kaution gar nicht zurück zu bekommen, weil die Renovierung gegengerechnet wird. Was vielleicht die anderen Untermieter vorher verursacht haben. Das ist dann eben Pech und liegt daran, dass die Übergabe vom einen Laien an den nächsten Laien erfolgt ist und Schäden keine Rolle spielten.

Nichts kann man damit tun. Ganz einfach.

Diese Bürgschaft könnte ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn Mietschulden vorliegen.

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Gibt es bei der Mietbürgschaft doch auch. Diese darf nur bis zur Höhe von drei Monatskaltmieten gehen!

Warte mal, der Hauptmieter will eine Bürgschaft für alle möglichen Verbindlichkeiten in unbegrenzter Höhe? Witziges Kerlchen, das ist direkt nichtig, da rechtswidrig!

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ich habe das Schreiben noch nicht bekommen, aber wenn, könnte ich es ja handschriftlich auf 3 Monatsmieten begrenzen, oder?

Würde ich nicht. Das Gesetz begrenzt es automatisch. Bestenfalls wird die ganze Bürgschaft wegen einer zu hohen Absicherung hinfällig, da wäre man ja schön blöd, den Vermieter darauf hinzuweisen.

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Könnte man. Aber wozu, wenn diese Bürgschaft ohnehin unwirksam, weil gesetzeswidrig ist?

Btw., die Tochter hat doch eh’ nicht vor, Mietschulden zu hinterlassen. Wo ist also überhaupt dein Problem?

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Das kommt durch fehlendes Wissen, was ich hier versuche zu stillen.
Und dass man immer nur hört „niemals Bürgschaft“ und man immer wieder hört, dass sonstwas gedreht werden kann.
Woher soll ich wissen, was passieren könnte- aber meine Unterschrift ist gesetzt?-> das löst Unsicherheit aus.

Daher frage ich hier.

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Aha, ein klassisches Untermietverhältnis also und nichts anderes.

In den Fall wird der Hauptmieter selber zum Vermieter für den Teil der Wohnung der vermietet Wird und hat aber auch die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder anderer Vermieter auch.

Das trifft auch auf die Kaution zu wie z.b. in 3 Monatsraten zu Zahlen, getrennte Anlage vom Vermögen, Verzinsung (+/- wie auch immer der Zinssatz gerade ist) usw.

Den § zur Mietsicherheit habe ich dir ja schon mal verlinkt.

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Und das ist auch gut so!

Es sollte auch kein Vorwurf an dich sein. Ich wollte nur wissen, wo deine Bedenken liegen - um sie auszuräumen. Wer nicht fragt, bleibt dumm - du machst das genau richtig!

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