Kaution ohne Absprache wegen kaputter Auszugtreppe einbehalten ist das ok?

Hallo zusammen. Ich bin vor vier Wochen Umgezogen, zwei Wochen vor Umzug ging die Auszugtreppe zum Speicher kaputt . bin rauf zum Kistenpacken, nach getaner Arbeit bin ich runter hab sie wie immer zusammengefaltet und wollte die luke schließen „Bling“ nichts ging mehr also wieder aufgefaltet und ein zweites „Bling.“ Mir unerklärlich ich zum Vermieter im Hinterhaus , Aufhängung kaputt aber wie sie eigentlich gehörte wusste der auch nicht. Fachmann da das begutachtet, mit Vermieter über jede menge Möglichkeiten für neue Treppe geredet. Verabredet dass die Reparatur erst nach meinem Auszug stattfindet wenn der Maler gleich mit streichen kann. Unpraktisch da klappe offen im Weg hing, Kleiderschrank dahinter nicht richtig zu öffnen war und es eiskalt aufs Bett runter zog aber ok. Dann hieß es bei der Begehung plötzlich wir sollen den Schaden der Versicherung melden. Wenn die nicht zahlt wollte der Vermieter noch mal drüber reden. Jetzt hat er einfach die kosten für die neue Treppe komplett von der Kaution abgezogen ohne vorher irgendetwas zu sagen. Mittlerweile hat für mich überraschend die Versicherung den "Zeitwert von „700“ Euro direkt an den Vermieter überwiesen. genau die 700 hab ich von den einbehaltenen und in Rechnung gestellten 1300 zurückbekommen. Kann der Vermieter wirklich auf meine Kosten eine nagelneue Treppe (Hab sie nie gesehen nur die Rechnung und die Gespräche mit Fachmann)) einbauen lassen .? Die alte war 20 Jahre alt .

Hallo,

da zieht dich der Vermieter ja schön über den Tisch. Du solltest den Mieterschutzbund kontaktieren.

Gruß,
Steve

Servus,

tja, da hast Du Dich ins Knie geschossen: „Deine Versicherung“ ist ja wohl eine Haftpflichtversicherung. Du hast also gegenüber dem Vermieter bestätigt, dass Du für den Schaden haftbar zu machen bist.

So kanns gehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Versicherung hat also den Schaden bezahlt, damit geht dies auch von deinen verschulden aus und hat den Zeitwert reguliert.

Den Zeitwert ist auch das was du Schuldest nicht mehr nciht weniger. Der Vermieter kann nicht für etwas gebrauchten den Neuwert verlangen. die diverenz kann er durch die Abschreibung bei der Steuer gelten machen.

Daher die Gesamte kautionssumme zurückfordern. (der Vermieter darf allerdings einen angemessenen Teil einbehalten für die Betriebskostenabrechnung). Hinzu hat der Vermieter noch einen Überlegungszeitraum von 6 Monaten, bis der die Kaution auszahlen muss.