Hallo,
zuerst wird gepostet, dass eine Mietkaution nicht pfändbar
sei, jetzt wird belehrt, dass die Mietkaution an den
Gerichtsvollzieher geht.
Ich habe doch geschrieben, was damit genau gemeint ist. Und belehrt habe ich niemanden.
Wo wurde dann denn sich schlau gemacht
War in diversen Rechtsforen. Lies doch z.B. mal:
http://www.123recht.net/Pf%C3%A4ndung-der-Mietkautio…
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/mietkau…
/t/mietkaution-und-nebenkosten-pfaendbar/5476312
und wieso erst schlau machen, nachdem man gepostet hat?
Ups, sorry. Leider habe ich halt nicht immer so viel Zeit wie ich gern hätte. Vermutlich geht Dir das anders?
Der Vermieter überweist aufgrund des PfüB (Pfändungs- und
Überweisungsbeschluß) auf das da angegebene Konto des
Gläubigers oder des Gläubigervertreters, mit Sicherheit nicht
an den Gerichtsvollzieher, denn dieser hat lediglich die
Pfändung zuzustellen und hierbei keine Vollmacht, das Geld
einzuziehen.
Das meinte ich nicht wörtlich und darauf kam es ja auch gar nicht an.
Es ist auch kein „Sperrvermerk“ sondern eine Pfändung
Nein. Der Vermieter behält den Daumen drauf. Siehe das in obigem Link erwähnte Urteil vom OLG Nürnberg.
und der Vermieter haftet als Drittschuldner!
Der Vermieter haftet wofür?
Gruß
loderunner (ianal)