Kaution Pfändung.Neue Wohnung?

Hallo Gemeinde,

hätte mal eine allgemeine Frage.

Wenn einem die Mietkaution Gepfändet wird und man dann ausziehen will und eine neue Wohnung beziehen muss.
Bekommt man dann die Gepfändete Kaution für die Neue Wohnung oder bleibt sie Gepfändet? und man kann dann schauen wo man dann Wohnt?

Danke.

Hallo,

wenn man sie bei Auszug wieder bekommen würde, was hätte dann die Pfändung für einen Sinn? Also Antwort: nein.

Gruß

Joschi

Ja schon.Aber was ist wenn man die Kaution für die neue Wohnung braucht?Wie sollte man dann in die neue Wohnung ziehen wenn man keine Kaution bezahlen kann?Soll man dann etwa auf der Strasse Wohnen nur weil die die Kaution behalten wollen.

Wie sollte man dann in die neue Wohnung ziehen
wenn man keine Kaution bezahlen kann?Soll man dann etwa auf
der Strasse Wohnen nur weil die die Kaution behalten wollen.

Die Kaution für die neue Wohnung kann ja in drei Raten gezahlt werden.

Hallo,

Wenn einem die Mietkaution Gepfändet wird

Kannst Du das mal genauer ausführen? Mietkautionen kann man im allgemeinen nämlich gar nicht pfänden.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

der Vermieter ist Drittschuldner und darf die gepfändete Kaution nur an den Gläubiger herausgeben.

Wie eine andere Wohnung angemietet wird, ist für die Pfändungssache unerheblich.

sorry und schönen Tag noch.

Hallo,

Wenn einem die Mietkaution Gepfändet wird

Kannst Du das mal genauer ausführen? Mietkautionen kann man im
allgemeinen nämlich gar nicht pfänden.
Gruß

Hsllo,

das ist nicht richtig, den die Mietkaution ist eine Forderung des Schuldners/Mieter an den Vermieter und Forderungen des Schuldners gegen Dritte sind prinzipiell pfändbar.

Mietkautionspfändungen gehören seit Jahren zu den „üblichen Pfändungsmaßnahmen“ der Gerichtsvollzieher.

Schönen Tag noch.

loderunner (ianal)

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Hallo,

der Gläubiger hat sicherlich über Monate vergeblich auf seine Bezahlung gewartet und wenn ein Schuldner es darauf ankommen lässt, dass bei seinem Vermieter die Kaution gepfändet wird, dürfte es nicht Sache des Gläubigers sein, wenn der Mieter eine andere Wohnung nicht anmieten kann, weil ihm die Kaution fehlt.
Der Mieter sollte auch einmal bedenken, dass eine gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung eigentlich eine Zahlungsunfähigkeit darstellt, und der Mieter in einer Selbstauskunft hier dann wahrheitsgemäße Angaben machen müsste.

Schönen Tag noch.

Ja schon.Aber was ist wenn man die Kaution für die neue
Wohnung braucht?Wie sollte man dann in die neue Wohnung ziehen
wenn man keine Kaution bezahlen kann?Soll man dann etwa auf
der Strasse Wohnen nur weil die die Kaution behalten wollen.

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Hallo,

das ist nicht richtig, den die Mietkaution ist eine Forderung
des Schuldners/Mieter an den Vermieter und Forderungen des
Schuldners gegen Dritte sind prinzipiell pfändbar.

Das ist auch nicht ganz richtig. Die Forderung besteht erst nach dem Auszug. Wenn also eine Pfändung stattfindet, ist das eher sowas wie ein Sperrvermerk - der Vermieter zahlt im Falle einer Rüchzahlung nicht an dem Mieter, sondern direkt an den Gerichtsvollzieher. Wenn der Mieter nicht auszieht, gibt es also auch erstmal nichts. Und Forderungen des Vermieters werden natürlich gegengerechnet.

Du siehst, ich habe mich inzwischen selber schlau gemacht :smile:
Gruß
loderunner (ianal)

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Wenn man aber ALG 2 Empfänger ist, dann kann man das nicht in 3 Raten Zahlen.
Und selbst wenn es Jobcenter Vorstreckt könnte man es fast nicht da die mindestens 50 Euro im Monate haben wollen.
Also muss es doch eine Möglichkeit geben um die alte Kaution für die neue Wohnung zu zahlen?
Was ist wenn die Kaution gar nicht dem Schuldner gehört, sondern seiner Freundin?

brrrrrr,
Hallo,

zuerst wird gepostet, dass eine Mietkaution nicht pfändbar sei, jetzt wird belehrt, dass die Mietkaution an den Gerichtsvollzieher geht.
Wo wurde dann denn sich schlau gemacht und wieso erst schlau machen, nachdem man gepostet hat?

Der Vermieter überweist aufgrund des PfüB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) auf das da angegebene Konto des Gläubigers oder des Gläubigervertreters, mit Sicherheit nicht an den Gerichtsvollzieher, denn dieser hat lediglich die Pfändung zuzustellen und hierbei keine Vollmacht, das Geld einzuziehen.

Es ist auch kein „Sperrvermerk“ sondern eine Pfändung und der Vermieter haftet als Drittschuldner!

Schönen Tag noch.

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Hallo,

man kann verstehen, dass Not erfinderisch macht, aber man sollte auch bedenken, dass es Gläubiger gibt, die kein Interesse haben, nachdem die Kaution gepfändet wurde, dass jetzt durch den Schuldner versucht wird, es so zu drehen, als sei es nicht seine Kaution.
Man bedenke bitte, eine solche angedeutete „Vorgehensweise“ wäre als versuchte Vollstreckungsvereitelung sowie versuchter Betrug strafbar.
Es gibt Gläubiger, die in solchen Fällen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Sorry, aber in der Not, sollte man sich nicht noch selber in Not stellen, dennoch schönen Tag noch.

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Hallo,
zunächst mal sollte man versuchen, sich mit dem Gläubiger soweit zu einigen, dass er die Pfändung zurück nimmt, weil man den Willen zeigt, dass man die Forderung abbezahlen möchte… --> Ratenzahlung. Und indem man diese Raten auch einhält. Der Gläubiger hat nun mal irgendwie ein Recht auf dieses Geld erhalten.

Wenn man allerdings aus der alten Wohnung z.B. auf Grund einer Räumungsklage oder fristlosen Kündigung dringend raus muss, dann sollte man als ALGII-Empfänger mal im Jobcenter nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt.

Wenn der Umzug nicht sooo dringend ist, sollte man erst sehen, dass man seinem Gläubiger Geld zahlt, damit man in der Zukunft genau dieses Problem nicht hat.

Greets

Wenn sich die Situation so dramatisch wie geschildert, darstellt, sollte man unverzüglich den Gang zur Schuldnerberatung ins Auge fassen.

vnA

Nein nein es soll ja keiner Betrügen.Meinte aber was ist wenn die Kaution wirklich der Freundin etc. gehört.Also von Anfang an schon?

Nein nein es soll ja keiner Betrügen.Meinte aber was ist wenn
die Kaution wirklich der Freundin etc. gehört.Also von Anfang
an schon?

Dann sollte man der Dame (und den „etc.“) allmählich dringend einen Partnerwechsel anraten:wink:

Ach so man ist nur Mensch und wird Akzeptiert wenn man ohne Schulden ist.
Wie arm muss man sein wenn man so eingestellt.

Thema bitte Schließen.Solche Kommentare kann man echt verzichten.

Danke

Oooh, Wespennest…

Ach so man ist nur Mensch und wird Akzeptiert wenn man ohne
Schulden ist.
Wie arm muss man sein wenn man so eingestellt.
Thema bitte Schließen.Solche Kommentare kann man echt
verzichten.

…heißt das etwa, der Fall war gar nicht fiktiv?
Jo

Blödsinn und o.T. dazu! (owt)

Hallo,

zuerst wird gepostet, dass eine Mietkaution nicht pfändbar
sei, jetzt wird belehrt, dass die Mietkaution an den
Gerichtsvollzieher geht.

Ich habe doch geschrieben, was damit genau gemeint ist. Und belehrt habe ich niemanden.

Wo wurde dann denn sich schlau gemacht

War in diversen Rechtsforen. Lies doch z.B. mal:
http://www.123recht.net/Pf%C3%A4ndung-der-Mietkautio…
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/mietkau…
/t/mietkaution-und-nebenkosten-pfaendbar/5476312

und wieso erst schlau machen, nachdem man gepostet hat?

Ups, sorry. Leider habe ich halt nicht immer so viel Zeit wie ich gern hätte. Vermutlich geht Dir das anders?

Der Vermieter überweist aufgrund des PfüB (Pfändungs- und
Überweisungsbeschluß) auf das da angegebene Konto des
Gläubigers oder des Gläubigervertreters, mit Sicherheit nicht
an den Gerichtsvollzieher, denn dieser hat lediglich die
Pfändung zuzustellen und hierbei keine Vollmacht, das Geld
einzuziehen.

Das meinte ich nicht wörtlich und darauf kam es ja auch gar nicht an.

Es ist auch kein „Sperrvermerk“ sondern eine Pfändung

Nein. Der Vermieter behält den Daumen drauf. Siehe das in obigem Link erwähnte Urteil vom OLG Nürnberg.

und der Vermieter haftet als Drittschuldner!

Der Vermieter haftet wofür?
Gruß
loderunner (ianal)

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