Mietkaution und Nebenkosten pfändbar?

Ein Schuldner hat von seinem Gläubiger einen Vollstreckungstitel erhalten.

Darf der nun der Gerichtsvollzieher die hinterlegte Mietkaution (angelegt auf einem Mietkautionssparbuch) sowie laufende Nebenkostenvorauszahlungen von Eigentümer/Vermieter der Wohnung zur Abzahlung der Schulden einfordern/pfänden?
Was hat der Vermieter mit den Schulden seines Mieters zu tun?

Wer weiss was?

Hallo,

nix, meine ich. Das Thema hat aber auch nix mit Mietrecht zu tun, daher evtl. besser ab ins Rechtsbrett damit.

Gruß
Nita

Mach’ Dir keinen Kopf! Die Mietkaution, wie auch die bereits geleisteten, monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen sind Teil eines Geschäftes / Vertrages mit Deinem / zwischen Dir und Deinem Vermieter. Da hat keine dritte Partei Zugriff darauf.

Da würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

Gruß - philine^

ps.: wenn ich Dich richtig verstanden habe.Denn die Nebenkostenvoraus-zahlungen (zahlst Du) AN Deinen Vermieter …

Der Sachverhalt liegt hier genau anders herum, da wir Vermieter sind und wir den Pfändungsbescheid über den Mieter erhalten haben.
Wenn so was im Briefkasten liegt, bleibt einem erst mal die Luft weg! Unsere Bank konnte uns weiterhelfen und uns erzählen was es damit auf sich hat. Die Kaution oder NK sind während des laufenden Mietverhältnisses nicht pfändbar. Allerdings - sollte der Mieter mal ausziehen, greift dann die Pfändung und evtl. Zurückerstattungen aus nicht in Anspruch genommener Kaution oder Guthaben aus der NK-Jahresabrechnung dürfen nicht dem Mieter übergeben werden, sondern müssen dann an den Gläubiger/AG ausgezahlt werden.