Ein Schuldner hat von seinem Gläubiger einen Vollstreckungstitel erhalten.
Darf der nun der Gerichtsvollzieher die hinterlegte Mietkaution (angelegt auf einem Mietkautionssparbuch) sowie laufende Nebenkostenvorauszahlungen von Eigentümer/Vermieter der Wohnung zur Abzahlung der Schulden einfordern/pfänden?
Was hat der Vermieter mit den Schulden seines Mieters zu tun?
Wer weiss was?