Kaution - Quittung weg

Hallo liebe Experten des Mietrechts,

angenommene Lage, jemand muss beim Anmieten einer Wohnung eine Kaution in höhe von zwei Monatsmieten (kalt) zahlen. Dieser Betrag wird dem Hausverwalter von den Eltern des Mieters in dessen Beisein in bar übergeben.
Dafür wird eine Quittung auf einem handelsüblichen Quittungsblock ausgesellt.
Nun ist aber diese Quittung beim Mieter bzw. der Durchschlag beim Hausverwalter unauffindbar. Der Hausverwalter bestätigt zwar, dass es üblich sei, bei Barzahlungen dies auf einem handelsüblichen Block zu quittieren, auch hätte der Mieter bei Nichtzahlung eine Mahnung erhalten - aber: Keine Quittung - keine Rückzahlung der Kaution. Könnte sich der Mieter dagegen wehren, schließlich hat die Eltern als Zeugen?

Dies fragt sich
Blümchen

Hallo,

das sieht nicht so gut aus:
http://www.mieterverein-dortmund.de/ratgeber.htm
Zitat:„Eine Zahlung ohne Nachweis ist im Zweifel verloren! Es ist dringend anzuraten, die Zahlungen für die Kaution jeweils gesondert zu leisten und auf der Quittung, dem Zahlungsbeleg oder dem Verrechnungsscheck unbedingt ausdrücklich zu vermerken, für welche Wohnung, von wem, wann und wieviel „als Kaution“ geleistet wurde.“

Aber:
da der Vermieter die Kaution verzinslich getrennt von seinem Vermögen anlegen muß und der Mieter das Kontrollrecht über die Anlage hat, könnte er auf diesem Wege beim Vermieter mal versuchen einen Status der hinterlegten Kaution zu verlangen, wo und wie sie angelegt wurde.
Die Mietkaution
Teil 1
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
Teil 2
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html

Gruß
Maja

Zunächst: Danke für die Info.
Obwohl also drei Mann (wenn auch alles Familienangehörige) die Bar-Zahlung bezeugen könnten, würde deren Aussage nicht zählen, richtig?
Wenn nun der Vermieter geschrieben hätte, man würde sich in dieser Sache bestimmt „gütlich einigen“, könnte der Mieter dann bis zu dieser gütlichen Einigung die Zahlung der letzten Monatsmiete verweigern?

Blümchen

Zunächst: Danke für die Info.
Obwohl also drei Mann (wenn auch alles Familienangehörige) die
Bar-Zahlung bezeugen könnten, würde deren Aussage nicht
zählen, richtig?

Keine Ahnung ob vom Mieter gebrachte Zeugen vor Gericht als Nachweis für eine gezahlte Kaution akzeptiert werden könnten…

Wenn nun der Vermieter geschrieben hätte, man würde sich in
dieser Sache bestimmt „gütlich einigen“, könnte der Mieter
dann bis zu dieser gütlichen Einigung die Zahlung der letzten
Monatsmiete verweigern?

Nein, die Kaution darf nicht abgewohnt werden. Der Mieter würde damit zusätzlich seinen Stand verschlechtern.

Was der Vermieter wohl mit einer gütlichen Einigung meint…hm…der Mieter soll mal anfragen wo und als was die Kaution angelegt wurde (Kontoauszug)…oder gleich zum Mieterschutz gehen.

Gruß
Maja

Hallo,

Keine Ahnung ob vom Mieter gebrachte Zeugen vor Gericht als
Nachweis für eine gezahlte Kaution akzeptiert werden
könnten…

wenn du keine Ahnung hast, warum schreibst du dann, dass es schlecht aussehen würde?

Welche vorgebrachten Beweise wie zu würdigen sind, ist letztendlich die Entscheidung des zuständigen Richters. Ob der den Zeugen glaubt oder nicht hängt auch davon ab, was genau die vortragen.

Gruß

S.J.

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Hallo,

wenn du keine Ahnung hast, warum schreibst du dann, dass es
schlecht aussehen würde?

Ich bezog mich auf das Zitat, dass es demnach schlecht aussehen würde und weiter, dass ich keine Ahnung habe, ob der Richter die Zeugen als Nachweis gelten lässt.

Welche vorgebrachten Beweise wie zu würdigen sind, ist
letztendlich die Entscheidung des zuständigen Richters. Ob der
den Zeugen glaubt oder nicht hängt auch davon ab, was genau
die vortragen.

Eben.

Gruß
Maja