Kaution Rückzahlung Mängelbeseitigung

Kautionsrückzahlung

Aufgabe der Wohnung – Übergabe – Protokoll kleine Mängel – zwei kleine Risse im Fußbodenbelag die geklebt werden müssen – anerkannt mit Unterschrift.

Jetzt Zahlungsaufforderung durch Wohnungsgesellschaft 154, 70 €
Reparatur Fußbodenbelag 100, 00€, Feinreinigung Flur 30, 00 €
mit Steuer 154, 70 €.

Die Gesamtsumme wurde durch ein Angebot einer Firma ermittelt, die den Auftrag allerdings gar nicht ausgeführt hat.

Wie gesagt – Angebot – Gesamtsumme 154, 70 €

Nachfrage bei Wohnungsgesellschaft, wieso Angebot und keine Rechnung ergab,
das dürfen sie machen, allerdings brauchen wir die Steuer nicht zu zahlen, also nur 130, 00 €.

Auszug aus dem Schreiben der Wohnungsgesellschaft:

„Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir berechtigt sind, die Kosten zur Beseitigung des Mangels auch per Angebot geltend zu machen.“

Es konnte auch nicht gesagt werden ob die Beseitigung der Mängel bereits durchgeführt wurden - also ab die Leistung wirklich erbracht wurde.

Nun wurden die 130, 00 € kurzerhand von der Restkaution einbehalten.

Ich habe mit dem Thema keine wirkliche Erfahrung, aber ist das o.k?

In meinem ganzen Leben habe ich noch nie ein Angebot bezahlt, immer bezahlte Leistungen mit Rechnung.

Was kann ich hier tun?

Hallo.

Grundsätzlich muss der Vermieter den Schaden nicht unbedingt reparieren oder beseitigen lassen. Er kann den Schaden auch mit Hilfe eines eingeholten Angebots beim Mieter geltend machen.

Die Frage ist, ob der geltend gemachte Schaden im Übergabeprotokoll verzeichnet wurde. Wenn nicht, kann der Vermieter nicht nachträglich z. B. noch eine „Feinreinigung“ einfordern. Auch ist fraglich, ob der Mieter nur besenreine Übergabe schuldet oder ob die Wohnung so verdreckt war, dass noch eine Reinigung geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich genügt eine normale Reinigung.

Die Frage ist, ob der geltend gemachte Schaden im
Übergabeprotokoll verzeichnet wurde.

öhm… nö. was ist mit sog. „versteckten mängeln“? nach deiner argumentation bliebe der vermieter drauf sitzen.

allerdings stimme ich dir zu, dass eine reinigung des flures sicherlich kein versteckter mangel sein wird.

Wenn eine Firma Arbeiten an einem Bodenbelag durchführt, kann dies zu Verschmutzungen führen. Diese zu entfernen ist Bestandteil der Arbeiten. Also nach Abschluss der Arbeiten am Fußboden runter zum Auto, Staubsauger geholt, saugen, Gerät wieder zum Auto bringen, verstauen, in der Firma entladen und verstauen. Dies kostet Arbeitszeit und Nutzungsendgeld für die Arbeitsgeräte. Natürlich ist das im Rahmen der Schadensbeseitigung zu zahlen. Natürlich muss die Arbeit nicht tatsächlich durchgeführt werden. Der Eigentümer ist geschädigt, das reicht für die Zahlungsverpflichtung (ohne MWSt)

vnA

Wenn eine Firma Arbeiten an einem Bodenbelag durchführt, kann
dies zu Verschmutzungen führen. Diese zu entfernen ist
Bestandteil der Arbeiten.

2 kleine Risse in der Wohnung k l e b e n: 100,–
zzgl. Feinreinigung des Flurs : 33% vom Reparaturpreis?
Ich würde es nicht glauben und mich nach den üblichen Preisen für
„2 kleine Risse kleben“ erkundigen, das Papier für ein Angebot das nicht ausgeführt wird - ist geduldig.
MWSt ist nur bei vorliegender Rechnung zu zahlen.

1/2 Stunde Anfahrt, Vorbehandeln, Aufschneiden, Reinigen, Kleber aufbringen, Warten, Zusammenführen, trocknen lassen, belasten, Nachbehandeln, Glätten. Da ist ganz schnell mal 1 - 1,5 Stunden weg. Rückfahrt 1/2 Stunde. Macht locker 2 - 2,5 Stunden. Zu 40 € …
Ja, und dann noch Reinigen 1/2 Stunde.

Firmen sind dazu da, dass Geld verdient wird. Und Kleinstaufträge sind vom Drumherum so und so das absolut teuerste.

Kann es sein, dass du noch nie Rechnungen von Handwerkern gesehen bzw. bezahlt hast?
Ein Wassersprudler ausgetauscht: 78,12 €. Habe ich gerade vor mir zu liegen. Arbeitszeit: 2 Minuten.

vnA

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