ich bin Hauptmieter einer WG. Ende 2010 ist eine meiner Untermieterinnen ausgezogen. Sie verweigerte in den letzten beiden Monaten die sie in der WG wohnhaft war die Nebenkosten zu zahlen. Sie wollte erst eine Abrechnung sehen. Diese kann ich noch nicht erstellen da die Anbieter mir noch keine Abrechnung ihrer Seits zugesandt haben. Daher habe ich die Kaution einbehalten um nicht auf den nicht gezahlten Nebenkosten und ggf. noch enstehenden Nachzahlungen sitzen zu bleiben. Es handelt sich dabei um 450€. Es sind jetzt 6 Monate vergangen. Abrechnungsdatum unseres Anbieters ist im März, also nächsten Monat.
Sie hat mir geschrieben das sie die Kaution jetzt wieder haben will da eine 6. Monatige Frist um sei. Andernfalls will sie rechtliche Schritte einleiten. Die Nebenkosten hat sie nach wie vor nicht gezahlt.
Frage: Habe ich jetzt wirklich ein Problem weil ich diese Frist versäumt habe, oder habe ich weiterhin das recht die Kaution einzubehalten weil es mir nicht möglich war eien Abrechnung zu erstellen? So weit ich weis habe ich 12 Monate Zeit für die Abrechnung, aber darf ich auch so lange die Kaution einbehalten?
der Vermieter muß spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (üblicherweise das Kalenderjahr) die Abrechnung vorlegen, § 556 (3) BGB. Da diese noch nicht vorliegt, haben Sie noch bis März Zeit.
Vor einer Klage brauchen Sie also keine Angst zu haben.
Sie haben das Recht, die Kaution mit ausstehenden Forderungen zu verrechnen. Sie sollten aber überlegen, ob die Kaution in einem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Nebenkosten steht. Wenn z. B. 250,- Euro anteilige Nebenkosten zu erwarten sind, sollten Sie einen Teil der Kaution bereits jetzt zurückzahlen und den Rest nach Vorliegen der Abrechnung.
Ich würde für die Kaution abrechnen: NK minus Kaution (per Einschreiben/Rückschein), entweder hat sie noch Guthaben oder muss noch zahlen.
Das geht auch jetzt noch. Dafür ist ja die Kaution. wenn keine Miete oder NK gezahlt wird oder NK des Vor-Vorjahres oder des Vorjahres.
Nach (innerhalb) von 6 Monaten müssen Sie abrechnen und können die nicht gezahlte NK mit der Kaution verrechnen. Genau dafür ist ja die kaution. Wer erdreistet sich, 2 x nicht die NK zu zahlen: 2010 müssen Sie spätetsten am 31.12.2011 zugesandt haben oder früher natürlich. Bis 30.06.2011 können Sie noch eine Kaltmiete der Kaution einbehalten als Sicherheit für die NK-Nachzahlung 2010, und bis 30.6.2011 diese eine Kaution mit NK verrechen oder zurückzahlen mit Guthaben der NK.
Also Kaution nur 6 Monate (minus 1 Tag!) einbehalten. Sie können auch noch im November 2011 die NK Abrechung erstellen und zusenden. Nur müssen Sie bei Nichtzahlung Mahnbescheid schicken.
Aber JETZT Kaution abrechnen und mit der fehleden 2 NK-Zahlungen verrechnen, bleibt was übrig, für NK Abrechung bis 30.6.11 einbehalten (aber alles so schreiben!)
Wenn jetzt schon 6 Monate über sind, dennoch SOFORT verrechenen und sagen, Rest ist Sicherheit für NK-Abrechung (und zwar mit Grund: weil ja die letzten 2 NK nicht gezahlt wurden).
SOFORT, weil wenn ein Mahnbescheid oder Anwaltsbrief kommt, geht das dann nicht mehr!
Hallo!
Grundsätzlich haben sie das Recht die Kaution für offene Posten einzuhalten. Dies sollte nur schriftlich erklärt werden.
Schreiben sie die Dame an und erklären ausdrücklich die Aufrechnung der Kaution mit offenen Posten. Zu diesen Posten gehört natürlich auch schon die nicht geleisteten Vorauszahlungen. Teilen Sie weiter mit, dass die notwendigen Unterlagen zu Erstellung der Nebenkostenabrechnung erst im März vorliegen werden und versichern eine umgehende Abrechnung.
Das dürfte für eine Einbehaltung bis März ausreichen.
L.G. Jihet