Hallo
Frage wie lange darf die Kaution einbehalten werden und wofür darf man sie einbehalten wenn keine schäden oder offene vorderungen bestehen?
Und noch eine Frage darf man eine einbehaltung der heizkosten vornehmen wenn man tagsüber die Heizung abgestellt bekommt weil es draussen schon 19grad sind ?
Ich hoffe jetzt ist meine frage richtig vormuliert.
Gruss
Kaution
Fällig ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution erst in einer angemessenen Zeit nach Räumung der Wohnung, wenn dem Vermieter der Umfang seiner Forderungen klar ist.
Wie viel Zeit dem Vermieter hat, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Üblicherweise ist eine Frist von drei Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses anzusetzen (LG Berlin, Urteil v. 21.6.1994, ZMR 1994, XIV). Im Einzelfall kann auch eine Frist von sechs Monaten noch angemessen sein (OLG Celle, Urteil v. 14.12.1984, NJW 1985, 1715).
Vor Ablauf dieser Frist ist der Rückzahlungsanspruch des Mieters grundsätzlich nicht fällig.
Nach einem Urteil des OLG Hamburg vom 6.1.1988 (DWW 1988, 41) ist die Kautionsrückzahlungung solange nicht fällig, wie die Nebenkostenabrechnung ohne Verschulden des Vermieters nicht erstellt werden können.
Ansprüche des Mieters auf Kautionsrückzahlung verjähren nach drei Jahren.
Christian
Heizung
Hallo,
es kommt nicht auf die Aussentemperatur sondern auf die Raumtemperatur an.
Christian
Und noch eine Frage darf man eine einbehaltung der heizkosten
vornehmen wenn man tagsüber die Heizung abgestellt bekommt
weil es draussen schon 19grad sind ?
Die eigentlichen Kosten werden ja erst mit der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein Guthaben würde sich dann auf zukünftige Abschlagszahlungen auswirken.
Was die Heizperiode und die Temperaturen betrifft, kannst du hier nachlesen:
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
Gruß!
Horst