Kaution und abschaltung der Heizung

Hallo ich habe mal zwei Fragen.
Als erstes:
Ich ziehe nun bald um und habe meine Vermieterin gebeten mir die Kaution zum gewünschten Zeitpunkt auszuzahlen. Sie sagte mir sie hätte das Recht die Kaution 1 Jahr lang festzuhalten weil ja erst nächstes Jahr eine Nebenkostenabrechnung gemacht werden könnte, für das halbe Jahr wo ich noch da Wohne.Ich meine zu wissen das sie die Kaution bis zu einen Halben Jahr einbehalten kann, aber auch nur dann wenn noch Vorderungen offen sind. Dies ist in meinem Fall nicht der Fall, da alle Rechnungen begliechen worden sind. Und ich habe bis heute noch nicht mal eine Abrechnung vom letzten Jahr. So Frage: Was ist mit der Kaution richtig und was kann ich machen wenn sie sich quer stellt und versucht ihr gedachtes Recht durch zuziehen, und wie lange kann die Vermieterin sich Zeit lassen mit der Abrechnung?
Das Zweite ist, jetzt in der Wärmeren Zeit so bei 20 Grad wird mir Tagsüber die Heizung abgedreht, weil sie warscheinlich meint es ist warm genug.Aber in der Wohnung ist es noch ziehmlich Frisch da es noch keine Temperaturen sind die sich Sommer nennen. Was kann ich in dieser hinsicht unternehemn?

Hallo

Hallo ich habe mal zwei Fragen.
Als erstes:
Ich ziehe nun bald um und habe meine Vermieterin gebeten mir
die Kaution zum gewünschten Zeitpunkt auszuzahlen.

als aller erstes gilt es hier sich an die FAQ:1129 zu halten,dann klappts auch mit einer Antwort

Der Kater