Kaution und Auszug

Hallo zusammen und frohe Weihnachten,
hier mal ein Sachverhalt zur Diskussion:

Angenommen ein Mieter zieht Ende Oktober aus dem von ihm gemieteten Häuschen aus. Weil dem Vermieter die Kündigung nicht fristgerecht zugegangen ist, hat sich das Mietverhältnis bis Ende November verlängert.
Dennoch ist es beim Auszug im Oktober geblieben.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Heizöltanks vollbetankt (beim Einzug hat der Mieter die Öltanks vollbetankt übergeben bekommen) zurück übergeben werden.

Eine offizielle Übergabe, bei der Mieter und Vermieter anwesend waren fand nicht statt.

Beim Einzug der neuen Mieter Mitte Dezember wird festgestellt, dass bei einer Öltankkapazität von 4500 Litern, nur ca. 3900 Liter Öl in den Tanks sind.

Kann der Vermieter nachtanken lassen und die Kosten von der Mietkaution abziehen oder muss der Mieter zunächst dazu aufgefordert werden?

Wie verhält es sich mit der Zeit im Dezember, in der bereits die neuen Mieter eingezogen sind?

Vielen Dank für eure antworten.

Sascha

Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Heizöltanks vollbetankt (beim Einzug hat der Mieter die Öltanks vollbetankt übergeben bekommen) zurück übergeben werden.
Beim Einzug der neuen Mieter Mitte Dezember wird festgestellt, dass bei einer Öltankkapazität von 4500 Litern, nur ca. 3900 Liter Öl in den Tanks sind.
Kann der Vermieter nachtanken lassen und die Kosten von der Mietkaution abziehen oder muss der Mieter zunächst dazu aufgefordert werden?

Vereinbart wurde eine Leistung ("Zustand vollgetankt) und kein Geldanspruch (Ausgleich der Differenzmenge in Geld).
Daher ist die geschuldete Leistung zunächst nochmal unter Setzung einer angemessenen Nachfrist einzufordern und anzukündigen, dass bei erfolglosem Fristablauf (Verzug) stattdessen Geldersatz verlangt wird.

Wie verhält es sich mit der Zeit im Dezember, in der bereits die neuen Mieter eingezogen sind?

Die vom neuen Mieter verbrauchte Ölmenge/Geldersatz kann natürlich nicht vom ausgezogenen Mieter verlangt werden…