Hallo,
Angenommen 3 Studenten wohnen in einer WG. Der Teppich der verlegt wurde war beim Einzug neu. Die drei Chaoten haben selbigen nicht immer pfleglich behandelt, so waren beim Auszug 3 Brandlöcher im Teppich. Die Hausverwaltung hat deswegen 150€ der Kaution einbehalten. Dies wurde auch von den Ex-Mietern akzeptiert.
Bei der Wohnungsübergabe an den Nachmieter hat die Vertreterin der Hausverwaltung auch gemeint, dass der Teppich nicht sauber sei. Die Drei haben beim Obi jetzt ein Teppichreinigungsgerät geliehen und den Teppich im Beisein der Nachmieterin gereinigt. Soweit so gut. 6 Monate später kommt die Kaution. Allerdings nur ein Bruchteil, so wurde eine Profiteppichreinigungsfirma beauftragt, den Teppich neu zu reinigen für 4€/qm. Bei einer Wohnung von 80 qm hat das knapp 300€ gemacht. Die Studenten wurden nie gefragt ob dies Ok sei bzw. dass der von ihnen nachgereinigte Teppich immer noch nicht passe. Gekündigt wurde zum 1.10. übergeben wurde am 20.9. nachgereinigt am 22.9… Es war also noch eine Woche Zeit, den Teppich nochmal zu reinigen.
Darf die Hausverwaltung ohne Kenntnisnahme der Mieter bzw. Einverständnis die Kaution verwenden? Ich meine, es ist doch immer noch das Geld der Mieter, nur von der Hausverwaltung verwaltet, oder?
vielen Dank
Raoul
Hallo Raoul,
die Hausverwaltung ist hier nicht im Recht.
Die Hausverwaltung hätte eine erneute Nachbesserung verlangen müssen. Bei dieser erneuten Aufforderung hätte sie erklären müssen, wenn diese Nacharbeiten nicht fristgerecht erfolgen, dass Leistungen verweigert und mit der Kaution dann verrehcnet werden. Aber einfach auf Kosten des Mieters Geld ausgeben geht nicht. Die Hausverwaltung hat keinen Anspruch.
Da in dem Fall die Wohnungsübergabe ab 30.09.2004 berechnet wird endet der sechste Monat nach dem Auszug am 31.03.2005. Nachstehendes kommt daher für diesen Fall nicht in Betracht, jedoch für Fälle, wo die Frist überschritten wird.
Selbst dann, wenn die Kosten anerkannt wären, hätten sie bis zum Ablauf des sechsten Monats abgerechnet werden müssen. Sind die sechs Monate abgelaufen besteht kein Anspruch ( BGH VIII ZR 114/04 vom 19.01.2005 bezüglich Verjährung gem §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB) Näheres ist nachzulesen unter http://www.bundesgerichtshof.de
Urteile , Januar 2005, Datum 19.01.2005.
Gruss Günter
Angenommen 3 Studenten wohnen in einer WG. Der Teppich der
verlegt wurde war beim Einzug neu. Die drei Chaoten haben
selbigen nicht immer pfleglich behandelt, so waren beim Auszug
3 Brandlöcher im Teppich. Die Hausverwaltung hat deswegen 150€
der Kaution einbehalten. Dies wurde auch von den Ex-Mietern
akzeptiert.
Bei der Wohnungsübergabe an den Nachmieter hat die Vertreterin
der Hausverwaltung auch gemeint, dass der Teppich nicht sauber
sei. Die Drei haben beim Obi jetzt ein Teppichreinigungsgerät
geliehen und den Teppich im Beisein der Nachmieterin
gereinigt. Soweit so gut. 6 Monate später kommt die Kaution.
Allerdings nur ein Bruchteil, so wurde eine
Profiteppichreinigungsfirma beauftragt, den Teppich neu zu
reinigen für 4€/qm. Bei einer Wohnung von 80 qm hat das knapp
300€ gemacht. Die Studenten wurden nie gefragt ob dies Ok sei
bzw. dass der von ihnen nachgereinigte Teppich immer noch
nicht passe. Gekündigt wurde zum 1.10. übergeben wurde am
20.9. nachgereinigt am 22.9… Es war also noch eine Woche
Zeit, den Teppich nochmal zu reinigen.
Darf die Hausverwaltung ohne Kenntnisnahme der Mieter bzw.
Einverständnis die Kaution verwenden? Ich meine, es ist doch
immer noch das Geld der Mieter, nur von der Hausverwaltung
verwaltet, oder?
vielen Dank
Raoul
vielen dank owT
danke schön…