Kaution und Jahresendabrechung

Hallo Leute,

folgendes Szenario:

Mieter (M) ist Mitte November 2010 in die Wohnung gezogen. Im September 2011 ist der M wieder ausgezogen. Nun kam am 30.12.2011 die Jahresendabrechnung für 2010 für den M in den Briefkasten geflattert. Für 1,5 Monate soll der M knapp über 100€ nach zahlen. In der Endabrechnung ist weder eine Zahlfrist noch eine KTO des Vermieters (VM) genannt. Welche Frist hat der VM zur Sendung der Betriebskostenabrechnung von Januar 2011 bis September 2011? Kann der M die Jahresendabrechnung gleich von der Kaution abziehen lassen. Bis wann muss der VM die Kaution spätestens zurück zahlen? Macht es Sinn die Jahresendabrechnung überprüfen zu lassen oder ist es eher aussichtslos da für 1,5 Monate 100€ ganz schön viel zu sein scheinen… Das Verhältniss von VM zu M ist in diesem Fall eher angespannt und der VM reagiert weder auf Anrufe noch auf Briefe etc.

Danke für die Antworten.

Mfg

Guten Tag,
wenn man Zweifel an der Richtigkeit der NK-Abrechnung hat, um Einsicht beim VM bitten.

Der VM kann einen Teil der Kaution für evtl. Nachforderungen der NK-Abrechnung einbehalten. Muss den Großteil aber auszahlen.

Hallo,

folgendes Szenario:
Mieter (M) ist Mitte November 2010 in die Wohnung gezogen. Im
September 2011 ist der M wieder ausgezogen. Nun kam am
30.12.2011 die Jahresendabrechnung für 2010 für den M in den
Briefkasten geflattert. Für 1,5 Monate soll der M knapp über
100€ nach zahlen.

bei Einzug Mitte Nov. und Abrechnung per Ende Dez. ergibt sich immer eine Nachzahlung, weil die Vorauszahlungen aus den Sommermonaten nicht existieren.

In der Endabrechnung ist weder eine
Zahlfrist noch eine KTO des Vermieters (VM) genannt.

Warum immer einen Grund für die Nichtzahlung suchen anstatt einfach zu überweisen?
Die Zahlungsfrist könnte z.B. im Mietvertrag genannt sein und der Mieter könnte einfach die ihm bekannte Kontonummer von seiner letzten regulären Mietzahlung verwenden.

Welche
Frist hat der VM zur Sendung der Betriebskostenabrechnung von
Januar 2011 bis September 2011?

Wenn der Abrechnungszeitraum kalenderjährlich festgelegt ist (siehe Mietvertrag), dann bis zum 31.12.2012.

Kann der M die
Jahresendabrechnung gleich von der Kaution abziehen lassen.
Bis wann muss der VM die Kaution spätestens zurück zahlen?

Keine Ahnung.

Macht es Sinn die Jahresendabrechnung überprüfen zu lassen

Nein.

oder ist es eher aussichtslos da für 1,5 Monate 100€ ganz
schön viel zu sein scheinen…

Siehe oben: bei Einzug Mitte Nov. …

Das Verhältniss von VM zu M ist
in diesem Fall eher angespannt und der VM reagiert weder auf
Anrufe noch auf Briefe etc.

Wenn das so ist: dann Nachzahlung überweisen, 3-4 Wochen später die Rückzahlung der Kaution fordern mit dem Hinweis darauf, daß sich aus der Abrechnung für 2011 höchstwahrscheinlich keine Nachzahlung ergeben kann, weil der Mieter bis Sept. 2011 (also auch in den Sommermonaten!) Vorauszahlungen geleistet hat.

Gruß G.

Danke für die Antworten bis hierher,

der M hat aber das Problem das er von den ehemaligen Mietern gehört hat das er wahrscheinlich seine Kaution eh nicht wieder sieht und daher hätte der M gern erst seine Kaution bzw. einen Teil davon und dann würde er die Rechnung bezahlen. Daher wäre für den M ganz interessant bis wann der VM spätestens die Kaution zurück zahlen muss. Der M glaubt nicht das der VM da keine Fristen einzuhalten hat.

Mit freundlichen Grüßen