Kaution und nachzahlung

Hallo,

wenn ich die schönheits Reperaturen und in stand setzungen (Bad in ur zustand) meiner Wohnung bei auszug nicht mache und dem Vermieter dafür die Kaution überlasse,kann er dann noch Geld für die Wohnungs instandsetzung verlangen?

mit freundlichen Gruß

Planlos²

Rechtmäßige Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag sind vom Mieter zu tragen. Die Kaution kann zur Begleichung herangezogen werden. Reicht die Kaution nicht aus die Forderungen zu tilgen, muss vom Mieter nachgezahlt werden.

vnA