Kaution und Nebenkostenabrechnung

Folgender Sachverhalt :
Der Vermieter hat die letzte Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.12.2008 - 30.11.2009!!! erstellt.
Der Mieter zieht nun aus.
Darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten weil eine Nachforderung zu erwarten ist?
Der Abrechnungszeitraum 1.12.2009 - 30.11.2010 ist ja eigentlich schon verjährt oder wie verhält sich das?

Gruß suddy57

Moin,

Der Vermieter hat die letzte Nebenkostenabrechnung für den
Zeitraum 1.12.2008 - 30.11.2009!!! erstellt.
Der Abrechnungszeitraum 1.12.2009 - 30.11.2010 ist ja
eigentlich schon verjährt oder wie verhält sich das?

Wenn der VM die verspätete Erstellung nicht selbst zu verschulden hat, dann kann er Nachforderungen noch eintreiben. Ansonsten ist der letzte Termin für Nachzahlungen hier der 30.11.2010.
Welche Umstände aber dazu führen, dass eine NK-Abrechnung fast 3 Jahre nicht erstellt werden kann, kann ich mir nicht vorstellen.

Darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten
weil eine Nachforderung zu erwarten ist?

Er darf den Betrag einbehalten, der der zu erwartenden Höhe der Nachzahlungen entspricht, nicht die ganze Kaution. Das gilt natürlich nur für den Abrechnungszeitraum, für den noch Nachforderungen gestellt werden dürfen.

Liebe Grüße,
-Efchen