Kaution und Nebenkostenabrechnung

Hallo,

erst mal zu mir, ich bin 21 Jahre jung und lese aufmerksam schon länger immer wieder Fragen, welche ich mir zum Teil schon selbst gestellt habe und hier schon des öfteren eine Antwort gefunden habe, nur zu meiner aktuellen keine passende, deswegen nun zu meiner. (:

Ich wohne seit 01.03.2011 in einer WG und ziehe nun am 31.07.2011 aus, sprich 6 Monate, die Kaution hat 260€ betragen welche ich natürlich auch bezahlt habe, die Miete betrug monatlich 265€ welche ich auch immer bezahlt habe.

Die Miete wurde gerechtfertigt durch 220€ Grundmiete (inkl. Betriebskosten außer Strom, Gas und Heizungswartung), Vorauszahlung von Strom und Gas: 35€ und 10€ Zuschlag für Küchenreinigung wobei ich nicht weiß was genau das mit der Küche auf sich hat. Des weiteren steht im Mietvertrag „Die vereinbarten Vorauszahlungen werden jährlich einmal abgerechnet. Der Umlageschlüssel für Strom und Heizung ist die „Mitbewohneranzahl“. Im Falle des Auszugs während einer Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung bei der nächstfälligen Abrechnung im „Verhältnis der Mietzeit zur Abrechnungsperiode.““

Nun fragte ich nach wie es mit der Rückzahlung meiner Kaution stehe und mein Mieter meinte (wortgetreu aus seiner E-Mail):

„die kann ich dir 1-2 Wochen nach Auszug überweisen unter Einbehalt eines Abschlages für evtl. Nebenkostennachzahlungen
von 60 EUR, d.h. 200 EUR Überweisung, oder wir warten auf die Nebenkostenabrechnung!? Die 2010er kommt im Herbst.“

Soweit ich weiß muss der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung immer im 1 Jahreszeitraum ausstellen, sprich z.B. 01.01.2010-31.12.2010 oder irgendwie anders.

Jetzt zu meiner Frage: Falls das nicht im Zeitraum meines Bezugs lag, darf mit der Mieter ein Teil der Kaution solange einbehalten bis die Nebenkostenabrechnung für den besagten Zeitraum ausgestellt wird oder muss er mir vorher die Kaution zurück zahlen? Momentan warte ich noch auf eine Antwort von wann bis wann er immer seine Abrechnung macht. Aber selbst wenn, ich müsste ja nur 6 Monate bezahlen, da ich nur 6 Monate da gewohnt habe, ist das richtig? Und wie genau hab ich es zu verstehen das mir erst 35€ belangt werden und ich dann später nach zahlen soll falls es nicht ausreicht, und falls doch behält er was „zu viel“ war? so kommt es mir zu mindestens vor. Und zu guter Letzt hab ich meinen Mietvertrag nie „abgeschickt“ er liegt immer noch ausgefüllt neben mir, hab ich dadurch Vor-/Nachteile? :x

grüße Elvis

Hallo Elvis,

da fangen wir ausnahmsweise mal von hinten an:

Du hast weder Vor- noch Nachteile daraus, dass der Mietvertrag nicht offiziell geschlossen war. Im Streitfall würde ja nachgewiesen, dass Du Mieter warst.

Der Vermieter darf „KEINE“ Kaution in Erwartung höherer Nebenkosten zurückbehalten. Hierzu dienen ihm die darauf geleisteten Vorauszahlungen. In Deinem Fall die 35,–€/Monat. Ob diese reichen, hängt natürlich von den Kosten für den Betrieb der Heizung ab, dort in erster Linie von den Brennstoffkosten.

Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate beinhalten. Nicht aber zwangsläufig das Kalenderjahr umfassen.

Hoffe Dir geholfen zu haben.
Gruß und viel Erfolg bei allem was Du machst.

Weschdl

Hallo, guten Tag
Sie haben nicht 6 sondern 5 Monate dort gewohnt.
Die Kaution haben Sie für eventuellen Schäden, die beim Auszug festgestellt werden bezahlt.Die Nebenkosten- Abrechnung erfolgt nicht vom 01.01. bis
31.12. sondern ivon Fall zu Fall anders ( ein Jahr) Fragen Sie den Vermieter wie es in Ihren Fall steht.
Wie bei einer WG abgerechnet wird steht im Mietvertrag.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,
zunächst mal zur Abrechnungsperiode: diese muß 12 Monate betragen, muss sich aber nicht zwangsläufig an das Kalenderjahr anpassen (also auch 01.04 - 31.03. Folgejahr wäre denkbar). Danach hat der Vermieter 12 Monate Zeit zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung.
Die Kaution kann maximal 6 Monate einbehalten werden, wobei ein kleiner Einbehalt erlaubt ist für eventuelle Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung.
DIES SOLLTE ALLES SCHRIFTLICH FIXIERT WERDEN!! GENAUSO EIN ÜBERGABEPROTOKOLL BEI AUSZUG (wegen eventueller Nachforderungen für Reparaturen!).
In Ihrem Fall kann sich die Nebenkostenabrechnung aber lediglich auf Strom und Gas beziehen, alles andere war ja in der „Grundmiete“ enthalten. Sie schreiben „inkl. Betriebskosten“. Wenn das auch im Mietvertrag so formuliert ist, gilt das als Pauschale (es sei den im Mietvertrag ist ausdrücklich „Vorauszahlunge“ erwähnt); und für Pauschalen sind keine nachträglichen Abrechnungen möglich.
Wenn Sie natürlich in den 6 Monate Ihrer Mietzeit weniger als 6 x 35,00 EUR verbraucht haben, würde die Abrechnung ein Guthaben ergeben, das man Ihnen natürlich ausbezahlen muss.
Ich hoffe, es ist für Sie verständlich ausgedrückt?
Grüße, ZIta

Hallo Elvis,

dadurch, daß es sich um eine WG handelt und Sie den Mietvertrag offenbar nicht unterschrieben haben, ergibt sich eine rechtlich heikle Situation, die ich nicht verbindlich beurteilen kann.
Nach meinem Verständnis gibt es jetzt innerhalb der WG zwei unterschiedliche Vertragssituationen, einerseits per Mietvertrag und andererseits wegen des fehlenden Mietvertrags per BGB (mit z. T. anderen Bedingungen).
Ich gehe davon aus, daß es Einvernehmen darüber gab, daß der vorliegende Mietvertrag gelten sollte! Dann beurteile ich die Sachlage wie folgt:

  1. Die Kaution ist nach dem Auszug zurückzuzahlen, dabei ist ein angemessener Rückbehalt zulässig. In Ihrem Fall halte ich die 60,- Euro für akzeptabel.
  2. Die Abrechnung für Ihre Mietzeit vom 1.3.11 - 31.7.11 ist spätestens 12 Monate nach Ende (!) der Abrechnungsperiode fällig (§ 556 (3) BGB). Wenn also Kalenderjahre abgerechnet werden, dann muß die Abrechnung spätestens am 31.12.12 (!!!) vorliegen, dann werden Ihre Nach- oder Rückzahlungen fällig und können mit der einbehaltenen Kaution verrechnet werden. Bis dahin müssen Sie sich gedulden.
    Mein Rat:
    Akzeptieren Sie den Vorschlag des Mitmieters.
    Weitere Fragen beantworte ich gern.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo ZIta,

wie ich schon geschrieben habe, es steht so wortwörtlich im Vertrag:

220€ Grundmiete (inkl. Betriebskosten außer Strom, Gas und Heizungswartung), Vorauszahlung von Strom und Gas: 35€ und Zuschlag für Küchenreinigung 10€

nun entnehme ich aus deiner Antwort falls ich sie richtig verstanden habe das ich eine Summe von 5 x 35€ angespart habe (waren nicht 6 sondern 5 Monate :x )
sprich 175€, wenn ich also nun die Nebenkostenabrechnung bekomme, sagen wir ich bin genau in dem Zeitraum z.B. vom 01.09.2010 - 31.08.2011 muss ich ja nur 5 Monate von den 12 bezahlen, ist das richtig? Sprich nehmen wir an es ergibt sich eine insgesamt Summe von 3240€ , da wir 9 Mieter sind wird diese ja durch 9 Personen geteilt => 360€ pro Kopf in 12 Monaten, da ich jedoch nur 5 von den 12 Monaten anwesend war ja dieses Ergebnis durch 12 geteilt x 5, also ergibt sich nach Adam Ries eine Summe von 150€ in 5 Monaten miete in diesem Beispiel. Bedeutet das jetzt ich darf 25€ „nachfordern“ da sie ja erst zu viel gezahlt wurden oder sind die futsch?

Danke, hast mir sehr geholfen

Danke, hast mir sehr geholfen.

Auch dir danke, hast mir sehr geholfen

Hallo,

ja das ist so richtig. Je nachdem wie hoch die Nebenkostenrechnung (also Strom und Gas) ausfällt, wird umgelegt (die Verteilung auf Personenzahl ist natürlich extrem fragwürdig, gerechter wäre nach qm!).
Es wird also nach Personen und 12 Monaten umgelegt, Ihr Anteil ist natürlich, wie Sie selbst schreiben, auch auf 12 Monate gerechnet, muss also durch 12 geteilt werden und dann mit 5 (Monaten) multipliziert.
Wenn Ihr Anteil errechnet ist, müssen davon Ihre Vorauszahlungen (also 5 x 35,00) abgezogen werdne, was dann entweder ein Guthaben oder eine Nachforderung ergibt.
Eine Vorauszhalung auf die Nebenkosten ist nie „futsch“, sie muss verrechnet werden.
Grüße, Zita

Ja, wenn eine NK Nachzahlung zu erwarten ist, darf eine Kaution länger als 6 Monate einbehalten werden (die ist ja ein Grund).

NK Vorauszahlung reicht fast nie aus, weil sich die Preise schneller erhöhen als die Vorauszahlung (die ja angemessen sein muss).
Wenn Sie keinen Mietvertrag haben (also beide, der des Vermieters und Ihrer ist noch bei Ihnen), hat es halt keinen Vertrag gegeben. Dann gibt es auch sonst keine Vereinbarung und die Kaution kann sofort gefordert werden.
Ich hoffe, Sie haben eine Quittung für die Kaution oder durch Banküberweisung??
Personenzahl ist eigentlich gerecht, ausser Verbauch im eigenen Zimmer (Heizung…Strom), und natürlich Abrechung nur für den Wohnzeitraum, ist ja klar.

Hi der Vermieter hat nach Auszug von dir genau 1/2 Jahr Zeit für die Abrechnung und die Ausbezahlung der Kaution nicht länger…
Gruß Peter

Dachte ich hätte schon geantwortet, daher melde ich mich erst jetzt.

Kann leider nicht helfen

erst mal zu mir, ich bin 21 Jahre jung und lese aufmerksam
schon länger immer wieder Fragen, welche ich mir zum Teil
schon selbst gestellt habe und hier schon des öfteren eine
Antwort gefunden habe, nur zu meiner aktuellen keine passende,
deswegen nun zu meiner. (:

Ich wohne seit 01.03.2011 in einer WG und ziehe nun am
31.07.2011 aus, sprich 6 Monate, die Kaution hat 260€ betragen
welche ich natürlich auch bezahlt habe, die Miete betrug
monatlich 265€ welche ich auch immer bezahlt habe.

Die Miete wurde gerechtfertigt durch 220€ Grundmiete (inkl.
Betriebskosten außer Strom, Gas und Heizungswartung),
Vorauszahlung von Strom und Gas: 35€ und 10€ Zuschlag für
Küchenreinigung wobei ich nicht weiß was genau das mit der
Küche auf sich hat. Des weiteren steht im Mietvertrag „Die
vereinbarten Vorauszahlungen werden jährlich einmal
abgerechnet. Der Umlageschlüssel für Strom und Heizung ist die
„Mitbewohneranzahl“. Im Falle des Auszugs während einer
Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung bei der
nächstfälligen Abrechnung im „Verhältnis der Mietzeit zur
Abrechnungsperiode.““

Nun fragte ich nach wie es mit der Rückzahlung meiner Kaution
stehe und mein Mieter meinte (wortgetreu aus seiner E-Mail):

„die kann ich dir 1-2 Wochen nach Auszug überweisen unter
Einbehalt eines Abschlages für evtl. Nebenkostennachzahlungen
von 60 EUR, d.h. 200 EUR Überweisung, oder wir warten auf die
Nebenkostenabrechnung!? Die 2010er kommt im Herbst.“

Soweit ich weiß muss der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung
immer im 1 Jahreszeitraum ausstellen, sprich z.B.
01.01.2010-31.12.2010 oder irgendwie anders.

Jetzt zu meiner Frage: Falls das nicht im Zeitraum meines
Bezugs lag, darf mit der Mieter ein Teil der Kaution solange
einbehalten bis die Nebenkostenabrechnung für den besagten
Zeitraum ausgestellt wird oder muss er mir vorher die Kaution
zurück zahlen? Momentan warte ich noch auf eine Antwort von
wann bis wann er immer seine Abrechnung macht. Aber selbst
wenn, ich müsste ja nur 6 Monate bezahlen, da ich nur 6 Monate
da gewohnt habe, ist das richtig? Und wie genau hab ich es zu
verstehen das mir erst 35€ belangt werden und ich dann später
nach zahlen soll falls es nicht ausreicht, und falls doch
behält er was „zu viel“ war? so kommt es mir zu mindestens
vor. Und zu guter Letzt hab ich meinen Mietvertrag nie
„abgeschickt“ er liegt immer noch ausgefüllt neben mir, hab
ich dadurch Vor-/Nachteile? :x

grüße Elvis

Sie soltten den Vorschlag eines geringen Einbehaltes im Hinblick auf die noch zu erwartende NK-Nachzahlung akzeptieren!

Schon gut.
Viel Erfolg! :wink:

Danke, hast mir sehr geholfen