Hi,
theoret. Fall:
Mieter M bewohnte 2 Jahre eine Wohnung und erhielt immer nur korrekturbedürftige NK-Abrechnungen, deren Fehler der Vermieter VM auch einräumte.
Der kam zeitlich aber nie dazu bis nach Mietende die Abrechnungen zu korrigieren, so dass de facto unklar ist, ob es Nach- oder Rückzahlungen gibt.
Nun fand der Auszug statt und der VM hat immer noch die Kaution.
Der VM teilt mit, dass er bald nun auch die Abrechnung machen wolle, kommt aber nicht dazu…ein Recht auf Einbehalt besteht m.E. ja nur bei zu erwartenden NK-Nachzahlungen.
Da es aber nie eine korrekte NK-Abrechnung gab, ist nun die Frage, inwiefern und wie lange der VM die Kaution einbehalten darf!?
Rat?, Rechtslage?
LG
living free