Kaution und teilmöblierte Wohnung (Vermieter will Möbel und holt seine privaten Sachen nicht ab)

Guten morgen,
stellen wir uns bitte folgendes vor.
Angemietet wird eine teilmöblierte Wohnung. Der Vermieter holt ein Jahr lang nach gut dünken immer wieder Möbel ab. (Es besteht keine Aufstellung was in der Möblierung enthalten ist) Dies geht langsam nicht mehr, zumal immer 1-2 Tage dies angekündigt wird. Im Gegenzug will er aber Möbel die wir nicht benötigen nicht abholen, da er diese nicht möchte.
Was haben wir für eine Möglichkeit die Wegnahme zu unterbinden oder aber auch die Abholung der nicht benötigten Dinge, speziell ein großes Musikinstrument (Klavier welches nur Platz weg nimmt) zu veranlassen.

Dann wollte der Vermieter keine Kaution (haben wir schriftlich) , wir haben jedoch freiwillig eine Kautionsversicherung sowie eine Barkaution gegeben/ gezahlt. Können wir diese vor Auszug zurück verlangen? Wenn ja nach welcher Grundlage.

Zum letzten Punkt. Wir sind in die Wohnung eingezogen obwohl der Vermieter noch seine persönlichen Gegenstände drin hatte. Anfangs lief es auch gut, ich habe gepackt, er hat abgeholt. Doch dies stakniert seit 6 Monaten. Es sind noch immer Bücher, Kleidung, Deko etc in Massen vorhanden. Zum Teil bereits verpackt.
Was können wir tun, damit er diese endlich abholt? Am liebsten wäre es uns jedoch wenn der Vermieter dazu das Haus nicht selber betritt. Können wir verlangen das er diese von einer dritten Person abholt?

Danke im voraus für die Antworten.

Warum lasst ihr den Vermieter in die Wohnung? eine aufstellung bedarf es nciht, gemietet wie gesehen ist die Device. Miete mindern, da vermieter den vertrag mit den Möbeln nicht mehr erfüllt. Bitte aber die Minderung nicht selber durchführen sondern nur mit Fachliecher Unterstützer Anwalt / Mieterverein.

selber Schuld

Frsit zur abholung setzten, den vermieter informieren, dass sonst die Gegenstände Kostenpflichtig eingelagert werden, Kosten von der Miete einbehalten.

hoffentlich habt ihr eine Quittung über die Barkaution !

Und warum man Kautionsversicherung plus Bargeld übergibt ist wohl nur Euch selbst verständlich.

Da die Kaution nicht gefordert wurde ist die Erbringung freiwillig. Und dann kann sie auch einseitig vom Mieter widerrufen werden und muss zurückgezahlt werden.
Und dazu sollte man nicht bis zu einem Auszug warten.

Und zum Inventar ?

Ich kann nicht recht glauben, man hat „möbliert“ gemietet. Da müssen mündliche Absprachen getroffen worden sein, etwa sinngemäß " ich hole noch Sachen ab, konnte jetzt nicht alles mitnehmen…"

in einer möbliert(teilmöbliert ist nichts anderes) gemieteten Whg. gehört jedes Stück Inventar zum Mietvertrag und muss drinbleiben, ja es muss sogar gegen gleichwertige Sachen ersetzt werden wenn was kaputtgehen sollte(aus Verschleiß oder natürlicher Abnutzung, nicht bei Verschulden durch Mieter)

Im Ernst, man lässt sich die „Bude“ nach und nach ausräumen , unnütze oder nicht gleich benötigte Dinge sollen aber nach wie vor beim Mieter gelagert werden ?
In der Whg ? Oder in einem Abstellraum im Keller ?

MfG
duck313

Es wurde uns mündlich mitgeteilt was der Vermieter an Möbeln noch holen möchte, das ist mehr oder weniger passiert. Ansonsten versucht der Vermieter nach den eigenen Lebensbelangen Möbel zu holen. Sprich, oh wir haben ein Zimmer fertig renoviert das kommt da rein und das. Oder aber auch, wir haben einen ausländischen Mitbürger aufgenommen also benötigen wir noch dieses und jenes. Wir haben da weitesgehends einen Riegel vor geschoben. Dennoch nervt es.

Hallo,

unter der Voraussetzung, dass im Mietvertrag ausdrücklich die Möblierung erwähnt wurde, schreibe man dem Vermieter:

"Folgende Gegenstände aus Ihrem Besitz befinden sich noch in der Wohnung: (Auflistung, möglichst genau)
Da deswegen immer noch die Nutzbarkeit der Wohnung eingeschränkt ist, bitten wir Sie, diese Dinge bis zum (ein Monat Frist sollte sicher reichen) abzuholen.
Im Falle der Fristverstreichung behalten wir uns vor, die Gegenstände aus der Wohnung entfernen und einlagern zu lassen. Ebenso behalten wir uns vor, auf Grund der stark eingeschränkten Nutzbarkeit die Mietzahlung um (5-10%, je nach Masse des Lagerguts) zu kürzen.

Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir es nicht weiter zulassen werden, dass Sie Möbelstücke aus der Wohnung entfernen. Ausdrücklich ausgenommen davon sind die Möbelstücke (genaue Liste), bei der wir Ihnen die Entnahme aus unserer Wohnung gestatten.

Für die Entfernung Ihrer persönlichen Gegenstände und - soweit von Ihnen gewünscht - der von uns nicht benötigten Möbe vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin mit uns, gerne auch telefonisch unter 0123-4567890."

EDIT:
Der nachfolgende Satz ist falsch, er gilt nur für ganz bestimmte Mietverhältnisse!

Beachtet, dass man als Mieter möblierter Wohnungen einen weitaus schlechteren Kündigungsschutz hat.
Vielleicht solltet ihr vor dem Brief nochmal das persönliche Gespräch suchen.

Danke, ein persönliches Gespräch lehnt der Vermieter ab.

Aber warum besteht ein schlechterer Kündigungsschutz? Wir bewohnen ein Haus, welches der Vermieter teilmöbliert vermietet. Er wohnt hier selber nicht sondern in einem ganz anderen Ort.

Ich bin der Meinung gewesen, dass der geänderte Kündigungsschutz nur auf Räume IN der Wohnung des Vermieters , sprich der Vermieter wohnt dort auch, angewendet wird. Oder irre ich mich da.

Und nochmal zu dem Gespräch, wir haben es mehrfach angeboten, Reaktion ist eine Mieterhöhung von über 20 %, wo wir schon abgelehnt haben, da diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Besteht bei euch auch nicht.
Ich sollte aufmerksamer lesen, entschuldige.

Also:
Ihr habt den ganz normalen Kündigungsschutz.
Wenn das persönliche Gespräch nicht erwünscht ist, dann ist das Verhältnis sowieso schon gestört.

Dann könnte man den Brief gleich härter formulieren.
Im Einzelnen:

  • Betreten des Grundstücks nur nach Voranmeldung, nur in begründeten Fällen
  • Androhung, dass die mit der Abholung und Einlagerung entstehenden einmaligen und laufenden Kosten mit der MIetzahlung verrechnet werden
  • Rückforderung der bereits abgeholten Möbel? Wohl eher nicht, ihr habt ihn ja machen lassen, das könnte als stillschweigende Zustimmung gedeutet werden.
  • Mietminderung wegen der entfernten Möbel? Aus selbigem Grund wohl auch eher nicht.

Der Beitritt in einen Mieterschutzverein wäre dringend empfohlen, und/oder eine Rechtschutzversicherung.
Für bereits laufende Streitigkeiten besteht da aber kein Anspruch, ich vermute aber, dass es bald zu weiteren Schwierigkeiten kommen wird.

Als Erstes würde ich - wenn noch nicht geschehen - die Schlösser wechseln.
Bei der Mietminderung sollte man sehr vorsichtig sein. Nur, wenn die Lagergüter euch wirklich stark einschränken, wäre das ein sinnvolles Druckmittel.