Kaution und Zinsen?

Angenommen ein Mieter hat an seinen Vermieter Kaution bezahlt
und dieser hat für das Geld ein Sparbuch angelegt.
Wann müssen dann die Zinserträge zurückgezahlt werden?

Besten Dank
Hägar

Wann müssen dann die Zinserträge zurückgezahlt werden?

Hallo, Hägar,
die Zinsen werden frühestens nach Kündigung des Mietverhältnisses ausgezahlt.

Angenommen ein Mieter hat an seinen Vermieter Kaution bezahlt
und dieser hat für das Geld ein Sparbuch angelegt.
Wann müssen dann die Zinserträge zurückgezahlt werden?

Hallo,

der Vermieter kann mit der Abrechnung der Kaution und der anfallenden Zinsen bis zu 6 Monate nach dem Auszug warten. Teilabrechnungen sind möglich.

Legt der Vermieter die Kaution auf seinen Namen an, dann hat er dem Mieter auch die anfallenden Kapitalzinserträge, die ans Finanzamt abgeführt werden, zu erstatten.

Ausnahme: Der Vermieter erklärt in der Steuererklärung, dass Zinsen angefallen sind, aber in Höhe von xx,xx € diesem dem Mieter xyz zustehen. Der Mieter erhält dann eine Zinssteuererklärung. In dem Fall kann der Mieter die Zinsen dann direkt geltend machen.

Gruss Günter