Liebe/-r Experte/-in,
ein Bekannter sollte aus wichtigen Grund umziehen und hat sein Vermieter gebeten die Kündigungsfrist zu kürzen.
Nach 1 Absage kommt doch ein Einigungsvorschlad vom Vermieters Rechtsanwalt.
Mieter sollte bis … unter Protokol Wohnung übergeben und dann sind die Mietverhältnisse zu ende.
Es war 1 Vorbesichtigung vom Hausmeister wo Mängeln aufgelistet wurden die zu beseitigen sind.
Zum Wohnungsübergabe termin wurde alles gemacht, hat der Hausmeister aber nocht extra festgestellt, dass 1 Tür sollte verglast werden und 1 Einbauschrank gehörte angeblich nicht zur Wohnung.
Diese Fakten sollte der Mieter bestätigen, wörtlich hat er gesagt, dass er der Wohnung so bekommen vom Vor- Mieter und nichts über Glastür gehört hat!
Dielenschrank - meinte er - gehört zur Wohnung.
Er hat aber auch bereitschaft gezeigt den SChrank entfernen und notfalls auch Glasscheibe für Tür besorgen (Zeugen: seine Frau und sein Sohn 18 J.)
Unter diese Umstände hat der Mieter der Wohnung übergeben und unterschrieben.
Jetz kommt Kautionrückzahlung- Rechnung, wo für Türreparatur
und Schrankentfernung mit etwa 400 Euro berechnet ist und noch dazu 560 Euro Anwaltskosten für Einigung(!!!)
Der Schrank wurde aus dünnste Spannplatten gebaut und kaum befestigt. Es schaute als eiin Spielschrank aus und es ist ja unvorstellbar dass die Fachmähnnische Entfernung über 0,5 Stunden gedauert hatte!
Glasscheibe - wie gesagt - hat der Mieter nie gesehen, es war immer mit dünne Holzplatte bedeckt,
Wohnung wurde ohne Sanierung vom Vor- Mieter übernommen,es steht nicht im Protokoll dass 1 Tür ausnahmweise mit Glasscheibe besorgt ist (andere Türen haben kein Glasscheibe)
Es gibt miind. 3 Zeugen die bestätigen, dass in der Wohnung beim Einzug diesen Schrank schon drin war und die Tür nicht mit Glas besorgt war.
Ich bitte Sie um Hilfe, die kein Rechtsberatung ist 
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Sind die Anwaltskosten beim EINIGUNG und Ohne vorwarnung überhaupt berechtigt sind, darf man die vom Kaution abziehen??
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Kann man die Rechnungen für ewt. Entfernung und Verglasung bestreiten?
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Mehrere Telefongespräche, wo der Vermieter versprochen hatte ALLES Geld zurück zahlen - sind kein Beweis, auch wenn es um einen ewt.Betrug sich handelt?
Und einen Tipp - ganz ehrlich noch bitte von Ihnen:
Der Mieter weisst genau, dass der Vermieter es alles mit Absicht so gestalltet hat. Er ist zu naiv und glaubt an Wort, der Vermieter ist eine sehr grosse Organisation.
Hat der kleine unerfahrener Mensch überhaupt Chancen, ganz ehrlich?
Danke sehr im Voraus!
Jürgen
Danke sehr im Voraus,
Jürgen
