unserer Ex Vermieter hat Kaution bei sich behalten um Schönheitsreperaturen zu erledigen.
wir haben jedoch die Wohnungsübergabe mit ihm gemacht, haben dazu auch nen Protokoll und es war alles oki. 3 Tage später haben wir eine Email von ihm bekommen, dass das und das nicht i.O sei und er jetzt nen Maler und ne Putzfrau kommen lässt und das von der Kaution bezahlt… er hat uns heute anstelle von 300 euro nur 150 überwiesen und die anderen 300 Euro hat er einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung im Dezember…
Darf er das alles einfach so??? ICh bin echt langsam stink sauer auf den -Herren…
Moin!
Nein - darf er nicht!
Denn genau dazu ist ein Übergabeprotokoll bei Auszug da. Wenn der M und VM das unterschrieben haben, bestätigt das den Zustand der Wohnung an dem neben der Unterschrift stehendem Datum. Punkt.
Alles, was nachgeschoben wird, ist Sache des VM.
Ich würde die sofortige, komplette Auszahlung der Kaution verlangen. Ich würde mit „Einwurfeinschreiben“ an den VM schreiben und ihm eine Frist von 1 Woche setzen. Im Schreiben würde ich dem VM ankündigen, wenn er nicht den Rest fristgerecht überweist, Anzeige gegen ihn wegen Unterschlagung zu erstatten.
Der VM darf einen Teil der Kaution einbehalten zum Zwecke der kommenden Nebenkostenabrechnung.
Gruß
MK
Hallo,
wenn im Überprotokoll keine Mängel aufgeführt sind, dann kann der Vermieter anschließend auch keine Mängel geltend machen. Allerdings ist es rechtens, wenn er ein Teil der Kaution zurückbehält bis zur Nebenkostenabrechnung.
er darf die Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten, allerdings darf er nach abgenommener Wohnung nur versteckte Mängel geltend machen. Man wird in diesem Fall wohl ohne einen Anwalt nicht weiter kommen.
also dürfen tut er das nicht, aber wie man sieht macht er es und behält das Geld ein!!
Wie sah die letzte NK-Abrechnung aus?? Mußtet Ihr da nachzahlen oder habt Ihr was zurück erhalten?
Das ist ein Indikator für den Vermieter. Mußtet Ihr zahlen, dann darf er nur in Höhe der letzten Abrechnung das Geld einbehalten, wenn Ihr was zurück bekommen habt, dann ist es eigentlich nicht erlaubt.
Problem dabei ist Ihr müßtet z. B. über den DMB (Deutscher Mieterschutzbund) ein Anwaltschreiben an Ihn richten, denn meistens reagieren diese Leute nur auf einen Anwalt. Der Eintritt in diesen Verein ist sinnvoll, wenn man auch weiterhin zur Miete wohnen wird!!
Und die meisten Vermieter spielen dieses Spielchen mit Geld zurückbehalten für Reinigung und Maler. Wenn Ihr nicht nur eine 1-Zimmer Wohnung hattet, dann kommt er mit 150,- Euro für einen Maler nicht weit.
Die nehmen pro Zimmer 300,- Euro!!
Auch würde ich mir den Mietvertrag ansehen unter §17 steht meistens was darüber, wie das mit dem renovieren ist. Wenn Ihr bei Einzug innerhalb der letzten 3 Jahre renoviert habt, dann müßt Ihr das bei Auszug nicht. Da heißt es Besenrein und Löcher verputzt. Alles andere ist gegen das Gesetz!!
Also lasst Euch die Rechnung zeigen, das da wirklich jemand drin war (keine Privatrechnung!!), aber geht auch mit dem Protokoll etc. zum DMB, sonst seht Ihr wohl möglich auch das restliche Geld nicht mehr wieder!!
Alles gute.
Hase1