Kaution = Vermögen ?

2007 Privatinsolvenz begonnen
2013 Restschuldverfahren wird eingeleitet
Dez.2013 verlangt Insolvenzberater Kaution der alten Wohnung
Kaution der alten Wohnung wurde auf die neue Wohnung übertragen
Ist das rechtens?

2007 Privatinsolvenz begonnen
2013 Restschuldverfahren wird eingeleitet
Dez.2013 verlangt Insolvenzberater Kaution der alten Wohnung

Von wem?

Kaution der alten Wohnung wurde auf die neue Wohnung
übertragen

Übertragen? Also nicht zwischenzeitlich an den Mieter ausgezahlt? Wurde also ein bestehender Mietvertrag mit dem gleichen Vermieter abgeändert?

Ist das rechtens?

Alte Wohnung und neue Wohnung haben den Selben Vermieter
Kaution wurde auf den Neuen Mietvertrag verechnet
ist es richtig das Insolvenzbetreuer Kaution als Vermögen sieht

Im Juni 013 alte Wohnung gekündigt , Juli 013 andere Wohnung bei der selben Wohnungsbaugesellschafft gemietet.
Kaution der alten Wohnung wurde für die andere Wohnung gutgeschrieben.
Insolvenzbetreuer fordert Wohnungsbaugesellschaft auf die Kaution an ihn zu überweisen.
Vermieter fordert nun erneut Kaution von mir.

Hallo

Insolvenzbetreuer fordert Wohnungsbaugesellschaft auf die Kaution an ihn zu überweisen.

Wenn das zugrunde liegende Mietverhältnis beendet war und nach Abzug etwaiger Vermieteransprüche noch ein Restguthaben bestand, dann ist der Vermieter verpflichtet nach entsprechender Aufforderung durch den Insolvenzverwalter nicht an den Mieter sondern an den Insolvenzverwalter zur Verteilung auf die Gläubiger des Mieters zu auszuzahlen.

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution fällt als Bestandteil des
schuldnerischen Vermögens in die Insolvenzmasse.

http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/Dateien/Mietge…

Die an den Vermieter zu Mietbeginn geleistete Mietkaution eines insolvent gewordenen Mieters ist eine Forderung, die der Mieter an den Vermieter hat. Wobei der Rückzahlungsanspruch des Mieters erst nach Mietende entsteht.
Der Insolvenzverwalter meldet also richtigerweise auch auf diese Forderung Ansprüche an und der Vermieter ist verpflichtet bei Fälligkeit an den Insolvenzverwalter auszuzahlen, damit die Gläubiger des insolventen Mieters noch ein Bruchteilchen mehr von ihren Forderungen ausgezahlt bekommen.

Sinn des Insolvenzverfahrens ist ja nicht, dass der insolvente Schuldner am Ende möglichst viel Geld vor seinen Gläubiger rettet, sondern dass alle Gläubiger nach Quote gleich aus dem Vermögen des Schuldners bedient werden.

Gruß Rudi

Hi…
Und das bedeutet nun konkret?

Greetz
T.

Dass der Vermieter die Kaution bis Ende des Mietverhältnisses behalten darf und später nach ordnungsgemäßer Abrechnung an den Insolvenzverwalter auszuzahlen hat.

vnA