Mieter verrechnet die Kaution mit einer ausstehenden Miete. Vermieter zeigt sich damit offensichtlich einverstanden da er dem, über 2 Jahre lang nicht widerspricht.
Mieter ist ausgezogen, hat wegen Schimmelpilzbefall 2 Mieten nicht gezahlt. Jetzt behauptet aber der Vemieter es würden 3 Mieten ausstehen und erwähnt die Kaution mit keinem Wort.
Der Zeitraum (die letzten 3Mieten) ist ja nun offensichtlich falsch, darf der VM denn nun so etwas überhaupt machen ?
Wenn ja, dann steht dem Mieter aber die Kaution zu, die der Mieter bei seinem Auszug nicht erhalten hat, oder ? (PS: Also ohne jetzt näher darauf eingehen zu wollen ob überhaupt noch Anspruch auf Zahlung der Kaution besteht)
Das der Mieter eigentlich nicht aufrechenn durfe, wusste er nicht…
Das der Mieter eigentlich nicht aufrechenn durfe, wusste er
nicht…
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Alte Sprichworte haben manchmal doch ein klein wenig Wahrheitsgehalt!
Die Kaution wird hinterlegt, um einen VM davor zu schützen, das bei Auszug Schäden an der Wohnung hinterlassen werden, die der Mieter nicht beseitigt bzw. Mieten nicht bezahlt, die der VM dann in den Wind schreiben könnte.
Es wird mit Sicherheit nicht gelingen eine Kautionsherausgabe zu verlangen und zu erlangen, wenn die beiden o.g. Gründe - oder einer davon - zutreffen.
Der VM ist hier im Recht, der Mieter nicht. Dabei muss man auch bedenken, das die Kaution vom VM während der Mietzeit nicht zur Deckung offener Mietbeträge herangezogen werden kann, da sie zweckgebunden ist.
Das der Mieter eigentlich nicht aufrechenn durfe, wusste er
nicht…
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Alte Sprichworte haben manchmal doch ein klein wenig
Wahrheitsgehalt!
Gruß
Nita
Nun das sehe ich genau so. Also wird der Vermieter sich wegen Betruges verantworten müssen wenn es zur Sprache kommt, das er eine Miete fordert die ihm in dieser Zeit ja gar nicht aussteht.
Nun das sehe ich genau so. Also wird der Vermieter sich wegen
Betruges verantworten müssen wenn es zur Sprache kommt, das er
eine Miete fordert die ihm in dieser Zeit ja gar nicht
aussteht.
???
Hat der Vermieter dem Mieter gesagt, dass er einverstanden damit ist, dass wegen Schimmels zwei Mieten komplett ausfallen ???
Ich glaube, Du verstehst das ein bischen falsch.
Anspruch auf die Kaution hat der Mieter übrigens regelmäßig erst nach der Endabrechnung, bzw. nach ca. sechs Monaten.
???
Hat der Vermieter dem Mieter gesagt, dass er einverstanden
damit ist, dass wegen Schimmels zwei Mieten komplett ausfallen
???
Ich glaube, Du verstehst das ein bischen falsch.
Anspruch auf die Kaution hat der Mieter übrigens regelmäßig
erst nach der Endabrechnung, bzw. nach ca. sechs Monaten.
Gruß, Trobi
Hallo auch,
nein ich verstehe das schon ganz richtig. Ich weiss das die Kaution nicht aufgerechnet werden kann ! Das hatte ich ja schon in meinem Eingangspost geschrieben… Aber einen __falschen Zeitraum zu benennen__ also z.B die Miete 04 04 steht aus, aber weil es leichter zu fordern ist, behauptet der VM einfach, die letzen Mieten würden __hintereinander__ ausstehen, dann ist das ja nicht wahr.
Kann ein Vermieter etwa einfach selbst einen Zeitraum benennen in dem ihm die Miete aussteht ? Die Minderungen beziehen sich ja auch immer auf die Bruttomiete…
Du sagst der Mieter hat eine Miete mit der Kaution verrechnet. Verrechnet!
Das bedeutet, er hat dem VM gesagt: Hey, ich kann meine Miete nicht bezahlen, aber du hast ja auf dem Sowieso-Konto meine Kaution. Hiermit verrechne ich die Miete April 04 mit dieser Kaution (ich schmälere die Kaution also).
Das war nicht nur nicht rechtens, sondern muss vom VM auch nicht akzeptiert werden. D.h., er hat Anspruch auf die vollständige Kaution zu jedem Zeitpunkt des Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung und der dann erfolgenden Aufrechnung evtl. Aussenstände.
Dies bedeutet wiederum, dass keine Verrechnung stattgefunden hat! Und in der Konsequenz: Der VM teilt dem Mieter mit, dass dieser nicht mit 2, sondern mit 3 Mieten im Rückstand ist.
So sieht es jedenfalls das Gesetz vor. Der VM ist also im Recht der Mieter in diesem Fall im Unrecht. Punkt.
Das VM und Mieter nach einem Auszug evtl. eine Aufrechnung von 3 Fehlmieten und der Kaution machen, steht dem ja nicht entgegen. Nur könnte es natürlich sein, das die Kaution nicht zur Aufrechnung der Fehlmieten und evtl. Schäden und/oder Schönheitsreparaturen ausreicht.
jetzt kommen wir der Sache wirklich näher
dann kann man das also privat so machen. Gut !
Aber, man müsste es als VM, zum Beispiel an offizieller Stelle (da gehe ich jetzt mal weiterhin von aus) trotzdem wahrheitsgemäss angeben, das man es nicht akzeptiert hat, das die Miete aus April 04 verrechnet wird.
Dann kann man ja als VM nicht einfach daher kommen und sagen Januar, Februar, März 05 stehen aus. Das ist doch ganz schlicht, nicht wahr.
Deswegen ja auch mein kleiner Hinweis, da hängen Nebenkosten mit dran und über die wird ja jährlich abgerechnet.
so wie ich die Lage einschätze ist der Vermieter, zumindest was die Kaution anbelangt, die er nicht verrechnen lassen wollte, im Recht.
Nicht aber mit einer Forderung die er einfach in einen anderen Zeitraum packt (Das wäre eine falsche Angabe). Das geht vielleicht privat, nicht aber offiziell.
Somit steht weiterhin dem Mieter auf jeden Fall noch seine Kaution aus. Eigentlich sind wir uns schon von Anfang an einig… und dem Vermieter logischerweise seine Aprilmiete, das hatte ich auch nie bestritten…
LG opnei02
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Aber, man müsste es als VM, zum Beispiel an offizieller Stelle
(da gehe ich jetzt mal weiterhin von aus) trotzdem
wahrheitsgemäss angeben, das man es nicht akzeptiert hat, das
die Miete aus April 04 verrechnet wird.
Was schwebt Dir da als ‚offizielle Stelle‘ vor? Der Mietvertrag besteht zwischen Mieter und Vermieter. Eine offfizielle Stelle zur Kontrolle der Mietzahlungen gibt es erst, wenn ein Gericht angerufen wird.
Dann kann man ja als VM nicht einfach daher kommen und sagen
Januar, Februar, März 05 stehen aus. Das ist doch ganz
schlicht, nicht wahr.
Sicher kann er das sagen. Er muss auch der Gegenrechnung nicht widersprechen, wenn sie schlicht ungültig ist. Genauso, wie man auf eine ungültige Kündigung nicht reagieren muss.
Deswegen ja auch mein kleiner Hinweis, da hängen Nebenkosten
mit dran und über die wird ja jährlich abgerechnet.
Den Hinweis verstehe ich nicht.
so wie ich die Lage einschätze ist der Vermieter, zumindest
was die Kaution anbelangt, die er nicht verrechnen lassen
wollte, im Recht.
Ja.
Nicht aber mit einer Forderung die er einfach in einen anderen
Zeitraum packt (Das wäre eine falsche Angabe). Das geht
vielleicht privat, nicht aber offiziell.
Wo siehst Du den Unterschied zwischen privat und offiziell?
Somit steht weiterhin dem Mieter auf jeden Fall noch seine
Kaution aus. Eigentlich sind wir uns schon von Anfang an
einig… und dem Vermieter logischerweise seine Aprilmiete,
das hatte ich auch nie bestritten…
Hm. Wo ist denn dann eigentlich das Problem, wenn Ihr Euch einig seid?