Kaution verweigert trotz Übergabeprotokoll ohne Mängel?

Liebes Forum,

Mieter A ist bei Vermieter B ausgezogen. Es wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem keinerlei Schäden oder Mängel aufgeführt wurden, unterschrieben von Mieter A und Makler C (beauftragt vom Vermieter). Sämtliche offenen Nebenkostenabrechnungen sind bezahlt.
Nun wartet Mieter A mehr als 1 Jahr auf Rückzahlung der Kaution. Auf schriftliche Nachfrage mit Fristsetzung zur Rückzahlung kommt ein Schreiben, es stünden der Rückzahlung noch diese und jene Mängel im Wege. Telefonisch wird nicht reagiert oder zurückgerufen.

Die Frage: Welche Chancen hat der Vermieter vor Gericht, diese „Mängel“ noch durchzusetzen? Wer trägt im Gerichtsfall alle Kosten, falls der Vermieter verliert?

Vielen Dank und freundliche Grüße
makimono

Das entscheidet alles der Richter.

Anderer Weg Fristsetzung zur Auszahlung und dann Mahnbescheid erstellen.

Klappt dieses nicht, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.

welche genau?

(Allgemein kann von 3 Monaten bis höchstens 6 Monaten ausgegangen werden. Diese Überlegungsfrist besteht aber nur dann, wenn von vornherein auf Seiten des Vermieters ein Sicherungsbedürfnis auch für noch nicht fällige Ansprüche besteht, ansonsten nicht. (z.B. AG Flensburg, Urteil vom 23. März 2000 , Az: 61 C 558/99). Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

Der VM hat max. 6 Monate Zeit um Mängel zu reklamieren. danach ist Schluß damit.
Mahnbescheid losschicken denn, alle Fristen die der VM zur Rückzahlung der Kaution ausschöpfen konnte, wurden überschritten und eine Fristsetzung verstrich auch schon erfolglos. ramses90