Liebes Forum,
Mieter A ist bei Vermieter B ausgezogen. Es wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem keinerlei Schäden oder Mängel aufgeführt wurden, unterschrieben von Mieter A und Makler C (beauftragt vom Vermieter). Sämtliche offenen Nebenkostenabrechnungen sind bezahlt.
Nun wartet Mieter A mehr als 1 Jahr auf Rückzahlung der Kaution. Auf schriftliche Nachfrage mit Fristsetzung zur Rückzahlung kommt ein Schreiben, es stünden der Rückzahlung noch diese und jene Mängel im Wege. Telefonisch wird nicht reagiert oder zurückgerufen.
Die Frage: Welche Chancen hat der Vermieter vor Gericht, diese „Mängel“ noch durchzusetzen? Wer trägt im Gerichtsfall alle Kosten, falls der Vermieter verliert?
Vielen Dank und freundliche Grüße
makimono