Hallo,
ich habe eine Wohnung (von privater Person) gefunden.
Nach dem wir uns mündlich einig waren, hat die
Vermieterin mir dann auch prompt den Mietvertrag
zugeschickt, allerdings nicht unterschrieben. Da dieser
soweit in Ordnung war habe ich den unterschrieben und
beide Exemplare zurück geschickt, damit die Vermieterin
diesen noch unterschreibt. Jetzt will mir die
Vermieterin den Vertrag aber nicht unterschrieben
zurückschicken, bevor ich die vereinbarte Kaution nicht
überwiesen habe. Ich bin aber nicht bereit eine Kaution
für eine Wohnung zu zahlen die ich offiziell ja noch gar
nicht habe. Jetzt meine Frage: Muss ich die Kaution
zahlen bevor ich den Vertrag habe? Wenn wir uns nicht
irgendwie einig werden, kann ich den von mir
unterschriebenen Vertrag zurück verlangen? Sie könnte
den ja später ohne meines Wissens unterschreiben und
rechtliche Schritte einleiten…
Sie möchten die Wohnung gerne haben. Die Vermieterin will sehen ob Sie liquide sind. Überweisen Sie die Kaution mit einem Begleitschreiben zu treuen Händen und verweisen Sie auf dieses Schreiben im Verwendungszweck des Überweisungsträgers. Die Vermieterin kann dann den Betrag nur entgegennehmen, wenn sie im Gegenzug Ihnen den unterzeichneten Mietvertrag zukommen läßt. Geschieht dies nicht, haben Sie einen Rückerstattungsanspruch bezüglich der geleisteten Kaution.
Hallo, der Vertrag ist Basis für die Kautionszahlung. Ohne Vertrag keine Kaution. Verträge schließt man unter vier Augen und nicht per Post. Das geht leider zu oft schief. Sie sollten mit der Vermieterin sprechen, und ihr mitteilen, dass es üblich ist die erste Rate bei Schlüsselübergabe zu zahlen. Sie versucht Sie zu erpressen. Nicht die feine Art. Auf eine Wohnung mit einer solchen Vermieterin würde ich lieber verzichten. Vom Gesetz her, müssen sie eine Rate vorab zahlen. Aber erst wenn Sie einen Vertrag haben. Die Kaution kann in drei gleich großen Raten bezahlt werden. Unabhängig davon, wieviel Monatskaltmieten Sie und die Vermieterin vereinbart haben. Die erste Rate wie gesagt vorab. die zweite und dritte Rate dann ein und zwei Monate später. Die Vermieterin kann Ihnen die Schlüsselübergabe verweigern, wenn Sie die erste Rate nicht vorab zahlen. Sollten irgendwelche anderen Absprache dazu getroffen worden sein, oder im Mietvertrag niedergeschrieben sein, so sind sie nichtig.
Gruß Fred
Hi… 100%tig ja du mußt die Kaution vorab bezahlen… meine mIeter bekommen wenn Sie nicht die Kaution bezahlt haben nicht mal einen Schlüssel zur wohnung. Ich will doch haben das eventuelle Schäden, Kosten abgesichert sind. Und Kosten können schon entstehen bevor du überhaupt in der wohnung wohnst…
Also dein Vermieter ist im recht…
gruß Peter
gehe zur bank. lege ein kautionssparbuch an und sende ihr es mit der verpfändungserklärung zu. wenn du dann den mietvetrag hast, verlange die kaution zurück, weil es widder gesetzt sie bei mitbeginn oder gar vor abschluss des vertrages zu verlangen. verlangt vermieter die kaution vor mietbeginn oder bei mietbeginn nicht in 3 raten, so ist die kautionsabrede unwirksam und er muss ohne kaution auskommen.