Kaution weg und Betriebskostenabrechnung kommt?

Ich habe eine Reihe von Fragen zum Mietrecht.

Folgendes Szenario:

Es gibt einen Vermieter, einen „alten“ Mieter, der aus einer Wohnung auszieht - und einen neuen Mieter.

  • der alte Mieter renoviert bei Auszug nicht, weil der neue Mieter sagt, eine Renovierung sei nicht notwendig, weil dieser möglichst schnell einziehen möchte.
  • der alte Mieter verlangt seine Kaution zurück und sagt, dass die (schon berechnete) Betriebskostenabrechnung mit der Kaution verrechnet werden soll. Der Vermieter stimmt dieser Verrechnung mündlich zu.
  • der Vermieter möchte eine Zusage des neuen Mieters, dass er die Renovierung für den alten Mieter übernimmt
  • der neue Mieter gibt diese Zusage nicht
  • der Vermieter schlägt vor, dass der alte Mieter sich mit dem neuen Mieter einigen soll, damit dieser die Zusage erteilt.
  • Nach 6 Monaten ist keine Einigung erzielt.
  • der Vermieter zahlt still schweigend keine Kaution aus.

Fragen:

  • meines Wissens nach sind nach 6 Monaten sowohl die Kaution als auch die Renovierungsforderungen verjährt.
  • Kann der Vermieter jetzt noch die Betriebskosten verlangen, die er eigentlich mit der Kaution hätte verrechnen sollen?

Ich habe eine Reihe von Fragen zum Mietrecht.

Hallo,

Fragen:

  • meines Wissens nach sind nach 6 Monaten sowohl die Kaution
    als auch die Renovierungsforderungen verjährt.
  • Kann der Vermieter jetzt noch die Betriebskosten verlangen,
    die er eigentlich mit der Kaution hätte verrechnen sollen?

der erste Teil ist so ein Geschwurbel von nebenrechtlichen Absprachen, dass ich als anwaltlicher Laie da nicht drauf eingehen möchte.

Dazu fehlen noch Angaben darüber was die jeweiligen Mietverträge dazu aussagen und ob die darin enthaltenen Bestimmungen rechtsgültig sind.

Zu den Fragen:

Warum bitte sollte die Kaution verjähren? Möchte der Mieter darauf keinen Anspruch mehr erheben?

Der VM muss seinen (scheidenden) Mieter schriftlich und unter Fristsetzung darüber informieren, was er an der Wohnung beanstandet und bis wann der Mieter diesen Zustand ändern kann/soll. Hier ist tatsächlich die Verjährungsfrist 6 Monate.

Allerdings: siehe oben. Hier gibt es einige Absprachen, die im Streitfall sicher herangezogen würden.

Übersteigt die Forderung des VM die Kautionshöhe? Wahrscheinlich, sonst würde ein Mieter ja nicht hoffen, dass die Frist für „die Kaution“ verjährt ist. M.W. ist die Verjährungsfrist für solche Forderungen 3 Jahre und nicht 6 Monate.

Gruß
Nita