Kaution - Wer zahlt Anwaltskosten?

Hallo Wissende,

angenommen, Mieter M ist zum 1.Mai aus einer Wohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurden durch den Hausverwalter H keinerlei Mängel angezeigt. Kurz vor Ablauf eines halben Jahres erinnert Mieter M per Fax an die noch ausstehende Kautionsrückzahlung. Nach Ablauf des halben Jahres mahnt M weitere 2 Male die Rückzahlung zuzüglich der üblichen Verzinsung an (ohne diese genau zu beziffern) und weist zuletzt darauf hin, daß sich H in Verzug befinde, wenn er nicht innerhalb der nächsten 14 Tage Geld anweist. H antwortet nicht und stellt sich tot. Auch auf Besprechen des Anrufbeantworters erfolgt kein Rückruf. Offenbar hilft hier nur das Einschalten eines Rechtsanwalts und ggf. der Klageweg. M ist leider ziemlich arm und möchte ungern von seiner Kaution einen Anwalt bezahlen, auch ist er nicht rechtsschutzversichert. Was kann M tun? Muß H ggf. für Anwaltskosten des M aufkommen?

Danke für eure Zeit.

Gruß,
Tommy

Hallo Tommy,

bei mir besteht ein ganz ähnlicher Fall nur das es bereits beim Gericht liegt. Wir warten jetzt schon etwas über 1 Jahr auf unsere Kautionsrückzahlung.
Wenn du sagst das du „ziemlich Arm“ bist, dann würde ich es so machen wie wir und zwar gehe zum Anwalt und spreche mit ihm. Dann wird er dir anbieten eine „Beratungshilfe“ beim Amtsgericht zu beantragen (dann brauchst du den Anwalt schon mal nicht bezahlen, bzw. glaub ich nur 10€). Sollte es wirklich dann weiter und vor Gericht gehen, würd ich an deiner Stelle „Prozesskostenhilfe“ beantragen, auch über den Anwalt der dich dann ggf. vertritt. Aber normal weißt der Anwalt dich auch daraufhin, wenn er dir wirklich helfen will. Ich würde mir nur einen Anwalt suchen, der sich auch mit Mietrecht auskennt.

Viele Grüße und viel Glück
Sandra

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Hallo Wissende,

angenommen, Mieter M ist zum 1.Mai aus einer Wohnung
ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurden durch den
Hausverwalter H keinerlei Mängel angezeigt. Kurz vor Ablauf
eines halben Jahres erinnert Mieter M per Fax an die noch
ausstehende Kautionsrückzahlung. Nach Ablauf des halben Jahres
mahnt M weitere 2 Male die Rückzahlung zuzüglich der üblichen
Verzinsung an (ohne diese genau zu beziffern) und weist
zuletzt darauf hin, daß sich H in Verzug befinde, wenn er
nicht innerhalb der nächsten 14 Tage Geld anweist. H antwortet
nicht und stellt sich tot. Auch auf Besprechen des
Anrufbeantworters erfolgt kein Rückruf. Offenbar hilft hier
nur das Einschalten eines Rechtsanwalts und ggf. der Klageweg.
M ist leider ziemlich arm und möchte ungern von seiner Kaution
einen Anwalt bezahlen, auch ist er nicht
rechtsschutzversichert. Was kann M tun? Muß H ggf. für
Anwaltskosten des M aufkommen?

Danke für eure Zeit.

Hallo Tommy,

suche einen Anwalt auf. Möglicherweise kann Dir Beratungshilfe am AG bewilligt werden. Einkommensbelege vorlegen. Die Kosten zahlt der Vermieter, wenn er die FRisten versäumt hat und wenn keien Ansprüche mehr bestehen. Achtung aber, sofern noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht. Dann kann nämlich - wenn Nachforderungen vorliegen - eine Kostenteilung erfolgen.

Gruss Günter