Kaution wird nich ausgezahlt

Hallo liebe wer weiß was - Nutzer!

Folgendes Problem:

Im Winter 09/10 bildet sich Schimmel in der Wohnung. Anrufe bei der Verwaltung und den Hausmeistern sind wirkungslos: „Man ist gerade zu beschäftig. Es wird sich aber bald jemand um die Angelegenheit kümmern.“

Einen Monat wurde gewartet, es hat sich allerdings immer noch nichts getan. Der Mieter hat sich aufgrund der schädigenden Wirkung von Schimmel einen Schimmelentferner gekauft und den Schimmel selbst entfernt. Unglücklicherweise ist ein Teil des Schimmelentferners in den Teppich gelaufen => der Teppich ist nun am Rand ein wenig entfärbt.

Die Verwaltung verlegt aufgrunddessen einen komplet neuen Teppich. Dieser kostet knapp 500€. Die Kosten will die Verwaltung von der Kaution, die ebenfalls 500€ beträgt, abziehen.

Bei dem Mieter handelt es sich um einen Studenten, der dringend auf das Geld angewiesen ist.

Was tun?

Ein Schaden ist entstanden. Der Verursacher hat dafür gerade zu stehen. Beruf, Ausbildung, finanzielle Situation spielen dabei keine Rolle.
Ist der Schaden nicht partiell zu beseitigen, ist der Ersatz des gesamten beschädigten Teiles gerechtfertigt. Allerdings entspricht der Schaden nicht dem Neuwert des beschädigten Teiles, sondern nur dem Zeitwert.
Der Schädiger sollte den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Besteht keine Haftpflichtversicherung (möglicherweise über die Eltern) wurde wohl am falschen Ende gespart.

vnA

Hätte der Miete etwa weiter in Wohnung zusammen mit dem Schimmel leben sollen? Ist der Vermieter nicht dafür zuständig für eine schimmelfreie Wohnung zu sorgen?

Hallo,

Schimmelbildung kommt ja nicht aus dem Nichts. Wenn es bauliche Mängel sind, die die Schimmelbildung begünstigt haben, ist es die Aufgabe des Vermieters, die Mägel abzustellen.
Häufiger ist es aber die mangelhafte Benutzung der Wohnung, die zu Schimmelbildung führt. Dann ist so oder so der Mieter für die entstandenen Schäden verantwortlich.

Rein rechtlich siehts so aus: Wer für den Schaden verantwortlich ist, muss für ihn haften. Unter der Annahme, dass der Mieter freiwillig etwas gegen den Schimmel unternommen hat, ist er selbst für den Schaden am Teppich verantwortlich. Das heisst: Ja, der Mieter hätte in der schimmelbefallenen Wohnung weiter wohnen sollen und Druck beim Vermieter machen müssen, wenn er auf Nummer Sicher hätte gehen wollen.

Das ist im Prinzip ähnlich zum Aufstellen von Möbeln oder Anbringen von Einrichtung: Der Mieter macht es freiwillig und muss daher für die entstandenen Schäden haften.

Viele Grüsse
d.