Guten Tag.
Ich bin am 01.11.15 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe jetzt anstatt 1300€ Kaution, nur 750€ erhalten. Durch ein Telefonat mit meinem Vermieter erfuhr ich, dass dieser mir den kompletten November mitberechnet hat, weil die Kündigung der Wohnung zum 01.10.15 schriftlich erfolgte. Durch nachfragen ( vor dem 01.10.15 ) ob ich noch einen weiteren Monat ( bis 01.11.15 ) in der Wohnung bleiben könnte, stimmte der Vermieter dem zu. Ich fragte ihn, ob er dies auch schriftlich haben wollte, ob es bei dieser mündlichen Vereinbarung reichte. Er war mit der mündlichen Vereinbarung einverstanden und nun stellt sich heraus, dass er mir die 600 € nicht auszahlen möchte. Meine eigentliche Kündigung erfolgte schon am 30.04.2015. Da ich in diesen 3 Monaten Kündigungsfrist keine Wohnung gefunden habe, gestatte mir der Vermieter weitere 2 Monate ( bis zum 01.10.2015 ) in der Wohnung zu verbleiben. Dies wurde schriftlich festgehalten. Wie schon oben erwähnt, wurde der weitere Monat ( bis 01.11.2015 ) nicht schriftlich festgehalten. Wir hatten sogar Vereinbart, dass ich für Ihn auf Immoblienscout24 einen Nachmieter für den 01.11.15 suchen sollte. Ich stellte somit eine Annonce auf die Homepage, aber er fand keinen Nachmieter. Meines Erachtens endete der Mietvertrag am 01.10.2015, da alles weitere mündlich festgehalten wurde. Trotzdem zahlte ich für den Oktober und bin pünktlich zum 01.11.2015 ausgezogen. Der Vermieter war am Auszugstag nicht mal vor Ort, sodass erst ein späterer Zeitpunkt festgelegt wurde, um den Auszug abzuschließen. Ein Übergabeprotokoll wurde nun von mir erstellt, worauf keine Mängel vom Vermieter eingetragen wurden.
Meine Fragen:
- Musste eine schriftliche Kündigung zum 01.11.15 erfolgen oder genügte die mündliche Vereinbarung, da eigentlich ab den 01.10.2015 kein vertraglicher Mietvertrag mehr Vorlag?
- Hat er somit Recht? Muss ich noch eine Kündigung verfassen, bevor er mir noch weitere Monate berechnet oder ist das Übergabeprotokoll zum Auszug als Abschluss rechtens?
- Lohnt sich eine gerichtliche Vorgehensweise gegen den Vermieter ( zwecks Kosten für Gericht und Anwalt ) ?
Ich bitte um Hilfe, da ich selbst keine Rechtsschutzversicherung habe und mich vorab informieren wollte, inwieweit meine Chancen stehen, bevor ich rechtliche Schritte gegen Ihn einleite.
Danke!
Gruß
Alex