Kaution zu Unrecht einbehalten?

Guten Tag.
Ich bin am 01.11.15 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe jetzt anstatt 1300€ Kaution, nur 750€ erhalten. Durch ein Telefonat mit meinem Vermieter erfuhr ich, dass dieser mir den kompletten November mitberechnet hat, weil die Kündigung der Wohnung zum 01.10.15 schriftlich erfolgte. Durch nachfragen ( vor dem 01.10.15 ) ob ich noch einen weiteren Monat ( bis 01.11.15 ) in der Wohnung bleiben könnte, stimmte der Vermieter dem zu. Ich fragte ihn, ob er dies auch schriftlich haben wollte, ob es bei dieser mündlichen Vereinbarung reichte. Er war mit der mündlichen Vereinbarung einverstanden und nun stellt sich heraus, dass er mir die 600 € nicht auszahlen möchte. Meine eigentliche Kündigung erfolgte schon am 30.04.2015. Da ich in diesen 3 Monaten Kündigungsfrist keine Wohnung gefunden habe, gestatte mir der Vermieter weitere 2 Monate ( bis zum 01.10.2015 ) in der Wohnung zu verbleiben. Dies wurde schriftlich festgehalten. Wie schon oben erwähnt, wurde der weitere Monat ( bis 01.11.2015 ) nicht schriftlich festgehalten. Wir hatten sogar Vereinbart, dass ich für Ihn auf Immoblienscout24 einen Nachmieter für den 01.11.15 suchen sollte. Ich stellte somit eine Annonce auf die Homepage, aber er fand keinen Nachmieter. Meines Erachtens endete der Mietvertrag am 01.10.2015, da alles weitere mündlich festgehalten wurde. Trotzdem zahlte ich für den Oktober und bin pünktlich zum 01.11.2015 ausgezogen. Der Vermieter war am Auszugstag nicht mal vor Ort, sodass erst ein späterer Zeitpunkt festgelegt wurde, um den Auszug abzuschließen. Ein Übergabeprotokoll wurde nun von mir erstellt, worauf keine Mängel vom Vermieter eingetragen wurden.
Meine Fragen:

  1. Musste eine schriftliche Kündigung zum 01.11.15 erfolgen oder genügte die mündliche Vereinbarung, da eigentlich ab den 01.10.2015 kein vertraglicher Mietvertrag mehr Vorlag?
  2. Hat er somit Recht? Muss ich noch eine Kündigung verfassen, bevor er mir noch weitere Monate berechnet oder ist das Übergabeprotokoll zum Auszug als Abschluss rechtens?
  3. Lohnt sich eine gerichtliche Vorgehensweise gegen den Vermieter ( zwecks Kosten für Gericht und Anwalt ) ?

Ich bitte um Hilfe, da ich selbst keine Rechtsschutzversicherung habe und mich vorab informieren wollte, inwieweit meine Chancen stehen, bevor ich rechtliche Schritte gegen Ihn einleite.

Danke!

Gruß
Alex

Hallo,

ich werde aus deinem Text leider nicht schlau. Mag aber auch an einem Koffeinmangel liegen.
Daher kann ich pauschal nur dazu raten, mal den Mieterschutzbund zu kontaktieren.

Gruß,
Steve

Wenn ich dich richtig verstanden habe wolltest du den „drangehängten“ Monat mietfrei wohnen?

Das geht nicht.
Auch wenn es nur mündlich vereinbart wurde, ist offenbar ein Kurzzeitmietvertag zwischen dir und dem Vermieter zustande gekommen, bei dem die Konditionen des laufenden Mietvertrags weiter gelten sollten.
Sehr kulant vom Vermieter, meine ich.

  Danke für die schnelle Antwort.

Ich bin am 01.11.15 ausgezogen, weil ich auch erst am 01.11.15 in
meine neue Wohnung einziehen konnte. Wie schon erwähnt habe ich meine
Kündigung am 30.04.15 vorgelegt und musste somit eigentlich am 01.08.15
aus der Wohnung raus. Da aber mein Vermieter keinen Nachmieter gefunden
hat und ich ihn dies auch fragte, fragte ich zugleich, ob ich 2 weitere
Monate bleiben dürfte. Dies wurde schriftlich festgehalten und somit
durfte ich bis zum 01.10.15 bleiben. Ich fand trotzdem keine weitere
Wohnung und fragte ihn erneut, ob er einen Nachmieter gefunden hat. Er
beneinte meine Frage und ich fragte erneut, ob ich noch einen weiteren
Monat bleiben dürfte, weil ich zum 01.11.15 in meine neue Wohnung
einziehen konnte. Ich bot ihm an, seine Wohnung bei Immoblienscout24
anzubieten, weil er altersbedingt nicht in der Lage war, dies zu tun.
Somit kam ich ihm etwas entgegen. Auf meine Frage, ob wir den
zusätzlichen Monat auch schriftlich festhalten sollten, sagte er " Nein,
dies brauchen wir diesmal nicht". Ich zahlte immer pünktlich meine
Miete und somit auch für den Oktober. Zum 01.11.15 zog ich dann aus,
aber der Vermieter war nicht vor Ort. Die Übergabe konnte somit erst am
10.11.15 stattfinden, aber dies habe ich im Übergabeprotokoll zum Auszug
auch vermerkt. Es wurden keine weiteren Mängel von ihm aufgelistet.
Soweit ich weiß, kann er die Kaution nicht für angebliche
Mietrückstände behalten ( er meint mir den November auch noch zu
berechnen ).

Dies wollte ich zuerst vermeiden und mir Ratschhläge einholen, bevor ich Geld ausgebe.

Danke für Antwort und ich habe es nochmals erklärt, falls Sie es lesen möchten.

Kommentar bei einer anderen Antwort verfasst.

Mietverträge können auch mündlich erfolgen
Allerdings fragt man sich wie der Mieter auf die Idee kommt, dass er vom 1.10. bis 1,11, mitefrei in der Wohnung wohnen könnte.
Wenn der VM wirklich böswillig wäre, dann könnte er nach diesem, mündlichen Gedankengang sogar die Miete für den November noch verlangen.
Also klaglos die berechtigte Forderung des VM hin nehmen und gut ist´s. ramses90

Bitte erst lesen, bevor man etwas schreiben möchte. Ich habe in keinster Weise versucht, den Oktober nicht zu bezahlen!
Ich habe weiterhin meine Miete bezahlt. Pünktlich wie jeden Monat!
Das er die Miete für den November verlangt / verlangte bzw sogar von der Kaution einbehalten hat, geht aus meinem Text hervor. Deswegen auch meine Fragen.
Eine mündliche Vereinbarung erfolgte, sodass ich bis zum 01.11.15 in der Wohnung verbleiben durfte. Ich hat vorher nie einen Nachmieter gefunden, und ich fragte Ihn diesbezüglich auch immer wieder.

Hier nochmals eine kleinere Zusammenfassung zum Verständnis.

Ich bin am 01.11.15 ausgezogen, weil ich auch erst am 01.11.15 in
meine neue Wohnung einziehen konnte. Wie schon erwähnt habe ich meine
Kündigung am 30.04.15 vorgelegt und musste somit eigentlich am 01.08.15
aus der Wohnung raus. Da aber mein Vermieter keinen Nachmieter gefunden
hat und ich ihn dies auch fragte, fragte ich zugleich, ob ich 2 weitere
Monate bleiben dürfte. Dies wurde schriftlich festgehalten und somit
durfte ich bis zum 01.10.15 bleiben. Ich fand trotzdem keine weitere
Wohnung und fragte ihn erneut, ob er einen Nachmieter gefunden hat. Er
beneinte meine Frage und ich fragte erneut, ob ich noch einen weiteren
Monat bleiben dürfte, weil ich zum 01.11.15 in meine neue Wohnung
einziehen konnte. Ich bot ihm an, seine Wohnung bei Immoblienscout24
anzubieten, weil er altersbedingt nicht in der Lage war, dies zu tun.
Somit kam ich ihm etwas entgegen. Auf meine Frage, ob wir den
zusätzlichen Monat auch schriftlich festhalten sollten, sagte er " Nein,
dies brauchen wir diesmal nicht". Ich zahlte immer pünktlich meine
Miete und somit auch für den Oktober. Zum 01.11.15 zog ich dann aus,
aber der Vermieter war nicht vor Ort. Die Übergabe konnte somit erst am
10.11.15 stattfinden, aber dies habe ich im Übergabeprotokoll zum Auszug
auch vermerkt. Es wurden keine weiteren Mängel von ihm aufgelistet.
Soweit ich weiß, kann er die Kaution nicht für angebliche
Mietrückstände behalten ( er meint mir den November auch noch zu
berechnen ).

Also im November.

Falsch - am 31.07.

Also bis zum 30,9.

WAS genau stand da?

Wenn da nur etwas von zwei Monaten steht, dann bis zum 30.9.

Also bis zum 31.10.

Also einen Tag zu spät …

[iaber der Vermieter war nicht vor Ort. [/i]

Warum war der Vermieter denn nicht da?

Aber im Grunde ist es klar, das haben auch schon Gerichte entschieden: Wenn du einen „neuen“ Monat anbrichst, musst du die Miete dafür zahlen.

Gruß,
Max

Wenn man statt am 31.10 erst am 1.11. auszieht hat der neue Monat begonnen und die Mietforderung des VM ist damit rechtens.


Im Link ist auch nachzulesen welche Pflichten der Mieter bezüglich der Wohnungübergabe hat und da ist wohl seitens des Mieters, wahrscheinlich aus Unkenntnis, einiges schief gelaufen.
Der Mieter wird sich der Mietforderung des VM nicht widersetzen können. ramses90

Üblich ist, dass jeder angefangene Monat voll zählt, solange nichts anderes vereinbart ist.
Letzteres hat du offenbar versäumt.
Mit nur einer Monatsmiete Doppelbelastung bist du immer noch SEHR gut davongekommen.
Im Normalfall sind es 2-3 Monate, die man dafür veranschlagt um Einrichtung und ggf Renovierung der neuen Wohnung, Umzug und ggf. Renovierung der alten Wohnung über die Bühne zu bringen.
Ausserdem kündigt man die alte Wohnung erst dann, wenn man einen verbindlichen neuen Mietvertrag mit verbindlichem Übergabetermin hat und kalkuliert regelmässig eine zeitliche Überlappung ein…

Danke für Antwort. Zugleich frage ich mich , wie man zum Monatsende ausziehen soll , aber die neue Wohnung erst zum Monatsanfang beziehen kann. Somit soll man 1 Tag auf der Straße leben??? Diesbezüglich informierte ich den VM , dass ich erst zum 01.11 ausziehen kann und dies war kein Problem für ihn. Wie gesagt war er bei der Wohnungsübergabe nicht mal vor Ort.
Also ist es rechtens das er die Miete verlangt?
Muss ich jetzt noch eine Kündigung schreiben , bevor er mir noch den Dezember berechnen will??

Verstehe ich nicht. Mietverträge gehen normalerweise bis zum Ende des Monats, nicht bis zum Ersten. Wenn also die Übergabe nicht am 31.10. erfolgt ist, kann ich verstehen, das der Vermieter die Miete für November haben möchte.

Gruß,
Steve

Hallo

deswegen sollten sich 2 Mietverhältnisse immer um einen Monat überschneiden…

Zum Renovieren der einen oder anderen Wohnung und zum Umziehen

Gruß h

Mit dem Lesen und Verstehen hast du es nicht so?
Nochmal:
Üblicher Weise überschneiden sich die Mietzeiträume um mindestens 1 Monat bei einem Umzug.

Da du die Wohnung nun - sogar mit Protokoll - übergegeben hast, und dir die restliche Kaution ausgezahlt wurde, ist das vorherige Mietverhältnis beendet.