wir haben die kaution im vorfeld bezahlt und der mietvertrag liegt bei uns zu hause ununterschrieben.
Jetzt müssen wir aber aus starken privaten problemen abspringen und wissen nicht ob wir die kaution zurückbekommen, wer kann uns helfen?
Steht uns zu, die kaution zurückzuverlangen oder darf sie die als Ausfall einbehalten.
Ich muss noch dazu sagen wir haben das Übergabeprotokoll noch nicht gemacht, haben noch keinbe Schlüssel und wie gesagt der Mietvertrag liegt ununterschrieben bei uns zu hause.
Hallo,
hat noch keiner der beiden Parteien den Mietvertrag unterschrieben ?
Ab wann sollte das Mietverhältniss beginnen ?
Ich verstehe nicht weshalb man Kaution zahlt ohne einen Mietvertrag unterschrieben zu haben,kannst du das bitte kurz erklären .
Auf jeden Fall sollte es so sein das ihr eure Kaution zurück verlangen könnt wenn noch kein Mietverhältniss zu stande gekommen ist .
Ich hoffe ihr habt euch die Kaution quittieren lassen.
Lasst uns wissen wie die Sache ausgegangen ist.
Einen schönen Ostermontag wünsche ich !!!
Sie wollte das Geld im voraus und durch große probleme sind wir gezwungen weiter weg zu ziehen, das mietverhältnis beginnt zum 1. mai
gibt es keinen Makler?
Sonst Mieterverein kontaktieren und fragen, ob die helfen können.
Gruss