Kaution zurück erst am Jahresende?!

Guten Abend die Damen und Herren,

stimmt das, was ich da heute gehört habe? Nämlich, dass beim Austreten des Untermieters aus einer (2er-)Wohngemeinschaft der Hauptmieter rein rechtlich die Kaution erst zum Jahresende auszahlen muss?
Sind dem Untermieter wirklich die Hände gebunden und ist er gezwungen bis zum Ende des Jahres abzuwarten?

Falls ja, wie ist in diesem Falle „Ende des Jahres“ definiert? Bis zum 31.12? Wobei ich doch nicht hoffen will, dass das wirklich stimmt.

Für eine aufschlußreiche Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüße
Der Untermieter

Guten Abend die Damen und Herren,

Moin,

stimmt das, was ich da heute gehört habe? Nämlich, dass beim
Austreten des Untermieters aus einer (2er-)Wohngemeinschaft
der Hauptmieter rein rechtlich die Kaution erst zum Jahresende
auszahlen muss?

Nein. die Mietkaution soll umgehend zurückgezahlt werden, wobei bei einer Rückzahlung innerhalb von 6 Monaten von einer umgehenden Rückzahlung ausgegangen wird.
/t/kautionsrueckzahlung-mal-wieder/2138636/2

Sind dem Untermieter wirklich die Hände gebunden und ist er
gezwungen bis zum Ende des Jahres abzuwarten?

Nein, sondern bis zum Ablauf von 6 Monaten bzw. in Teilen bis zum 01.01.2010

Falls ja, wie ist in diesem Falle „Ende des Jahres“ definiert?
Bis zum 31.12? Wobei ich doch nicht hoffen will, dass das
wirklich stimmt.

Für eine aufschlußreiche Antwort wäre ich wirklich sehr
dankbar.

nähere Informationen auch hier in der Suche mit Suchwort: ‚Kautionsrückzahlung‘

Liebe Grüße
Der Untermieter

vnA

Würde an dieser 6-Monate-Situation etwas daran ändern, dass der Hauptmieter, der die Kaution erst am Jahresende auszahlen will, nach Angaben der Hausverwaltung überhaupt gar nicht zur Untermiete berechtigt ist / war?
Verfällt dadurch das Recht des Hauptmieters die Kaution des Untermieters erst mal zu behalten?
Oder spielt hier nur der Vertrag eine Rolle, der zwichen U-Miter und H-Mieter abgeschlossen wurde - egal, was die Hausverwaltung sagt…?

Würde an dieser 6-Monate-Situation etwas daran ändern, dass
der Hauptmieter, der die Kaution erst am Jahresende auszahlen
will, nach Angaben der Hausverwaltung überhaupt gar nicht zur
Untermiete berechtigt ist / war?

Nein

Verfällt dadurch das Recht des Hauptmieters die Kaution des
Untermieters erst mal zu behalten?

Nein, er behält sie ja nicht, sondern hat nur eine Frist in der er abzurechnen hat.

Oder spielt hier nur der Vertrag eine Rolle, der zwichen
U-Miter und H-Mieter abgeschlossen wurde - egal, was die
Hausverwaltung sagt…?

Ja

vnA (ianal)