Guten Abend die Damen und Herren,
Moin,
stimmt das, was ich da heute gehört habe? Nämlich, dass beim
Austreten des Untermieters aus einer (2er-)Wohngemeinschaft
der Hauptmieter rein rechtlich die Kaution erst zum Jahresende
auszahlen muss?
Nein. die Mietkaution soll umgehend zurückgezahlt werden, wobei bei einer Rückzahlung innerhalb von 6 Monaten von einer umgehenden Rückzahlung ausgegangen wird.
/t/kautionsrueckzahlung-mal-wieder/2138636/2
Sind dem Untermieter wirklich die Hände gebunden und ist er
gezwungen bis zum Ende des Jahres abzuwarten?
Nein, sondern bis zum Ablauf von 6 Monaten bzw. in Teilen bis zum 01.01.2010
Falls ja, wie ist in diesem Falle „Ende des Jahres“ definiert?
Bis zum 31.12? Wobei ich doch nicht hoffen will, dass das
wirklich stimmt.Für eine aufschlußreiche Antwort wäre ich wirklich sehr
dankbar.
nähere Informationen auch hier in der Suche mit Suchwort: ‚Kautionsrückzahlung‘
Liebe Grüße
Der Untermieter
vnA