Kaution zurückbekommen - aber wie?

Hallo ihr wissenden,

angenommen ein Mietverhältnis ist offiziell beendet und alle offenen Forderungen des Vermieters sind beglichen. Die Kaution wurde in Form eines Sparbuchs auf den Namen des Mieters hinterlegt und ist im Besitz des Vermieters. Wie geht man in diesem Fall vor, wenn der Vermieter das Sparbuch nicht rausrücken will? Kann ein Mahnbescheid beantragt werden oder muß Klage eingereicht werden? Wie sähe die denn genau aus?
Danke schon mal vorab für Eure Ideen
Kathi

Hallo,

den Vermieter schriftlich auffordern die Kaution abzurechnen. Termin zur Abrechnung und Rückzahlung etzen. Etwa 14 Tage Frist einhalten. Geschieht nichts, Anwalt beauftragen. Wegen Verzug zhalt der VM die Kosten.

Gruss Günter

angenommen ein Mietverhältnis ist offiziell beendet und alle
offenen Forderungen des Vermieters sind beglichen. Die Kaution
wurde in Form eines Sparbuchs auf den Namen des Mieters
hinterlegt und ist im Besitz des Vermieters. Wie geht man in
diesem Fall vor, wenn der Vermieter das Sparbuch nicht
rausrücken will? Kann ein Mahnbescheid beantragt werden oder
muß Klage eingereicht werden? Wie sähe die denn genau aus?
Danke schon mal vorab für Eure Ideen
Kathi

Hallo Günter,
danke für die schnelle Antwort. Leider ist mir jetzt immer noch nicht ganz klar, ob geklagt werden muß oder ein einfaches Mahnverfahren ausreicht? Mahnung mit Fristsetzung ist schon erledigt.

Gruß Kathi

Hallo,

gibt es einen Grund warum der Vermieter das Geld nicht auszahlen möchte, wurde die Wohnung so übergeben wie auch im Mietvertrag vereinbart ? Kann man das Beweisen ?

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Xaz,

die Wohnungsübergabe erfolgte am 30.04.2006 ohne Mängel und das Objekt wurde anschließend verkauft. Der ehemalige Vermieter hatte bislang immer auf die Nebenkostenabrechnung verwiesen. Diese kam Ende März 2007. Da sie völlig falsch war, wurde sie vom Mieter selbst korrigiert und der unstrittige Betrag überwiesen mit der Bitte um Rückmeldung. Keine Reaktion! Nach einer angemessenen Zeit wurde noch einmal ein Schreiben aufgesetzt mit Fristsetzung zur Herausgabe des hinterlegten Kautionssparbuches. Ebenfalls keine Reaktion!
Jetzt ergibt sich die Frage, ob man die Kaution im Mahnverfahren zurückbekommt oder ob die Herausgabe eingeklagt werden muß.

Liebe Grüße

Die Kaution wurde in Form eines Sparbuchs auf den Namen des Mieters
hinterlegt und ist im Besitz des Vermieters.

Bei dieser Konstellation kann der Vermieter das Sparbuch ohne Mitwirkung des Mieters gar nicht auflösen, um den Betrag auszuzahlen.
Von daher macht m.E. nur die Klage auf Herausgabe Sinn.

Hallo,

im Prinzip, wenn der Mieter das Verfahren des Mahnbescheides beherrscht, bestehen keine Bedenken, privat tätig zu werden. Ob es dann allerdings ausreicht, wenn der VM Widerspruch einlegt und nicht dann ein Anwalt einzuschalten wäre, muss der Mieter abwarten.

Vorab sollte aber dann mal geprüft werden, ob der VM in der sogenannten „Roten Liste“ steht. Auskünfte, ob der frühere VM überhaupt zahlungsfähig ist, kann hierbei das zuständige Amtsgericht erteilen.
Gruss Günter

danke für die schnelle Antwort. Leider ist mir jetzt immer
noch nicht ganz klar, ob geklagt werden muß oder ein einfaches
Mahnverfahren ausreicht? Mahnung mit Fristsetzung ist schon
erledigt.

Gruß Kathi

Hallo,

Kommt es nicht darauf an, ob es als Kautionssparbuch deklariert wurde?

Wenn das Sparbuch auf den Namen der Mieter lautet und kein besonderer Vermerk drin steht, würde ich meinen, dass die Inhaber des Sparbuches evtl. auch ohne Vorlage des Dokumentes, das Geld bekommen können.

Notfalls halt unter Einhaltung der 3-monatigen Kü-frist, bzw. indem man einen Mindestbetrag (5 €?) einfach drauf lässt.

Oder wäre das dann ‚Unterschlagung‘ oder sowas? Jedenfalls wäre dann erstmal der VM in Zugzwang. Mag zwar ein bisschen fies klingen, aber es ist ja auch nicht die feine Art, den Leuten ihr ihnen zustehendes Geld zurück zu behalten.

Marion

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marion,

natürlich wurde das Sparbuch als Kautionssparbuch deklariert und zusammen mit einer Verpfändungserklärung an den Vermieter übergeben. Da dem Vermieter nun aber keine Forderungen mehr offenstehen, sollte er es auch zurückgeben. Macht er aber nicht.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, muß man auf Herausgabe des Sparbuches klagen, da es sich NUR um eine „Sache“ also nicht Geld im eigentlichen Sinne handelt. Da wäre ein Mahnbescheid wohl falsch.
Da die gesetzte Frist abgelaufen ist, scheint ein Gang zum Anwalt angebracht - oder hat jemand Ahnung wie so eine Klage formuliert wird? Und wohin damit?

Einklagen
Hallo,

Einklagen sollte man die Kaution! Wenn der Vermieter bis jetzt nicht die Kaution ausgezahlt hat, dann wird er es auch höchst wahrscheinlich auf eine Zivilporzess ankommen lassen!

Begründet der Vermieter eigentlich die nicht Herausgabe der Kaution?

Gruß

Hallo Xaz,

nein er begründet gar nichts, weil er auf meine Schreiben gar nicht reagiert und telefonisch nicht erreichbar ist.
Wenn ich jetzt einen Anwalt damit beauftrage und er mir die Kaution dann irgendwann zuschickt - wer zahlt dann eigentlich die entstandenen Kosten?

LG Kathi

Hallo Kathi,

wurde den vereinbart bis wann die Kaution nach dem Auszug gezahlt werden muss ? Kann Mieter hier beweisen das er und bis wann genau er eine Frist gesetzt hat bzw. gar den VM aufgefordert hat die Kaution auszuzahlen ?

Der VM wird die Kosten des Anwaltes tragen müssen, da er im Verzug mit seiner Zahlung ist ! Man kann auch ruhig hier einen Mahnbescheid einleiten, entweder wird dieser durchgezogen oder auch nicht (von Amtswegen), falls nicht klagt man das Geld nunmal ein !

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Der VM wird die Kosten des Anwaltes tragen müssen, da er im
Verzug mit seiner Zahlung ist !

Das ist imho noch strittig. Die Abrechnung wurde vom Mieter korrigiert, aber noch nicht vom VM anerkannt, oder?
Btw. wird der Mieter ein Problem haben, den Zugang seiner Briefe und deren Inhalt nachzuweisen, oder?
Und so lange der VM nicht im Verzug ist, so lange ist der Anwalt das Privatvergnügen des Mieters.

Was jetzt nicht heißen soll, dass der Mieter nicht trotzdem dringend anwaltliche Beratung einholen sollte. Vielleicht auch vom Mieterbund?

Gruß
loderunner (ianal)

Danke schon mal für die vielen Informationen. Habe jetzt - nach langer, langer Suche eine Tel.Nr. vom VM in Frankreich gefunden und werd es so nochmal versuchen.
Ich halte euch auf dem Laufenden!

LG Kathi