Kaution zurückgehalten wegen schaden?

Hallo, folgendes Problem:
Ich habe 4 Monaten bei jemandem zur Zwischenmiete gewohnt. Die Wohnung war möbeliert. Ich habe eine Kaution von 420€ gezahlt.
Letzter Samstag war die Schlüsselübergabe und es ist ein Fleck auf einer Couch aufgetaucht. Sie meinte ich hätte diesen Fleck verursacht, ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass ich es nicht war.
Wie dem auch sei, ich habe meine Haftpflicht eingeschaltet und es läuft gerade alles.
Ich habe inzwischen eine ziemlich schlechte Meinung von der Person, gerade auch weil sie sehr schnell sehr frech wird. Das Sofa ist von Ikea und kostet 99€.
Die Vermieterin hat mir nun einen Kostenvoranschlag gemacht, welcher 226,90€ beträgt. Sie hat alles mit reingerechnet was geht, Aufbau-, Transportkosten…
Das Sofa ist von 2009, sie hat keine Rechnung mehr.
Die Versicherung wird warscheinlich nur den Zeitwert des Sofas berechnen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sie dann den Rest ihres Kostenvoranschlags von meiner Kaution einbehalten will. Wäre das rechtens?

kann ich leider nicht sagen!!

Kuzum: Nein. Die Haftpflicht reguliert die Ansprüche des Geschädigten auf Grundlage der rechtlichen Situation. Alle weiteren Ansprüche (zum Beispiel Neuwert) sind keine gesetzlichen Ansprüche und damit weder von der Haftpflicht zu zahlen, noch von deiner Kaution einzubehalten.

Jetzt aber der Schock für dich: In der Regel (GDV Standardbedingungen) sind zwar gemietete Räume in Gebäuden versichert, nicht aber der Inhalt (z.B. Hausrat). Du wirst, vermutlich, eine Deckungsablehnung von deiner Haftpflichtversicherung kassieren. Bedeutet du musst dich selbst darum kümmern: Höhe des Zeitwerts, Ansprüche, Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Notfallplan, wenn die PHV erwartungsgemäß ablehnt: Nicht durchdrehen. Einfach das Anspruchstellerschreiben zurückweisen. Schreiben, dass der Zeitwert der Couch praktisch gegen Null geht, 20-30 Euro anbieten. Dann die Transportkosten vergleichen. Ggf. Vergleichsangebote einholen und den Geschädigten damit konfrontieren. Bei IKEA bekommt man mit gültiger Mitgliedskarte oftmals einen Transporter sogar kostenlos! Dem Geschädigten anbieten das Sofa selbst zu entsorgen.

Nur auf Nachweis der Rechnungen bezahlen! Keine fiktive Abrechnung, gerade nicht von Kostenpositionen (Transport, etc.). Solche Positionen nur auf Nachweis bezahlen (z.B. Mietwagenrechnung).

Eigenleistungen zusammenkürzen. Will er, wenn er es selbst entsorgt, einen Stundensatz eines Handwerkers anrechnen, so ist dies unzulässig. Er zahlt ja auch keine Sozialversicherung, Steuer, etc. 10 Euro pro Stunde reichen völlig!

Kurzum: Lass dir nichts gefallen, nerv ihn mit Nachweisen und poche auf dein Recht (823 BGB, er ist in der Nachweispflicht, nicht du!)

Gruß, hoffe etwas geholfen zu haben

Guten Tag, zur Anfrage für das verfleckte Sofa kann gesagt werden, dass wohl ein Mietsachschaden im Sinne einer modernen Privathaftpflichtversicheurng vorliegen könnte, mit dem sich Ihre Versicherung befasst. Schadenersatz kann nur nach Deutschen Gesetzen verlangt werden, das ist eine Entschädigung unter Abzügen für das Alter. Ob das im Vermietungsrecht mit höheren Kosten von der Kaution abgezogen werden kann, kann ich als Schaden-Versicherungsfachmann nicht sagen.
viel Erfolg trotzdem H.-J.

Hallo,

nein, das wäre nicht rechtens. Sie hat defintiv nur Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Sache. Du solltest in dem Fall, dass sie es doch tut, deine Haftpflichtversicherung um Hilfe bitten, denn die ist auch für die Abwehr unberechtiger Ansprüche zuständig.
Viel Erfolg!
Gruß Angelika

Danke erstmal!
Ich wurde gerade von meiner PHV informiert, dass 70€ übernommen werden. Also der Zeitwert.
Ich bin der festen Überzeugung, dass meine ehemalige Vermieterin den Rest von meiner Kaution einbehalten will.
Was kann ich dagegen unternehmen?

Oh, gut. Dann wirds ggf. wegen Geringfügigkeit durchgewunken.

Was du machst? Ganz einfach. Die Aufgabe der PHV ist lt. §1 AHB dafür da berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Das ist die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion.

Sollte die Vermieterin die Kaution einbehalten, dann würde ich mit dem Sachbearbeiter sprechen. Dieser soll einen scharfen Brief erst mal schreiben. Meist reicht das schon. Wenn nicht, dann wirds interessant. Solch einen Fall hatte ich selbst noch nie. Die Frage ist, ob die passive Rechtsschutzfunktion so weit reicht, dass du deine Ansprüche wegen der Kaution ggf. über einen RA einfordern kannst. Aber ich nehme es nicht an, da es ggf. als vertragliche Ansprüche interpretiert werden könnte (nicht versichert). Das ist eine echt interessante Frage.

Wenn dich die PHV hier im Stich lassen würde, dann würde ich dem Vermieter eine Frist zur Überweisung der Kaution inkl. Zinsen setzen. Wenn er darauf nicht reagiert, dann würde ich einen Mahnbescheid erwirken und den offenen Betrag inkl. Mahngebühren einfordern. Mehr dazu gibt dir Google her. Dann ist der Vermieter in der Pflicht. Macht er nichts, dann hast du einen Titel, theoretisch könntest du dann sogar per Gerichtsvollzieher pfänden. Legt er Widerspruch ein, dann gehts in die Verhandlung. Die wird er aber verlieren.

Gruß

nein, es wäre nicht rechtens.
begründung: der echte schaden sind nur die reinigungskosten bis zur hoehe des zeitwertes.
durch die zahlung der monatlichen miete ist die „abnutzung“ der moebel abgegolten.
die haftpflichtversicherung wird vermutlich nichts zahlen, da meistens nur „gebäudeschaeden“ als mietsachschaden gedeckt sind.
beste gruesse

Hallo,
nein, rechtens wäre das einbehalten der Kaution nicht!!
Aber das hält Vermieter nicht davon ab sich so zu verhalten.
Wenn das Sofa wirklich nur 99,- Euro gekostet hat, dann ist es wie bei einem Auto mit dem Zeitwert, das auch nur dieser ersetzt wird.
Außerdem bei einem Fleck (wenn es denn gereinigt werden kann) wird eigentlich auch nur die Reinigung übernommen.
Wenn das Sofa von Ikea ist, such es Dir aus dem Katalog heraus und lege Ihr das vor, Aufbau und Transport kannst Du doch sicherlich auch jemanden aus Deinem Freundes- und Familienkreis finden der Dir helfen kann. Das ist meistens kostenlos (bis auf ´ne Bratwurst evtl. ;o))
Das würde ich machen, wenn die Versicherung nicht den kompletten Schaden bezahlen will!

Mein Tipp: wenn Du bei der Vermieterin nicht weiterkommst und sie sich darauf nicht einlässt, dann geh zum Deutschen Mieterschutzbund (DMB) die können einen gut beraten und machen das alles für einen, da muss man sich nicht mit rumärgern!!

Und bei der nächsten Wohnung bitte VOR EINZUG alles fotografieren und festhalten. Jede kaputte Ecke des Laminates, an den Fenstern etc. weil das immer zu Ärger führt. Aber mit lückenloser Beweisführung nicht!
Alles Gute, Hase1

Hallo,

sofern Ihre Haftpflicht Mietsachen mit einschließt, dann regelt die Haftpflicht auch alle Regressan´sprüche, soweit sie berechtigt sind. Anderfalls führt die Versicherung dann auchg für Sie den Rechtsstreit, sofern der Vermieter mit der Regulierung nicht einverstanden ist.
Wichtig ist aber, dass sie in Ihrer Haftpflicht auch die gemietete Wohnung mit eingeschlossen haben, was nicht automatisch der Fall ist.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

sorry, rechtlich gesehen kann ich Dir da nicht helfen.

Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung mit Vermietern und solchen Erfahrungen sagen, wir haben in so einem Fall das „beschädigte“ Teil ersetzt und fertig war die Angelegenheit