Kautionrückzahlung

Kautionrückzahlung
Mieter hat bei der Arge ein Dahrlen in höhe der Kaution aufgenommen.Rückzahlung ist über den Abzug von 30% der Regeleistung erfolgt.Arge hat die volle Kaution an dem Vermieter überwiesen.
Nun möchte der Vermieter einen Nachweis darüber, ob der Mieter die Ratenzahlung erfüllt hat.Hat dieses verlangen eine rechtliche grundlage?

Denn die Kaution steht zur Auszahlung von dem Vermieter an dem Mieter

Nö, das ist einzig eine Angelegenheit zwischen dem Jobcenter (früher ARGE) und dem Leistungsempfänger. Sollte der Vermieter anderer Ansicht sein, dann muss er die rechtliche Grundlage dafür benennen, nicht umgekehrt.

Nö zum Nö :wink:
bzw. kommt drauf an:
Arge hat die volle Kaution an dem Vermieter überwiesen.
Dann kenne ich das so, dass die Arge dem Vermieter zugleich mitteilt, dass der Vermieter die Kaution nur wieder an die Arge und nicht an den Mieter zurückzahlen darf.

An diesen Schrieb muss sich der Vermieter auch halten, soweit ihm von Arge/Jobcenter kein „aufhebender“ Schrieb vorliegt. Damit ist das dann zwangsläufig nicht „einzig eine Angelegenheit zwischen dem Jobcenter (früher ARGE) und dem Leistungsempfänger“

Rudi hat es grundsätzlich schon ganz richtig erklärt.
Hier wird es aber wohl so sein, dass die Auszahlung der Kaution zwar an den Mieter und Leistungsempfänger erfolgen darf. Aber eben nur, wenn der Leistungsempfänger das Darlehen zurück gezahlt hat, mit Zustimmung des Jobcenters. Wahrscheinlich wurde die Kaution nur unter dieser Bedingung vom Jobcenter bezahlt. So wie es jede bank auch tun würde. Daher fordert der Vermieter den Nachweis nun völlig zu Recht.

Ich staune aber, dass es rechtlich anscheinend möglich ist, einen solchen Kredit überhaupt monatlich mit 30% der Regelleistung zu verrechnen. Denn die Regelleistung bedeutet doch eigentlich angeblich das absolute Existenzminimum. Offenbar kommt man aber sogar längere Zeit auch mit 30 % weniger über die Runden.

Hallo warscheinlich habe ich mich mit den 30 % nicht richtig dar gestellt, es geht eingentlich nicht um die 30 % sondern ob der Vermieter das recht besitzt. danke an alle Ihr habt mir sehr geholfen.