Kautionrückzahlung
Mieter hat bei der Arge ein Dahrlen in höhe der Kaution aufgenommen.Rückzahlung ist über den Abzug von 30% der Regeleistung erfolgt.Arge hat die volle Kaution an dem Vermieter überwiesen.
Nun möchte der Vermieter einen Nachweis darüber, ob der Mieter die Ratenzahlung erfüllt hat.Hat dieses verlangen eine rechtliche grundlage?
Denn die Kaution steht zur Auszahlung von dem Vermieter an dem Mieter