Schulaufgabe:
Hallo,
also in einer Wohnung haben Person A und Person B gewohnt. Der Mietvertrag lief auf beide Personen. Kaution wurde von Person A gezahlt, nun ist Person A vor einem Jahr ausgezogen, hatte die Kündigung der Vermieterin persönlich gegeben( Zeige war anwesend).
Die Vermieterin hat nun ein neuen Mietvertrag mit Person B gemacht, aber die Vermieterin will die Kaution (zumindest anteiligmäßig)nicht an Person A zurückgeben. Selbst durch Anwälte beharrt Sie darauf, dass Person A es von Person B einfordern soll und behauptet nun das Person A gar nicht gekündigt hat.
Was nun?
Hallo,
das Geld sollte der Einfachheit halber von B eingefordert werden… Gibt es da keine Möglichkeit, sich gütlich zu einigen?
Gruß,
Caroline
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Hallo,
also Person B kann Person A nicht auszahlen und Person A hat nun auch schon einen Anwalt eingeschaltet und müsste diesen auch entlohnen. Nun wird Person A von den Anwalt gefragt, ob es zur einer Klage vor Gericht kommen soll. Kann den die Vermieterin einfach nicht auszahlen, sie hat ja auch schließlich einen neuen Mietvertrag mit Person B gemacht, wenn Sie jetzt sagt , Person A habe gar nicht gekündigt, dann würde Sie ja die Wohnung doppelt vermieten.
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Hallo,
Kann den die
Vermieterin einfach nicht auszahlen,
Warum sollte sie? FALLS tatsächlich ein neuer Mietvertrag existiert (s.u.) hat sie die Kaution an B gezahlt und von ihm eine neue Kautionszahlung (die natürlich die gleiche ist) erhalten. Was B mit A abzumachen hat, interessiert sie doch gar nicht, da muss sich A schon an B selber wenden.
sie hat ja auch
schließlich einen neuen Mietvertrag mit Person B gemacht,
Das sollte erstmal geklärt werden. Der Mietvertrag kann nicht von A allein gekündigt werden, sondern nur von A und B gemeinsam. Wenn aber gar keine gültige Kündigung vorliegt, gilt der Mietvertrag weiter.
Seltsam, dass der Anwalt nicht auf diesen Punkt hingewiesen hat.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
aber wenn die Vermieterin keine gültige Kündigung bekommen haben soll, so kann Sie die Wohnung doch nicht erneut vermieten und einen neuen Mietvertrag machen. Person A hat doch der Vermieterin die Kaution gezahlt und wenn dann ein neuer Mietvertrag mit Person B gemacht wird, hat doch Person A nichts damit zu tun.
Hallo,
aber wenn die Vermieterin keine gültige Kündigung bekommen
haben soll, so kann Sie die Wohnung doch nicht erneut
vermieten und einen neuen Mietvertrag machen.
Genau. Entweder wurde ein neuer Mietvertrag gemacht, oder der alte ist weitergelaufen. Das muss man mal genau klären.
Person A hat
doch der Vermieterin die Kaution gezahlt und wenn dann ein
neuer Mietvertrag mit Person B gemacht wird, hat doch Person A
nichts damit zu tun.
Oh doch! Der erste Mietvertrag wurde von A UND B abgeschlossen. Beide haben dann die gleichen Rechte und Pflichten. Wer die Kaution bezahlt, ist komplett wurscht. Und wer sie zurück bekommt, eben leider auch. Ergo hat die Vermieterin (gesetzt der Fall, der Vertrag wurde gekündigt), auch die Möglichkeit, die Kaution an B zu zahlen - und ist damit raus aus der Sache. Und die gleiche Summe kann sie dann von B als neue Kaution bekommen. Als ‚Abkürzung‘ hat sie vielleicht die Kaution gleich behalten -. warum auch nicht, wenn es nicht grad ein Sperrkonto o.ä. war, was auf A lief.
Mit dem Verhältnis zwischen A und B hat die Vermieterin nichts zu tun, das müssen diese beiden untereinander klären.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Oh doch! Der erste Mietvertrag wurde von A UND B
abgeschlossen. Beide haben dann die gleichen Rechte und
Pflichten. Wer die Kaution bezahlt, ist komplett wurscht. Und
wer sie zurück bekommt, eben leider auch.
Sicher? Irgend jemand wird ja wohl eine Quittung für die Kaution bekommen haben und nur an den oder diejeninge kann die Vermieterin auch entlastend zurückzahlen.
Ergo hat die Vermieterin (gesetzt der Fall, der Vertrag wurde
gekündigt), auch die Möglichkeit, die Kaution an B zu zahlen - und
ist damit raus aus der Sache. Und die gleiche Summe kann sie dann
von B als neue Kaution bekommen. Als ‚Abkürzung‘ hat sie
vielleicht die Kaution gleich behalten -. warum auch nicht,
wenn es nicht grad ein Sperrkonto o.ä. war, was auf A lief.
Mit dem Verhältnis zwischen A und B hat die Vermieterin nichts
zu tun, das müssen diese beiden untereinander klären.
Greetz, Bommel
Hallo,
Sicher? Irgend jemand wird ja wohl eine Quittung für die
Kaution bekommen haben und nur an den oder diejeninge kann die
Vermieterin auch entlastend zurückzahlen.
Nö. Wer von zwei Mietern die Kaution einzahlt, ist komplett egal. Stell Dir einen Fall vor, in dem die Schwiegermutter die Kaution bezahlt.
Die Mieter haften gesamtschuldnerisch, da sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Umgekehrt sind sie bei der Rückzahlung ebenfalls gleichberechtigt - und die Vermieterin kann es sich aussuchen, an wen sie zahlt.
Gruß
loderunner (ianal)